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von Marion Knoop-Wente

Abendmahl: Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „ == Zum Begriff == ​Die kirchliche Bestattung ist ein gottesdienstliches Ritual, in dem Verstorbene mit seelsorglicher Begleitung der Angehörigen verabschiedet werden. Sie dient dazu, Trost zu spenden, die Auferstehungshoffnung zu verkündigen sowie den verstorbenen Menschen und die Gottesdienstgemeinde Gott anzuvertrauen. Der Trauergottesdienst wird, zumeist in Gegenwart des Sarges oder der Urne, mit Bibelworten und einer Ansprache (Predigt), mit…“)
 
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== Zum Begriff ==
== Zum Begriff ==


„Abendmahl“ ist in der evangelischen Kirche die geläufigste Bezeichnung für die rituelle Mahlzeit, bei der die gottesdienstlich versammelte christliche Gemeinde Brot und Wein untereinander teilt. Sie folgt damit dem Vorbild und der Weisung Jesu, der bei der letzten Mahlzeit am Vorabend seiner Kreuzigung ein Brot und einen Kelch mit Wein unter seine Jünger ausgeteilt und diesen Vorgang als Sinnbild seiner Lebenshingabe gedeutet hat. Die Wiederholung dieses Ritus hat Jesus seinen Jüngern geboten – „zu meinem Gedächtnis“, d. h. mit der Verheißung, dass er sich selbst und sein Heilswerk in der wiederholten Feier dieses Mahls vergegenwärtigen werde.


 
Das Wort „Abendmahl“ bezieht sich auf den Vorabend des Karfreitags („Gründonnerstag“), an dem Jesus dieses Mahl gestiftet hat. Eine andere biblische Bezeichnung ist „Herrenmahl“ oder „Mahl des Herrn“ ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/1CO.11.20 1. Korinther 11,20]). In der römisch-katholischen Kirche dominiert die Bezeichnung „Eucharistie“, d. h. „Danksagung“. Sie bezieht sich auf das Dankgebet, das Jesus über den Gaben Brot und Wein gesprochen hat, und ebenso auf das Dankgebet, das Teil der Abendmahlsliturgie ist. Ein weiteres geläufiges Wort ist „Kommunion“, d. h. Gemeinschaft oder gemeinsame Teilhabe. Es hebt die Gemeinschaft derer, die Brot und Wein empfangen, mit Jesus Christus und untereinander hervor.
​Die kirchliche Bestattung ist ein gottesdienstliches Ritual, in dem Verstorbene mit seelsorglicher Begleitung der Angehörigen verabschiedet werden. Sie dient dazu, Trost zu spenden, die Auferstehungshoffnung zu verkündigen sowie den verstorbenen Menschen und die Gottesdienstgemeinde Gott anzuvertrauen.
 
Der Trauergottesdienst wird, zumeist in Gegenwart des Sarges oder der Urne, mit Bibelworten und einer Ansprache (Predigt), mit Gebeten und Liedern bzw. Musik gefeiert. Anschließend folgt die Beisetzung, zumeist auf einem Friedhof.


== Aktuelle Situation ==
== Aktuelle Situation ==
Die Bestattungskultur befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Eine gravierende Veränderung zeigt sich in der Tendenz zur Feuerbestattung: 2023 entfielen bundesweit 80 % der Bestattungen auf die Einäscherung, während die klassische Erdbestattung nur noch 20 % ausmachte.
Seit der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts hat das Abendmahl, das die Christenheit von Anfang an gefeiert hat, in der evangelischen Kirche merklich an Bedeutung gewonnen. Impulse der Bibel wie aus der Ökumene haben dazu beigetragen, es als Mahl der Gemeinschaft, der Hoffnung und der Freude in weiterem Horizont zu verstehen und zu feiern. Viele Gemeinden feiern das Abendmahl inzwischen häufiger und in größerer Formenvielfalt als früher; mehr Gemeindeglieder nehmen daran teil. Zunehmend werden auch getaufte Kinder zum Abendmahl eingeladen. Besonders auf Kirchentagen, bei Freizeiten und Rüstzeiten und in Gemeindekreisen wird die Feier des Abendmahls als Glaubens- und Lebenshilfe erfahren. Dies gilt auch für Zeiten der Krankheit und in schwierigen Lebenssituationen.


Ebenso ändern sich die grundlegenden Erwartungen an Abschiedsrituale. So wächst der Wunsch nach neuen Formen, wie etwa der anonymen Bestattung, aber auch nach Abschieden ohne traditionsgeprägten rituellen Rahmen. Als Reaktion darauf haben die Liberalisierung des Bestattungswesens und das Entstehen alternativer Orte wie Bestattungswälder (Friedwald, Ruheforst), Gemeinschaftsgrabanlagen, Urnenfelder, Kolumbarien oder Gedenkorte für verstorbene Kinder die klassischen Formen der Beisetzung erweitert.  
Gilt das Abendmahl Christinnen und Christen in der Regel als wesentlicher Bestandteil ihrer Frömmigkeit, so finden manche nur schwer einen Zugang dazu. Sei es, dass ihnen sein Sinn fremd bleibt, sei es, dass sie Scheu vor dem gemeinsamen Kelch und der persönlichen Nähe empfinden. Eine achtsame liturgische Gestaltung, Friedens- und Gemeinschaftsgesten, die auch Abstandsbedürfnisse respektieren, und hygienebewusste Formen der Austeilung der Abendmahlsgaben können Hemmschwellen absenken.


Vor diesem Hintergrund steht die evangelische Kirche vor der Aufgabe, auf die zunehmende Individualisierung und Rationalisierung im Bestattungswesen zu reagieren und sich zu positionieren. Die Kirche spricht sich gegen vollständig anonyme Bestattungen aus. Alternativen wie pflegefreie Grabanlagen ermöglichen es, sowohl der Würde der Verstorbenen als auch den Bedürfnissen der Angehörigen gerecht zu werden.
Nicht alle Kirchen haben untereinander Abendmahlsgemeinschaft. Partner in konfessionsverschiedenen Ehen können oft nicht verstehen und wollen nicht länger hinnehmen, dass die gemeinsame Teilnahme am Abendmahl ein Problem sein soll. Ökumenische Gottesdienste und Begegnungen, gemeinsame Bibelwochen und Gesprächsabende bestärken sie in der Überzeugung, dass Konfessionsgrenzen Abendmahlsgemeinschaft nicht hindern dürfen. Auch Menschen, die noch nicht getauft sind, aus der Kirche Ausgetretene oder Konfessionslose möchten zuweilen an einer Abendmahlsfeier teilnehmen, z. B. in einem [[Konfirmation]]<nowiki/>sgottesdienst oder auf Kirchentagen. Die evangelische Kirche steht vor der Aufgabe, bei der Einladung zum Abendmahl ein Doppeltes zu verdeutlichen: dass es Jesus Christus selbst ist, der die Menschen zu sich ruft und die, die seinem Ruf folgen wollen, an seinen Tisch lädt; und dass die Kirche den Ruf und die Einladung ihres Herrn verantwortlich auszurichten hat.


Viele Bestattungsunternehmen bieten individuelle, oft säkulare Abschiedsfeiern an, die flexibel auf die Wünsche der Trauernden eingehen. Für die Kirche bedeutet dies, die eigene Ritualkompetenz unter den sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erfahrbar zu machen und offen zu gestalten.  
Weil die gemeinsame Feier des Abendmahls als Zeichen der Einheit der Kirche von vielen Christinnen und Christen erhofft wird, ist das Abendmahl ein zentrales Thema vieler Gespräche mit der katholischen Kirche. Sie zielen darauf, sich im Verständnis des Abendmahls so weit anzunähern, dass es trotz konfessioneller Unterschiede gemeinsam gefeiert werden kann. Aus Sicht der evangelischen Kirche ist dieses Ziel auch im Verhältnis zur katholischen Kirche mittlerweile erreicht. Auch zahlreiche katholische Theologinnen und Theologen teilen diese Einschätzung; es gibt keine triftigen theologischen Gründe, die einer Teilnahme evangelischer Christinnen und Christen an einer römisch-katholischen Abendmahlsfeier oder die einer Teilnahme römisch-katholischer oder anderskonfessioneller Christinnen und Christen an einer evangelischen Abendmahlsfeier entgegenstehen. Deshalb praktiziert die evangelische Kirche eucharistische Gastbereitschaft auch gegenüber der katholischen Kirche.


Im Rahmen der Aus- und Fortbildungsangebote für Pfarrpersonen und Seelsorgende ist angesichts des sich vollziehenden Wandels auch der Umgang mit besonderen Trauersituationen und individuellen Bestattungswünschen in den Blick zu nehmen. Gleiches gilt für die Implementierung in den Ausbildungen zum Pfarrberuf.
Viele evangelische Gemeinden haben auf die in der Corona-Pandemie erlassenen Hygieneregeln mit digitalen Gottesdienstangeboten reagiert. Dabei wurden auch Konzepte für digitale Abendmahlsfeiern entworfen und erprobt. Dies hat eine vielstimmige Diskussion über die Angemessenheit digitaler Abendmahlsfeiern in Theologie und Kirche in Gang gesetzt. Nach landeskirchlichen Handreichungen hat die EKD im Jahr 2025 den Leitfaden „Das Abendmahl als digitale Feier“ herausgebracht ([https://www.ekd.de/digitales-abendmahl-91317.htm Digitales Abendmahl – EKD]).


== Biblische und theologische Grundlagen ==
== Biblische und theologische Grundlagen ==
Für Trauernde ist es oft eine zentrale Frage, was nach dem Tod mit dem verstorbenen Menschen geschieht. Dass im Anblick von Sarg oder Urne Jesus Christus als Gekreuzigter und Auferstandener verkündigt wird, öffnet ein Fenster der Hoffnung auf ein unzerstörbares Leben, zu dem Gott die Menschen bestimmt hat: Die christliche Hoffnung zielt nicht auf eine Fortsetzung des irdischen Lebens oder auf eine Rückkehr ins Irdische, sondern auf die Verwandlung in ein neues, unvergängliches Sein. Die Verheißung ewigen Lebens gilt unabhängig von der Bestattungsform (Erd- oder Feuerbestattung).  
Nach der von Paulus in [https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/1CO.11.23-1CO.11.26 1. Korinther 11,23-26] zitierten Überlieferung und den Erzählungen der ersten drei Evangelien ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/MAT.26.17-MAT.26.30 Matthäus 26,17-30]; [https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/MRK.14.22-MRK.14.25 Markus 14,22-25]; [https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/LUK.22.7-LUK.22.20 Lukas 22,7-20]) feierte Jesus in der Nacht vor seiner Kreuzigung mit seinen Jüngern ein Abschiedsmahl. Den Evangelien zufolge geschah dies nach dem Brauch des jüdischen Passahfestes. Während der Feier reichte Jesus den Jüngern das Brot und den Kelch mit Worten, an die sich die christliche Gemeinde von ihren Anfängen bis heute bei jeder Feier des Abendmahles unter Anrufung des Heiligen Geistes erinnert. In Luthers deutscher Fassung der Messe lauten sie: „Unser Herr Jesus Christus, in der Nacht, da er verraten ward, nahm er das Brot, dankte und brach’s und gab’s seinen Jüngern und sprach: Nehmet hin und esset. Das ist mein Leib, der für euch gegeben wird. Solches tut zu meinem Gedächtnis. Desgleichen nahm er auch den Kelch nach dem Abendmahl, dankte und gab ihnen den und sprach: Nehmet hin und trinket alle daraus, dieser Kelch ist der neue Bund (bzw. das Neue Testament) in meinem Blut, das für euch vergossen wird zur Vergebung der Sünden. Solches tut, sooft ihr’s trinket, zu meinem Gedächtnis“ (vgl. Evangelisches Gottesdienstbuch, S. 82). In reformierten Kirchen und einigen unierten Gemeinden wird auch der paulinische Text der Einsetzungsworte von [https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/1CO.11.23-1CO.11.25 1. Korinther 11,23-25] in folgender Fassung verwendet: „Unser Herr Jesus Christus, in der Nacht, in der er dahingegeben wurde, nahm er das Brot, dankte und brach’s und sprach: Das ist mein Leib, der für euch gegeben wird; das tut zu meinem Gedächtnis. Desgleichen nahm er auch den Kelch nach dem Mahl und sprach: Dieser Kelch ist der neue Bund in meinem Blut; das tut, sooft ihr daraus trinkt, zu meinem Gedächtnis“ (vgl. Evangelisches Gottesdienstbuch, S. 30).  


Das Bekenntnis zur „leiblichen Auferstehung“ betont die Ganzheitlichkeit: Gott bewahrt die Identität des Menschen durch den Tod hindurch. Paulus beschreibt Identität und Differenz zwischen irdischem Leben und der Welt der Auferstehung bildlich:
Gemäß der Weisung Jesu „trinket alle daraus“ hat die Reformation die „Kommunion unter beiderlei Gestalt“ wieder eingeführt: Die Teilnehmenden erhalten nicht nur Anteil am Brot, sondern auch am Kelch. Schon früh zeigte sich aber zwischen den Wittenberger und den Schweizer Reformatoren ein Unterschied im Abendmahlsverständnis; er wuchs sich zu einem Lehrgegensatz aus, der erst im 20. Jahrhundert theologisch aufgearbeitet wurde, so dass zwischen den evangelischen Kirchen in Europa Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft erklärt werden konnte ([https://www.velkd.de/schwerpunkte/theologie/bekenntnisse/leuenberger-konkordie/ Leuenberger Konkordie von 1973]).


„Es wird gesät verweslich und wird auferstehen unverweslich“ (1. Kor 15,42) – und weiß doch um die Grenzen des Beschreibbaren (1. Kor 15,35-49).
Nach lutherischem Verständnis wird Christus im Abendmahl wirklich präsent. Die Gegenwart Christi wird also nicht nur symbolisch gedacht oder geglaubt. Lutherische Christinnen und Christen sprechen darum von einer „Realpräsenz“. Die Substanz der Elemente im Abendmahl, also Brot und Wein bzw. Traubensaft, bleibt dabei unverändert, aber Christus wird zugleich in einer Einheit von Blut und Wein bzw. Traubensaft sowie Leib und Brot gegenwärtig. Luther sprach von „Blutswein“ und „Leibsbrot“, um diese untrennbare Verbindung zu beschreiben. Der Glaube eines Menschen „macht“ dabei nicht das Geschehen des Abendmahls, sondern empfängt, was nicht durch eigene geistige Kräfte hergestellt werden kann und was Jesus Christus in den Einsetzungsworten zugesagt hat: „Das ist mein Leib“. Man könnte also sagen: Gott gewährleistet selbst, dass er im Abendmahl allein aus Gnade gegenwärtig wird.


Allerdings haben viele Hinterbliebene Schwierigkeiten, eine solche Aussicht mit ihrer eigenen Vorstellungswelt zu verbinden. Reinkarnationsvorstellungen oder andere individuelle Glaubensbilder spielen dabei oft eine Rolle. Die Kirche kann hier durch die Vielfalt biblischer Bilder für das ewige Leben Orientierung bieten, ohne die persönlichen Fragen und Zweifel der Trauernden aus dem Blick zu verlieren.
Wie Luther widersprachen die Schweizer Reformatoren, vor allem Ulrich Zwingli und Johannes Calvin, wesentlichen Merkmalen der römisch-katholischen Lehre und Praxis des Abendmahls, namentlich den Vorstellungen von der substanzhaften Verwandlung der Elemente Brot und Wein in Leib und Blut Christi und einer unblutigen Wiederholung des Opfers Christi am Kreuz. Zwingli verstand das Abendmahl als Erinnerungsmahl der Gemeinde, wobei Brot und Wein den Leib und das Blut Christi lediglich symbolisierten („est“ = „significat“). Aufgrund der Überzeugung, dass Christus auch nach seiner menschlichen Natur („Leib und Blut“) im Himmel sei, vertrat Calvin die Auffassung, dass sich im Empfang von Brot und Wein Christus selbst durch den Geist vergegenwärtige („Spiritualpräsenz“). Die beiden konkurrierenden Akzente reformierter Abendmahlstheologie, das „Gedächtnis“ (Zwingli) und die durch den Geist vermittelte Gegenwart Christi (Calvin), sind als „Anamnese“ und „Epiklese“ zwei zentrale Bestandteile der ökumenischen Abendmahlsliturgie.


Die Kirche knüpft damit an eine lange Tradition an: Die Bestattung Verstorbener und die Begleitung Trauernder waren von Beginn an zentrale Aufgaben der christlichen Gemeinschaft (Jak 1,27). Eine kirchliche Bestattung bringt die Überzeugung zum Ausdruck, dass Christus „dem Tode die Macht genommen und das Leben und ein unvergängliches Wesen ans Licht gebracht hat durch das Evangelium“ (2. Tim 1,10).
Beiden Verständnissen gemeinsam ist, dass Jesus Christus zugleich Gastgeber und Gabe seines Mahls ist. Indem die im Gottesdienst versammelte christliche Gemeinde das Abendmahl feiert, erinnert sie sich und verkündigt, dass durch den Tod Jesu Christi Gott die Welt mit sich versöhnt und einen neuen Bund begründet hat ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/1CO.11.26 1. Korinther 11,26]; [https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/2CO.5.19-2CO.5.20 2. Korinther 5,19-20]). Im Abendmahl empfangen die Teilnehmenden durch Jesus Christus „die Vergebung der Sünden, Leben und Seligkeit“ ([https://www.velkd.de/schwerpunkte/theologie/bekenntnisse/kleiner-katechismus/#c11674 Kleiner Katechismus V, 2]). Sie erleben die in der Taufe begründete Zugehörigkeit zu ihm und Zusammengehörigkeit untereinander immer wieder neu ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/1CO.10.16 1. Korinther 10,16]) und freuen sich über die Vergewisserung ihrer Hoffnung auf das vollendete Reich Gottes.


Der Trauergottesdienst verbindet die Verkündigung der Auferstehungshoffnung mit der Würdigung des verstorbenen Menschen und seines Lebens. Er hat mehrere Dimensionen:
So ist das Abendmahl – wie auch die [[Taufe]] – „Sakrament“: Gottes freie Handlung, in der der Heilige Geist an uns Menschen wirkt. Zur Handlung mit den Elementen gehören die Worte, mit denen Jesus Christus das Brot und den Kelch an seine Jünger reichte. Die darin enthaltene Verheißung gilt allezeit.


* Hoffnung stiften: Der Erfahrung von Trauer, Ohnmacht, Endlichkeit und Schuld werden biblische Hoffnungsbilder entgegengesetzt.
Die besondere Wertschätzung des Abendmahls kommt in der persönlichen Vorbereitung auf den Abendmahlsempfang zum Ausdruck. Dazu gehören das Bekenntnis der Schuld in der gemeinsamen Beichte während des Abendmahlsgottesdienstes und der Wille zur Versöhnung, wo Streit ist. Dieser Versöhnungswille kann nach örtlicher Gewohnheit durch eine Geste des Friedens und der Versöhnung ausgedrückt werden.
* Danken und trösten: Das Leben des verstorbenen Menschen wird in seinem Gelingen und seinen Grenzen gewürdigt; ein Raum wird bereitet – für Dankbarkeit, aber auch für ‚gemischte Gefühle‘; Angehörige erfahren Trost und Entlastung.
* Gemeinschaft stärken: Die christliche Gemeinde teilt das Leid und stärkt die Hoffnung der Trauernden, getreu dem Auftrag: „Freut euch mit den Fröhlichen und weint mit den Weinenden“ (Röm 12,15).


== Richtlinien für die kirchliche Praxis ==
Der Versöhnung und Gemeinschaft stiftende Charakter des Abendmahls verwirklicht und zeigt sich im Teilen des Brotes und im Trinken aus dem gemeinsamen Kelch (oder auch aus einzelnen Kelchen, die aus dem gemeinsamen Kelch befüllt werden). Dadurch verpflichtet und bestärkt die Feier des Abendmahls die Teilnehmenden, so zu leben, wie es ihrer Verbundenheit mit Christus und in der Gemeinde entspricht ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/1CO.10 1. Korinther, 10–11]).


=== Regelungen der UEK und VELKD ===
Das Neue Testament berichtet auch von Mahlzeiten in den Gemeinden, die als Sättigungsmahl gefeiert wurden. Dabei wurden mitgebrachte Speisen geteilt. Die Verbindung dieser „Agape-Mahle“ (von griech. „agape“ = Liebe) mit dem Abendmahl führte jedoch auch zu Konflikten. Daher trat der Apostel Paulus für eine deutliche Unterscheidung zwischen dem Abendmahl, zu dem die rituelle Gestalt mit Zitation der „Einsetzungsworte“ gehört, und dem Agape-Mahl ein ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/1CO.11.17-1CO.11.22 1. Korinther 11,17-22]).


==== Gottesdienst zur Bestattung ====
In jüngerer Zeit wird versucht, die rituelle Abendmahlsfeier und das Sättigungsmahl bei dafür geeigneten Gelegenheiten wieder miteinander zu verbinden, ohne sie ineinander verschmelzen zu lassen. Denn auch das Sakrament des Abendmahls steht im Zusammenhang der Mahlzeiten, die Jesus während seines gesamten Wirkens mit vielen Menschen gehalten hat. In Jesu Offenheit auch gegenüber Zöllnern und Sündern (z. B. [https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/LUK.19.1-&#x20;LUK.19.10 Lukas 19,1–10]) wird die bedingungslos versöhnende Liebe Gottes zu allen Menschen erfahrbar, mit der er durch Jesus Christus Gemeinschaft der Menschen mit sich selbst und untereinander stiftet.
(1) Der Gottesdienst zur Bestattung soll in der Vielfalt biblischer Sprache und Bilder die Hoffnung auf die Auferstehung der Toten zum Ausdruck bringen, das Leben des Verstorbenen würdigen und den Hinterbliebenen Trost spenden.


(2) Der Gottesdienst zur Bestattung ist grundsätzlich öffentlich. In besonderen Fällen kann er auch an anderen Orten als einer Kirche oder Kapelle gehalten werden, wobei der öffentliche Charakter und die Würde des Gottesdienstes gewahrt bleiben müssen.
== Regelungen für die kirchliche Praxis ==


(3) Der Gottesdienst wird nach der geltenden Agende und unter Berücksichtigung der örtlichen Traditionen und besonderer Situationen gestaltet. Die Bestattungsagende bietet liturgische Formulare für Trauergottesdienste mit unterschiedlichen Bestattungsformen und Reihenfolgen von Gottesdienst und Bestattungshandlung.
=== Regelungen der UEK und VELKD ===
 
(4) Bei der Gestaltung des Bestattungsgottesdienstes ist auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen christlicher Verkündigung und der Würdigung des Verstorbenen zu achten. Die Angehörigen können zur persönlichen Mitgestaltung ermutigt werden.
 
(5) Der Gemeindegesang ist ein Ausdruck gegenseitiger Tröstung und ein Zeugnis der christlichen Hoffnung. Individuelle Musikwünsche sollen mit Wertschätzung berücksichtigt werden, sofern sie der christlichen Verkündigung nicht widersprechen.
 
(6) Auch wenn nur wenige oder keine Angehörigen anwesend sind, soll eine liturgische Form der Abschiednahme stattfinden.
 
==== Voraussetzungen für die kirchliche Bestattung ====
(1) Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass die verstorbene Person Mitglied der evangelischen Kirche war. Auf Wunsch der Eltern können ungetauft verstorbene Kinder sowie totgeborene Kinder und Föten kirchlich bestattet werden.


(2) Keinem Kirchenmitglied darf aufgrund der Todes- oder Lebensumstände die kirchliche Bestattung verweigert werden.
==== Grundsätze ====
Die Kirche feiert das Sakrament des Heiligen Abendmahls gemäß biblischem Zeugnis im Auftrag Jesu Christi. Denn beim letzten Mahl sagte Jesus zu den Jüngern, als er ihnen das Brot brach und gab: „Das tut zu meinem Gedächtnis!“ Als er ihnen den Kelch gab, sagte er: „Das tut, sooft ihr daraus trinkt, zu meinem Gedächtnis.“


(3) Gehörte die verstorbene Person einer anderen christlichen Kirche an, kann sie dennoch in einer evangelischen Trauerfeier bestattet werden. In diesem Fall ist zuvor Kontakt mit der zuständigen Stelle der anderen Kirche aufzunehmen.
Die evangelische Kirche stimmt auf der Grundlage der Heiligen Schrift und in Wahrung ihrer unterschiedlichen Bekenntnisse darin überein: „Im Abendmahl schenkt sich der auferstandene Jesus Christus in seinem für alle dahingegebenen Leib und Blut durch sein verheißendes Wort mit Brot und Wein. So gibt er sich selbst vorbehaltlos allen, die Brot und Wein empfangen; der Glaube empfängt das Mahl zum Heil, der Unglaube zum Gericht“ ([https://www.velkd.de/schwerpunkte/theologie/bekenntnisse/leuenberger-konkordie Leuenberger Konkordie] 18).


(4) Eine kirchliche Bestattung kann auch dann auf Wunsch der Angehörigen stattfinden, wenn die verstorbene Person nicht Mitglied einer christlichen Kirche war. Die Entscheidung darüber und über die angemessene äußere Form der Bestattung trifft die Pfarrperson in seelsorglicher Verantwortung, wobei sie den mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person berücksichtigt.
Das Wort Christi, das die Vergebung der Sünden verheißt, wird vor allem durch die Einsetzungsworte ausgerichtet, die in jeder Abendmahlsfeier gesprochen werden. Zuspruch und Anspruch des Abendmahls werden darüber hinaus in der Predigt, im kirchlichen Unterricht und in der zur Abendmahlsfeier hinführenden Verkündigung vermittelt.


(5) Wenn die nächsten Angehörigen eines verstorbenen Kirchenmitglieds einen Trauergottesdienst ablehnen, aber weitere Angehörige, Freunde oder die Kirchengemeinde einen Gottesdienst wünschen, soll nach einer passenden Form für die Trauerfeier gesucht werden. Die Bestattungsagende enthält ein liturgisches Formular für einen „Trauergottesdienst ohne Bestattung“.
==== Abendmahlsfeier ====
(1) In den Gottesdiensten von Kirchengemeinden und Einrichtungen wird regelmäßig das Abendmahl gefeiert.


==== Bedenken gegen die kirchliche Bestattung, Ablehnung und Beschwerde ====
(2) Die Gaben des Abendmahls sind Brot und Wein.
(1) Ob eine kirchliche Bestattung gewährt oder abgelehnt wird, entscheidet die Pfarrperson in seelsorglicher Verantwortung.  


(2) Gegen die Ablehnung einer kirchlichen Bestattung können die Angehörigen bei der zuständigen Aufsichtsinstanz (meistens der Superintendentur oder dem Dekanat) Beschwerde einlegen. Die Entscheidung über die Beschwerde ist endgültig. Kommt die Beschwerdeinstanz zu der Überzeugung, dass die Bestattung vollzogen werden kann, so schafft sie die Möglichkeit dafür.  
(3) Das Abendmahl wird nach der geltenden Agende gefeiert.


(3) Auch wenn eine kirchliche Bestattung abgelehnt wird, können den Hinterbliebenen seelsorgliche Begleitung und Unterstützung angeboten werden.
(4) Die Feier des Abendmahls wird von ordnungsgemäß berufenen Personen (Ordinierte oder Beauftragte) geleitet. Sie sprechen die Einsetzungsworte in der agendarischen Form.


==== Zuständigkeit ====
(5) Bei der Austeilung des Abendmahls wirken nach Möglichkeit Gemeindemitglieder mit, die zu diesem Dienst angeleitet sind.
(1) Für die kirchliche Bestattung ist die Pfarrperson der Kirchengemeinde zuständig, zu der die verstorbene Person gehört hat, sofern nicht eine andere Regelung besteht.


(2) Die Pfarrperson, das Leitungsgremium und die Gemeinde tragen die Verantwortung dafür, dass alle Kirchenmitglieder, die dies wünschen, kirchlich bestattet werden können.
(6) Spendeworte bringen die Verbindung zwischen dem sich selbst hingebenden Christus und den Empfangenden zum Ausdruck („für dich“).


(3) Soll die kirchliche Bestattung von einer anderen Pfarrperson durchgeführt werden, ist ein Abmeldeschein („Dimissoriale“) des zuständigen Pfarramts erforderlich, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde und dies in den gliedkirchlichen Regelungen vorgesehen ist. Die Ausstellung dieses Scheins darf nur aus den gleichen Gründen verweigert werden, aus denen eine kirchliche Bestattung insgesamt abgelehnt werden kann.
(7) Bei der Austeilung sind Belange der Hygiene zu beachten.


==== Beurkundung und Bescheinigung ====
(8) Mit den übrigbleibenden Gaben ist achtsam umzugehen.
(1) Vor der kirchlichen Bestattung muss die Bestattung angemeldet und die Sterbeurkunde vorgelegt werden. Die Angaben in der Sterbeurkunde dienen als Grundlage für die Beurkundung im Kirchenbuch. Weitere Einzelheiten regelt das gliedkirchliche Recht.


(2) Die kirchliche Bestattung wird im Kirchenbuch der Kirchengemeinde beurkundet, in der sie stattgefunden hat, sofern nicht gliedkirchlich anders geregelt. Die Kirchengemeinde, der die verstorbene Person angehörte, muss benachrichtigt werden. In der Herkunftsgemeinde erfolgt eine entsprechende Eintragung in geeigneter Form.
==== Besonderheiten bei Austeilung und Empfang des Abendmahls ====
(1) Als „Brot“ können Oblaten oder herkömmliches Brot verwendet werden. Brot kann zur Austeilung gebrochen werden. Statt Wein, mit dem das Abendmahl in der Regel gefeiert wird, kann auch Traubensaft verwendet werden. Wein und Traubensaft können in verschiedenen Gruppen ausgeteilt werden.


(3) Den Angehörigen kann auf Wunsch eine Bescheinigung über die Bestattung ausgestellt werden.
(2) Zur Austeilung kann auch ein Gießkelch mit Einzelkelchen benutzt werden. Das Eintauchen des Brotes in den Kelch („intinctio“) ist eine mögliche Form des Abendmahlsempfangs. Auch der Empfang des Abendmahls in nur einer Gestalt (Brot oder Wein) ist in Ausnahmefällen möglich.


==== Abkündigung und Fürbitte ====
(3) Medial übertragene Abendmahlsfeiern, bei denen die Teilnehmenden vereinzelt oder in Gruppen vor Bildschirmen Brot und Wein bzw. Traubensaft zu sich nehmen, können dort stattfinden, wo Gliedkirchen diese Möglichkeit zulassen.
(1) Im Gemeindegottesdienst nach der Bestattung werden die Verstorbenen namentlich genannt und mit den trauernden Angehörigen in die Fürbitte aufgenommen.


(2) Auf Wunsch der Angehörigen kann die Verlesung auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen; der Sterbefall sollte in diesem Fall der Gemeinde in verkürzter Form im Gemeindegottesdienst, der auf die Bestattung folgt, bekanntgegeben werden.
(4) Auch Abendmahlsfeiern in kleineren Gruppen oder häuslichen Gemeinschaften werden von ordnungsgemäß berufenen Personen geleitet. In besonderen Fällen, in denen die Leitung durch eine ordnungsgemäß berufene Person nicht möglich ist, können sie ausnahmsweise nach geeigneter Zurüstung sowie in Absprache und mit Zustimmung der zuständigen Pfarrerin oder des zuständigen Pfarrers unter Leitung einer anderen Person stattfinden.


(3) In der Regel gedenkt die Gemeinde am letzten Sonntag des Kirchenjahres (Ewigkeits- oder Totensonntag) besonders der im vergangenen Jahr verstorbenen Personen und wendet sich denen zu, die um sie trauern.
==== Teilnahme am Abendmahl ====
(1) Indem die Kirche zum Abendmahl einlädt, richtet sie die Einladung aus, mit der Jesus Christus selbst die, die sich zu ihm bekennen, an seinen Tisch lädt. Die evangelische Kirche lädt deshalb alle Getauften zum Abendmahl ein: Glieder der evangelischen Kirche, Glieder anderer Kirchen, mit denen Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft besteht, und im Rahmen eucharistischer Gastbereitschaft auch Glieder der Kirchen, mit denen noch keine Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft besteht, unabhängig davon, ob die Gastbereitschaft erwidert wird.


==== Friedhofsgestaltung ====
(2) Durch ihre Verkündigungs-, Bildungs- und Medienarbeit, die sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene richtet, und durch die spezielle Verkündigung in Abendmahlsgottesdiensten sorgt die Kirche dafür, dass die Teilnehmenden die Gabe des Abendmahls persönlich erfassen und in Zuspruch und Anspruch verstehen können.
(1) Die christliche Kirche und ihre Gemeinden gedenken ihrer Verstorbenen und sorgen für die Pflege der Bestattungsorte.  


(2) Ein kirchlicher Friedhof soll in seiner Gestaltung und Anlage die christliche Hoffnung auf die Auferstehung widerspiegeln.
(3) Nicht getaufte Personen und Kinder können durch Handauflegung mit einem Segenswort in die Abendmahlsgemeinschaft einbezogen werden. Nicht Getaufte werden zur [[Taufe]] eingeladen.


(3) Kirchengemeinden, die eigene Friedhöfe verwalten, erlassen eine Friedhofsordnung. Der Anonymisierung der Grabgestaltung soll entgegengewirkt werden.  
(4) Getauften Kindern kann gemäß gliedkirchlichen Bestimmungen das Brot bzw. die Oblate und ggf. Traubensaft gereicht werden.


(4) Um dem Wunsch nach kostengünstigen und pflegefreien Grabstätten zu entsprechen, können Gemeinschaftsgrabstätten, Urnenfelder und ähnliche Einrichtungen mit einem zentralen Ort zur Erinnerung an die Verstorbenen eingerichtet werden.
==== Abendmahl mit Kranken und Sterbenden ====
Mit Kranken und Sterbenden soll das Abendmahl gefeiert werden, wann immer sie dies wünschen. Angehörige, Pflegende und Gemeindemitglieder sollen nach Möglichkeit in die Feier einbezogen werden.


(5) Auch kirchliche Friedhöfe können Bereiche für die Angehörigen anderer Religionen vorsehen.
==== Abendmahl und Agapemahl ====
(1) Das Agapemahl (Sättigungsmahl in Gemeinschaft) ist erkennbar vom Abendmahl zu unterscheiden. Zu ihm können auch nicht Getaufte eingeladen werden.  


(6) Bei der Schließung von Friedhöfen oder Friedhofsteilen ist der ursprünglichen Nutzung angemessen Rechnung zu tragen.
(2) Das Abendmahl kann in Verbindung mit einem Agapemahl gefeiert werden.


=== Landeskirchliche Besonderheiten ===
=== Landeskirchliche Besonderheiten ===


== In der Diskussion ==
== In der Diskussion ==
Die evangelische Kirche steht im Bestattungswesen vor einer doppelten Herausforderung: Sie soll ihre Botschaft und ihre überlieferten Rituale bewahren, zugleich aber auf die veränderten Bedürfnisse und Erwartungen in einer pluralistischen Gesellschaft eingehen. Der tiefgreifende Wandel der Bestattungskultur – von neuen Orten und Formen bis hin zu Themen wie Tierbestattungen – erfordert Flexibilität, Kreativität und Dialogbereitschaft.


Dabei hat die Kirche die Chance, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie sowohl rituelle Tiefe als auch persönliche Ansprache bieten. Nur so kann sie ihren Platz in der sich wandelnden Bestattungskultur behaupten und trauernden Menschen eine sinnstiftende Perspektive eröffnen.
* Initiative zu einer sprachlichen Änderung in den Einsetzungsworten: „In der Nacht, da er hingegeben ward …“ statt „… verraten ward …“
* Ist die Taufe eine unerlässliche Voraussetzung für die Teilnahme am Abendmahl, oder gibt es auch begründete Ausnahmen, mit denen in pastoraler Verantwortung zu verfahren ist?

Aktuelle Version vom 13. Oktober 2025, 13:35 Uhr

1 Zum Begriff

„Abendmahl“ ist in der evangelischen Kirche die geläufigste Bezeichnung für die rituelle Mahlzeit, bei der die gottesdienstlich versammelte christliche Gemeinde Brot und Wein untereinander teilt. Sie folgt damit dem Vorbild und der Weisung Jesu, der bei der letzten Mahlzeit am Vorabend seiner Kreuzigung ein Brot und einen Kelch mit Wein unter seine Jünger ausgeteilt und diesen Vorgang als Sinnbild seiner Lebenshingabe gedeutet hat. Die Wiederholung dieses Ritus hat Jesus seinen Jüngern geboten – „zu meinem Gedächtnis“, d. h. mit der Verheißung, dass er sich selbst und sein Heilswerk in der wiederholten Feier dieses Mahls vergegenwärtigen werde.

Das Wort „Abendmahl“ bezieht sich auf den Vorabend des Karfreitags („Gründonnerstag“), an dem Jesus dieses Mahl gestiftet hat. Eine andere biblische Bezeichnung ist „Herrenmahl“ oder „Mahl des Herrn“ (1. Korinther 11,20). In der römisch-katholischen Kirche dominiert die Bezeichnung „Eucharistie“, d. h. „Danksagung“. Sie bezieht sich auf das Dankgebet, das Jesus über den Gaben Brot und Wein gesprochen hat, und ebenso auf das Dankgebet, das Teil der Abendmahlsliturgie ist. Ein weiteres geläufiges Wort ist „Kommunion“, d. h. Gemeinschaft oder gemeinsame Teilhabe. Es hebt die Gemeinschaft derer, die Brot und Wein empfangen, mit Jesus Christus und untereinander hervor.

2 Aktuelle Situation

Seit der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts hat das Abendmahl, das die Christenheit von Anfang an gefeiert hat, in der evangelischen Kirche merklich an Bedeutung gewonnen. Impulse der Bibel wie aus der Ökumene haben dazu beigetragen, es als Mahl der Gemeinschaft, der Hoffnung und der Freude in weiterem Horizont zu verstehen und zu feiern. Viele Gemeinden feiern das Abendmahl inzwischen häufiger und in größerer Formenvielfalt als früher; mehr Gemeindeglieder nehmen daran teil. Zunehmend werden auch getaufte Kinder zum Abendmahl eingeladen. Besonders auf Kirchentagen, bei Freizeiten und Rüstzeiten und in Gemeindekreisen wird die Feier des Abendmahls als Glaubens- und Lebenshilfe erfahren. Dies gilt auch für Zeiten der Krankheit und in schwierigen Lebenssituationen.

Gilt das Abendmahl Christinnen und Christen in der Regel als wesentlicher Bestandteil ihrer Frömmigkeit, so finden manche nur schwer einen Zugang dazu. Sei es, dass ihnen sein Sinn fremd bleibt, sei es, dass sie Scheu vor dem gemeinsamen Kelch und der persönlichen Nähe empfinden. Eine achtsame liturgische Gestaltung, Friedens- und Gemeinschaftsgesten, die auch Abstandsbedürfnisse respektieren, und hygienebewusste Formen der Austeilung der Abendmahlsgaben können Hemmschwellen absenken.

Nicht alle Kirchen haben untereinander Abendmahlsgemeinschaft. Partner in konfessionsverschiedenen Ehen können oft nicht verstehen und wollen nicht länger hinnehmen, dass die gemeinsame Teilnahme am Abendmahl ein Problem sein soll. Ökumenische Gottesdienste und Begegnungen, gemeinsame Bibelwochen und Gesprächsabende bestärken sie in der Überzeugung, dass Konfessionsgrenzen Abendmahlsgemeinschaft nicht hindern dürfen. Auch Menschen, die noch nicht getauft sind, aus der Kirche Ausgetretene oder Konfessionslose möchten zuweilen an einer Abendmahlsfeier teilnehmen, z. B. in einem Konfirmationsgottesdienst oder auf Kirchentagen. Die evangelische Kirche steht vor der Aufgabe, bei der Einladung zum Abendmahl ein Doppeltes zu verdeutlichen: dass es Jesus Christus selbst ist, der die Menschen zu sich ruft und die, die seinem Ruf folgen wollen, an seinen Tisch lädt; und dass die Kirche den Ruf und die Einladung ihres Herrn verantwortlich auszurichten hat.

Weil die gemeinsame Feier des Abendmahls als Zeichen der Einheit der Kirche von vielen Christinnen und Christen erhofft wird, ist das Abendmahl ein zentrales Thema vieler Gespräche mit der katholischen Kirche. Sie zielen darauf, sich im Verständnis des Abendmahls so weit anzunähern, dass es trotz konfessioneller Unterschiede gemeinsam gefeiert werden kann. Aus Sicht der evangelischen Kirche ist dieses Ziel auch im Verhältnis zur katholischen Kirche mittlerweile erreicht. Auch zahlreiche katholische Theologinnen und Theologen teilen diese Einschätzung; es gibt keine triftigen theologischen Gründe, die einer Teilnahme evangelischer Christinnen und Christen an einer römisch-katholischen Abendmahlsfeier oder die einer Teilnahme römisch-katholischer oder anderskonfessioneller Christinnen und Christen an einer evangelischen Abendmahlsfeier entgegenstehen. Deshalb praktiziert die evangelische Kirche eucharistische Gastbereitschaft auch gegenüber der katholischen Kirche.

Viele evangelische Gemeinden haben auf die in der Corona-Pandemie erlassenen Hygieneregeln mit digitalen Gottesdienstangeboten reagiert. Dabei wurden auch Konzepte für digitale Abendmahlsfeiern entworfen und erprobt. Dies hat eine vielstimmige Diskussion über die Angemessenheit digitaler Abendmahlsfeiern in Theologie und Kirche in Gang gesetzt. Nach landeskirchlichen Handreichungen hat die EKD im Jahr 2025 den Leitfaden „Das Abendmahl als digitale Feier“ herausgebracht (Digitales Abendmahl – EKD).

3 Biblische und theologische Grundlagen

Nach der von Paulus in 1. Korinther 11,23-26 zitierten Überlieferung und den Erzählungen der ersten drei Evangelien (Matthäus 26,17-30; Markus 14,22-25; Lukas 22,7-20) feierte Jesus in der Nacht vor seiner Kreuzigung mit seinen Jüngern ein Abschiedsmahl. Den Evangelien zufolge geschah dies nach dem Brauch des jüdischen Passahfestes. Während der Feier reichte Jesus den Jüngern das Brot und den Kelch mit Worten, an die sich die christliche Gemeinde von ihren Anfängen bis heute bei jeder Feier des Abendmahles unter Anrufung des Heiligen Geistes erinnert. In Luthers deutscher Fassung der Messe lauten sie: „Unser Herr Jesus Christus, in der Nacht, da er verraten ward, nahm er das Brot, dankte und brach’s und gab’s seinen Jüngern und sprach: Nehmet hin und esset. Das ist mein Leib, der für euch gegeben wird. Solches tut zu meinem Gedächtnis. Desgleichen nahm er auch den Kelch nach dem Abendmahl, dankte und gab ihnen den und sprach: Nehmet hin und trinket alle daraus, dieser Kelch ist der neue Bund (bzw. das Neue Testament) in meinem Blut, das für euch vergossen wird zur Vergebung der Sünden. Solches tut, sooft ihr’s trinket, zu meinem Gedächtnis“ (vgl. Evangelisches Gottesdienstbuch, S. 82). In reformierten Kirchen und einigen unierten Gemeinden wird auch der paulinische Text der Einsetzungsworte von 1. Korinther 11,23-25 in folgender Fassung verwendet: „Unser Herr Jesus Christus, in der Nacht, in der er dahingegeben wurde, nahm er das Brot, dankte und brach’s und sprach: Das ist mein Leib, der für euch gegeben wird; das tut zu meinem Gedächtnis. Desgleichen nahm er auch den Kelch nach dem Mahl und sprach: Dieser Kelch ist der neue Bund in meinem Blut; das tut, sooft ihr daraus trinkt, zu meinem Gedächtnis“ (vgl. Evangelisches Gottesdienstbuch, S. 30).

Gemäß der Weisung Jesu „trinket alle daraus“ hat die Reformation die „Kommunion unter beiderlei Gestalt“ wieder eingeführt: Die Teilnehmenden erhalten nicht nur Anteil am Brot, sondern auch am Kelch. Schon früh zeigte sich aber zwischen den Wittenberger und den Schweizer Reformatoren ein Unterschied im Abendmahlsverständnis; er wuchs sich zu einem Lehrgegensatz aus, der erst im 20. Jahrhundert theologisch aufgearbeitet wurde, so dass zwischen den evangelischen Kirchen in Europa Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft erklärt werden konnte (Leuenberger Konkordie von 1973).

Nach lutherischem Verständnis wird Christus im Abendmahl wirklich präsent. Die Gegenwart Christi wird also nicht nur symbolisch gedacht oder geglaubt. Lutherische Christinnen und Christen sprechen darum von einer „Realpräsenz“. Die Substanz der Elemente im Abendmahl, also Brot und Wein bzw. Traubensaft, bleibt dabei unverändert, aber Christus wird zugleich in einer Einheit von Blut und Wein bzw. Traubensaft sowie Leib und Brot gegenwärtig. Luther sprach von „Blutswein“ und „Leibsbrot“, um diese untrennbare Verbindung zu beschreiben. Der Glaube eines Menschen „macht“ dabei nicht das Geschehen des Abendmahls, sondern empfängt, was nicht durch eigene geistige Kräfte hergestellt werden kann und was Jesus Christus in den Einsetzungsworten zugesagt hat: „Das ist mein Leib“. Man könnte also sagen: Gott gewährleistet selbst, dass er im Abendmahl allein aus Gnade gegenwärtig wird.

Wie Luther widersprachen die Schweizer Reformatoren, vor allem Ulrich Zwingli und Johannes Calvin, wesentlichen Merkmalen der römisch-katholischen Lehre und Praxis des Abendmahls, namentlich den Vorstellungen von der substanzhaften Verwandlung der Elemente Brot und Wein in Leib und Blut Christi und einer unblutigen Wiederholung des Opfers Christi am Kreuz. Zwingli verstand das Abendmahl als Erinnerungsmahl der Gemeinde, wobei Brot und Wein den Leib und das Blut Christi lediglich symbolisierten („est“ = „significat“). Aufgrund der Überzeugung, dass Christus auch nach seiner menschlichen Natur („Leib und Blut“) im Himmel sei, vertrat Calvin die Auffassung, dass sich im Empfang von Brot und Wein Christus selbst durch den Geist vergegenwärtige („Spiritualpräsenz“). Die beiden konkurrierenden Akzente reformierter Abendmahlstheologie, das „Gedächtnis“ (Zwingli) und die durch den Geist vermittelte Gegenwart Christi (Calvin), sind als „Anamnese“ und „Epiklese“ zwei zentrale Bestandteile der ökumenischen Abendmahlsliturgie.

Beiden Verständnissen gemeinsam ist, dass Jesus Christus zugleich Gastgeber und Gabe seines Mahls ist. Indem die im Gottesdienst versammelte christliche Gemeinde das Abendmahl feiert, erinnert sie sich und verkündigt, dass durch den Tod Jesu Christi Gott die Welt mit sich versöhnt und einen neuen Bund begründet hat (1. Korinther 11,26; 2. Korinther 5,19-20). Im Abendmahl empfangen die Teilnehmenden durch Jesus Christus „die Vergebung der Sünden, Leben und Seligkeit“ (Kleiner Katechismus V, 2). Sie erleben die in der Taufe begründete Zugehörigkeit zu ihm und Zusammengehörigkeit untereinander immer wieder neu (1. Korinther 10,16) und freuen sich über die Vergewisserung ihrer Hoffnung auf das vollendete Reich Gottes.

So ist das Abendmahl – wie auch die Taufe – „Sakrament“: Gottes freie Handlung, in der der Heilige Geist an uns Menschen wirkt. Zur Handlung mit den Elementen gehören die Worte, mit denen Jesus Christus das Brot und den Kelch an seine Jünger reichte. Die darin enthaltene Verheißung gilt allezeit.

Die besondere Wertschätzung des Abendmahls kommt in der persönlichen Vorbereitung auf den Abendmahlsempfang zum Ausdruck. Dazu gehören das Bekenntnis der Schuld in der gemeinsamen Beichte während des Abendmahlsgottesdienstes und der Wille zur Versöhnung, wo Streit ist. Dieser Versöhnungswille kann nach örtlicher Gewohnheit durch eine Geste des Friedens und der Versöhnung ausgedrückt werden.

Der Versöhnung und Gemeinschaft stiftende Charakter des Abendmahls verwirklicht und zeigt sich im Teilen des Brotes und im Trinken aus dem gemeinsamen Kelch (oder auch aus einzelnen Kelchen, die aus dem gemeinsamen Kelch befüllt werden). Dadurch verpflichtet und bestärkt die Feier des Abendmahls die Teilnehmenden, so zu leben, wie es ihrer Verbundenheit mit Christus und in der Gemeinde entspricht (1. Korinther, 10–11).

Das Neue Testament berichtet auch von Mahlzeiten in den Gemeinden, die als Sättigungsmahl gefeiert wurden. Dabei wurden mitgebrachte Speisen geteilt. Die Verbindung dieser „Agape-Mahle“ (von griech. „agape“ = Liebe) mit dem Abendmahl führte jedoch auch zu Konflikten. Daher trat der Apostel Paulus für eine deutliche Unterscheidung zwischen dem Abendmahl, zu dem die rituelle Gestalt mit Zitation der „Einsetzungsworte“ gehört, und dem Agape-Mahl ein (1. Korinther 11,17-22).

In jüngerer Zeit wird versucht, die rituelle Abendmahlsfeier und das Sättigungsmahl bei dafür geeigneten Gelegenheiten wieder miteinander zu verbinden, ohne sie ineinander verschmelzen zu lassen. Denn auch das Sakrament des Abendmahls steht im Zusammenhang der Mahlzeiten, die Jesus während seines gesamten Wirkens mit vielen Menschen gehalten hat. In Jesu Offenheit auch gegenüber Zöllnern und Sündern (z. B. Lukas 19,1–10) wird die bedingungslos versöhnende Liebe Gottes zu allen Menschen erfahrbar, mit der er durch Jesus Christus Gemeinschaft der Menschen mit sich selbst und untereinander stiftet.

4 Regelungen für die kirchliche Praxis

4.1 Regelungen der UEK und VELKD

4.1.1 Grundsätze

Die Kirche feiert das Sakrament des Heiligen Abendmahls gemäß biblischem Zeugnis im Auftrag Jesu Christi. Denn beim letzten Mahl sagte Jesus zu den Jüngern, als er ihnen das Brot brach und gab: „Das tut zu meinem Gedächtnis!“ Als er ihnen den Kelch gab, sagte er: „Das tut, sooft ihr daraus trinkt, zu meinem Gedächtnis.“

Die evangelische Kirche stimmt auf der Grundlage der Heiligen Schrift und in Wahrung ihrer unterschiedlichen Bekenntnisse darin überein: „Im Abendmahl schenkt sich der auferstandene Jesus Christus in seinem für alle dahingegebenen Leib und Blut durch sein verheißendes Wort mit Brot und Wein. So gibt er sich selbst vorbehaltlos allen, die Brot und Wein empfangen; der Glaube empfängt das Mahl zum Heil, der Unglaube zum Gericht“ (Leuenberger Konkordie 18).

Das Wort Christi, das die Vergebung der Sünden verheißt, wird vor allem durch die Einsetzungsworte ausgerichtet, die in jeder Abendmahlsfeier gesprochen werden. Zuspruch und Anspruch des Abendmahls werden darüber hinaus in der Predigt, im kirchlichen Unterricht und in der zur Abendmahlsfeier hinführenden Verkündigung vermittelt.

4.1.2 Abendmahlsfeier

(1) In den Gottesdiensten von Kirchengemeinden und Einrichtungen wird regelmäßig das Abendmahl gefeiert.

(2) Die Gaben des Abendmahls sind Brot und Wein.

(3) Das Abendmahl wird nach der geltenden Agende gefeiert.

(4) Die Feier des Abendmahls wird von ordnungsgemäß berufenen Personen (Ordinierte oder Beauftragte) geleitet. Sie sprechen die Einsetzungsworte in der agendarischen Form.

(5) Bei der Austeilung des Abendmahls wirken nach Möglichkeit Gemeindemitglieder mit, die zu diesem Dienst angeleitet sind.

(6) Spendeworte bringen die Verbindung zwischen dem sich selbst hingebenden Christus und den Empfangenden zum Ausdruck („für dich“).

(7) Bei der Austeilung sind Belange der Hygiene zu beachten.

(8) Mit den übrigbleibenden Gaben ist achtsam umzugehen.

4.1.3 Besonderheiten bei Austeilung und Empfang des Abendmahls

(1) Als „Brot“ können Oblaten oder herkömmliches Brot verwendet werden. Brot kann zur Austeilung gebrochen werden. Statt Wein, mit dem das Abendmahl in der Regel gefeiert wird, kann auch Traubensaft verwendet werden. Wein und Traubensaft können in verschiedenen Gruppen ausgeteilt werden.

(2) Zur Austeilung kann auch ein Gießkelch mit Einzelkelchen benutzt werden. Das Eintauchen des Brotes in den Kelch („intinctio“) ist eine mögliche Form des Abendmahlsempfangs. Auch der Empfang des Abendmahls in nur einer Gestalt (Brot oder Wein) ist in Ausnahmefällen möglich.

(3) Medial übertragene Abendmahlsfeiern, bei denen die Teilnehmenden vereinzelt oder in Gruppen vor Bildschirmen Brot und Wein bzw. Traubensaft zu sich nehmen, können dort stattfinden, wo Gliedkirchen diese Möglichkeit zulassen.

(4) Auch Abendmahlsfeiern in kleineren Gruppen oder häuslichen Gemeinschaften werden von ordnungsgemäß berufenen Personen geleitet. In besonderen Fällen, in denen die Leitung durch eine ordnungsgemäß berufene Person nicht möglich ist, können sie ausnahmsweise nach geeigneter Zurüstung sowie in Absprache und mit Zustimmung der zuständigen Pfarrerin oder des zuständigen Pfarrers unter Leitung einer anderen Person stattfinden.

4.1.4 Teilnahme am Abendmahl

(1) Indem die Kirche zum Abendmahl einlädt, richtet sie die Einladung aus, mit der Jesus Christus selbst die, die sich zu ihm bekennen, an seinen Tisch lädt. Die evangelische Kirche lädt deshalb alle Getauften zum Abendmahl ein: Glieder der evangelischen Kirche, Glieder anderer Kirchen, mit denen Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft besteht, und im Rahmen eucharistischer Gastbereitschaft auch Glieder der Kirchen, mit denen noch keine Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft besteht, unabhängig davon, ob die Gastbereitschaft erwidert wird.

(2) Durch ihre Verkündigungs-, Bildungs- und Medienarbeit, die sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene richtet, und durch die spezielle Verkündigung in Abendmahlsgottesdiensten sorgt die Kirche dafür, dass die Teilnehmenden die Gabe des Abendmahls persönlich erfassen und in Zuspruch und Anspruch verstehen können.

(3) Nicht getaufte Personen und Kinder können durch Handauflegung mit einem Segenswort in die Abendmahlsgemeinschaft einbezogen werden. Nicht Getaufte werden zur Taufe eingeladen.

(4) Getauften Kindern kann gemäß gliedkirchlichen Bestimmungen das Brot bzw. die Oblate und ggf. Traubensaft gereicht werden.

4.1.5 Abendmahl mit Kranken und Sterbenden

Mit Kranken und Sterbenden soll das Abendmahl gefeiert werden, wann immer sie dies wünschen. Angehörige, Pflegende und Gemeindemitglieder sollen nach Möglichkeit in die Feier einbezogen werden.

4.1.6 Abendmahl und Agapemahl

(1) Das Agapemahl (Sättigungsmahl in Gemeinschaft) ist erkennbar vom Abendmahl zu unterscheiden. Zu ihm können auch nicht Getaufte eingeladen werden.

(2) Das Abendmahl kann in Verbindung mit einem Agapemahl gefeiert werden.

4.2 Landeskirchliche Besonderheiten

5 In der Diskussion

  • Initiative zu einer sprachlichen Änderung in den Einsetzungsworten: „In der Nacht, da er hingegeben ward …“ statt „… verraten ward …“
  • Ist die Taufe eine unerlässliche Voraussetzung für die Teilnahme am Abendmahl, oder gibt es auch begründete Ausnahmen, mit denen in pastoraler Verantwortung zu verfahren ist?