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von Sebastian Stein

Konfirmation: Unterschied zwischen den Versionen

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== Zum Begriff ==
== Zum Begriff ==


„Abendmahl“ ist in der evangelischen Kirche die geläufigste Bezeichnung für die rituelle Mahlzeit, bei der die gottesdienstlich versammelte christliche Gemeinde Brot und Wein untereinander teilt. Sie folgt damit dem Vorbild und der Weisung Jesu, der bei der letzten Mahlzeit am Vorabend seiner Kreuzigung ein Brot und einen Kelch mit Wein unter seine Jünger ausgeteilt und diesen Vorgang als Sinnbild seiner Lebenshingabe gedeutet hat. Die Wiederholung dieses Ritus hat Jesus seinen Jüngern geboten – „zu meinem Gedächtnis“, d.h. mit der Verheißung, dass er sich selbst und sein Heilswerk in der wiederholten Feier dieses Mahls vergegenwärtigen werde.
Die Konfirmation (lateinisch confirmatio: Festigung, Bekräftigung) ist ein feierlicher Gottesdienst, in dem sich junge Menschen zu ihrem christlichen Glauben bekennen und gesegnet werden. Die Konfirmandinnen und Konfirmanden bestätigen damit ihre Aufnahme in die evangelische Kirche durch die Taufe im Säuglingsalter oder in der Kindheit.


Das Wort „Abendmahl“ bezieht sich auf den Vorabend des Karfreitags („Gründonnerstag“), an dem Jesus dieses Mahl gestiftet hat. Eine andere biblische Bezeichnung ist „Herrenmahl“ oder „Mahl des Herrn“ (1. Korinther 11,20). In der römisch-katholischen Kirche dominiert die Bezeichnung „Eucharistie“, d.h. „Danksagung“. Sie bezieht sich auf das Dankgebet, das Jesus über den Gaben Brot und Wein gesprochen hat, und ebenso auf das Dankgebet, das Teil der Abendmahlsliturgie ist. Ein weiteres geläufiges Wort ist „Kommunion“, d.h. Gemeinschaft oder gemeinsame Teilhabe. Es hebt die Gemeinschaft derer, die Brot und Wein empfangen, mit Jesus Christus und untereinander hervor.
Der Konfirmation geht die Konfirmandenzeit voraus. In ihr werden christliche Inhalte in gemeinschafts- und persönlichkeitsbezogenen Bildungsprozessen vermittelt. Kreative, musikalische und spielerische Aktivitäten sind ebenso wichtig wie praktische Erfahrungen in Gottesdienst, Gemeindearbeit und Diakonie.  


== Aktuelle Situation ==
== Aktuelle Situation ==
Seit der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts hat das Abendmahl, das die Christenheit von Anfang an gefeiert hat, in der evangelischen Kirche merklich an Bedeutung gewonnen. Impulse der Bibel wie aus der Ökumene haben dazu beigetragen, es als Mahl der Gemeinschaft, der Hoffnung und der Freude in weiterem Horizont zu verstehen und zu feiern. Viele Gemeinden feiern das Abendmahl inzwischen häufiger und in größerer Formenvielfalt als früher; mehr Gemeindeglieder nehmen daran teil. Zunehmend werden auch getaufte Kinder zum Abendmahl eingeladen. Besonders auf Kirchentagen, bei Freizeiten und Rüstzeiten und in Gemeindekreisen wird die Feier des Abendmahls als Glaubens- und Lebenshilfe erfahren. Dies gilt auch für Zeiten der Krankheit und in schwierigen Lebenssituationen.
Die Konfirmation gilt volkskirchlich und biografisch vor allem als Segenshandlung im lebensgeschichtlich wichtigen Übergang von der Kindheit zum Erwachsensein. So sind die Jugendlichen im Alter von 14 Jahren religionsmündig und erhalten damit alle Rechte innerhalb der evangelischen Kirche.


Gilt das Abendmahl Christinnen und Christen in der Regel als wesentlicher Bestandteil ihrer Frömmigkeit, so finden manche nur schwer einen Zugang dazu. Sei es, dass ihnen sein Sinn fremd bleibt, sei es, dass sie Scheu vor dem gemeinsamen Kelch und der persönlichen Nähe empfinden. Eine achtsame liturgische Gestaltung, Friedens- und Gemeinschaftsgesten, die auch Abstandsbedürfnisse respektieren, und hygienebewusste Formen der Austeilung der Abendmahlsgaben können Hemmschwellen absenken.
Die Konfirmation ist ein beliebter Anlass für eine Familienfeier. Für den Großteil der Kirchenmitglieder ist sie Teil evangelischer Identität. Ein wichtiges Anliegen der Kirche besteht darin, die Heranwachsenden als mündige Christinnen und Christen in der Selbstverantwortung und Freiheit ihres Glaubens wahrzunehmen und zu unterstützen.


Nicht alle Kirchen haben untereinander Abendmahlsgemeinschaft. Partner in konfessionsverschiedenen Ehen können oft nicht verstehen und wollen nicht länger hinnehmen, dass die gemeinsame Teilnahme am Abendmahl ein Problem sein soll. Ökumenische Gottesdienste und Begegnungen, gemeinsame Bibelwochen und Gesprächsabende bestärken sie in der Überzeugung, dass Konfessionsgrenzen Abendmahlsgemeinschaft nicht hindern dürfen. Auch Menschen, die noch nicht getauft sind, aus der Kirche Ausgetretene oder Konfessionslose möchten zuweilen an einer Abendmahlsfeier teilnehmen, z. B. in einem Konfirmationsgottesdienst oder auf Kirchentagen. Die evangelische Kirche steht vor der Aufgabe, bei der Einladung zum Abendmahl ein Doppeltes zu verdeutlichen: dass es Jesus Christus selbst ist, der die Menschen zu sich ruft und die, die seinem Ruf folgen wollen, an seinen Tisch lädt; und dass die Kirche den Ruf und die Einladung ihres Herrn verantwortlich auszurichten hat.
Während die Konfirmation in den westlichen Bundesländern noch relativ stabil im volkskirchlichen Bewusstsein verankert ist, nehmen in den ostdeutschen Bundesländern die Jugendlichen mehrheitlich an der Jugendweihe teil. Im Miteinander von Jugendweihe, Konfirmation und Firmung haben sich seit Ende der 1990er Jahre in Ostdeutschland in der römisch-katholischen und in der evangelischen Kirche vor allem im Kontext konfessionell getragener Schulen religiöse Jugend- und Segensfeiern etabliert, die insbesondere von konfessionslosen Jugendlichen wahrgenommen werden. Dabei kann es zu einem fruchtbaren Austausch und zu gemeinsamen Erfahrungen von Lebensbegleitung und Segen an Schnittstellen des Lebens kommen.


Weil die gemeinsame Feier des Abendmahls als Zeichen der Einheit der Kirche von vielen Christinnen und Christen erhofft wird, ist das Abendmahl ein zentrales Thema vieler Gespräche mit der katholischen Kirche. Sie zielen darauf, sich im Verständnis des Abendmahls so weit anzunähern, dass es trotz konfessioneller Unterschiede gemeinsam gefeiert werden kann. Aus Sicht der evangelischen Kirche ist dieses Ziel auch im Verhältnis zur katholischen Kirche mittlerweile erreicht. Auch zahlreiche katholische Theologinnen und Theologen teilen diese Einschätzung; es gibt keine triftigen theologischen Gründe, die einer Teilnahme evangelischer Christinnen und Christen an einer römisch-katholischen Abendmahlsfeier oder die einer Teilnahme römisch-katholischer oder anderskonfessioneller Christinnen und Christen an einer evangelischen Abendmahlsfeier entgegenstehen. Deshalb praktiziert die evangelische Kirche eucharistische Gastbereitschaft auch gegenüber der katholischen Kirche.
Der gleichwohl kontinuierliche Rückgang der absoluten Zahl an Konfirmandinnen und Konfirmanden ''ist insbesondere in Regionen mit relativ wenigen Jugendlichen spürbar. Vielerorts stellt die mittlerweile geringe Größe der Konfirmand''engruppen die Gestaltung der Konfirmand''enarbeit vor Herausforderungen.'' Wo die Zahl der Teilnehmenden zurückgeht, wird die Konfirmandenarbeit von mehreren Gemeinden gemeinsam oder in einer Region organisiert. Dort stellt sich die Frage, wie eine Bindung der Jugendlichen an ihre Kirchengemeinden entstehen und gefestigt werden kann.


Viele evangelische Gemeinden haben auf die in der Corona-Pandemie erlassenen Hygieneregeln mit digitalen Gottesdienstangeboten reagiert. Dabei wurden auch Konzepte für digitale Abendmahlsfeiern entworfen und erprobt. Dies hat eine vielstimmige Diskussion über die Angemessenheit digitaler Abendmahlsfeiern in Theologie und Kirche in Gang gesetzt. Nach landeskirchlichen Handreichungen hat die EKD im Jahr 2025 den Leitfaden „Das Abendmahl als digitale Feier“ herausgebracht ([https://www.ekd.de/digitales-abendmahl-91317.htm Digitales Abendmahl – EKD]).
Grundsätzlich prägen die Konfirmandenzeit und die Personen, die für sie verantwortlich sind, in besonderer Weise die Einstellung der Jugendlichen zur Kirche. Was Menschen in dieser Zeit erlebt und gelernt oder auch nicht erlebt haben, ist von bleibender Bedeutung für ihr weiteres religiöses und kirchliches Leben.


== Biblische und theologische Grundlagen ==
''Mittlerweile gibt es eine große Bandbreite an Modellen der Konfirmand''enarbeit. Je nach Modell kann die Konfirmandenzeit 12 bis 20 Monate dauern. Unter dem Eindruck der nachlassenden religiösen Sozialisation entscheiden sich manche Gemeinden auch für ein zweiphasiges Modell. Der klassischen Konfirmandenzeit im Jahr vor der Konfirmation geht dann eine erste Phase im Grundschulalter (3./4. Klasse) voraus.
Nach der von Paulus in 1. Korinther 11,23-26 zitierten Überlieferung und den Erzählungen der ersten drei Evangelien (Matthäus 26,17-30; Markus 14,22-25; Lukas 22,7-20) feierte Jesus in der Nacht vor seiner Kreuzigung mit seinen Jüngern ein Abschiedsmahl. Den Evangelien zufolge geschah dies nach dem Brauch des jüdischen Passahfestes. Während der Feier reichte Jesus den Jüngern das Brot und den Kelch mit Worten, an die sich die christliche Gemeinde von ihren Anfängen bis heute bei jeder Feier des Abendmahles unter Anrufung des Heiligen Geistes erinnert. In Luthers deutscher Fassung der Messe lauten sie: „Unser Herr Jesus Christus, in der Nacht, da er verraten ward, nahm er das Brot, dankte und brach’s und gab’s seinen Jüngern und sprach: Nehmet hin und esset. Das ist mein Leib, der für euch gegeben wird. Solches tut zu meinem Gedächtnis. Desgleichen nahm er auch den Kelch nach dem Abendmahl, dankte und gab ihnen den und sprach: Nehmet hin und trinket alle daraus, dieser Kelch ist der neue Bund (bzw. das Neue Testament) in meinem Blut, das für euch vergossen wird zur Vergebung der Sünden. Solches tut, sooft ihr’s trinket, zu meinem Gedächtnis“ (vgl. Evangelisches Gottesdienstbuch, S. 82). In reformierten Kirchen und einigen unierten Gemeinden wird auch der paulinische Text der Einsetzungsworte von 1. Korinther 11,23-25 in folgender Fassung verwendet: „Unser Herr Jesus Christus, in der Nacht, in der er dahingegeben wurde, nahm er das Brot, dankte und brach’s und sprach: Das ist mein Leib, der für euch gegeben wird; das tut zu meinem Gedächtnis. Desgleichen nahm er auch den Kelch nach dem Mahl und sprach: Dieser Kelch ist der neue Bund in meinem Blut; das tut, sooft ihr daraus trinkt, zu meinem Gedächtnis“ (vgl. Evangelisches Gottesdienstbuch, S. 30).  


Gemäß der Weisung Jesu „trinket alle daraus“ hat die Reformation die „Kommunion unter beiderlei Gestalt“ wieder eingeführt: Die Teilnehmenden erhalten nicht nur Anteil am Brot, sondern auch am Kelch. Schon früh zeigte sich aber zwischen den Wittenberger und den Schweizer Reformatoren ein Unterschied im Abendmahlsverständnis; er wuchs sich zu einem Lehrgegensatz aus, der erst im 20. Jahrhundert theologisch aufgearbeitet wurde, so dass zwischen den evangelischen Kirchen in Europa Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft erklärt werden konnte (Leuenberger Konkordie von 1973).
Ein weiterer Trend ist die stärkere Einbeziehung von Ehrenamtlichen in die Konfirmand''enarbeit, wobei zunehmend junge Erwachsene unter 25 Jahren eingebunden werden. Diese Veränderung markiert eine Erweiterung gegenüber einer rein hauptamtlich geprägten Konfirmand''enarbeit.


Nach lutherischem Verständnis wird Christus im Abendmahl wirklich präsent. Die Gegenwart Christi wird also nicht nur symbolisch gedacht oder geglaubt. Lutherische Christinnen und Christen sprechen darum von einer „Realpräsenz“. Die Substanz der Elemente im Abendmahl, also Brot und Wein bzw. Traubensaft, bleibt dabei unverändert, aber Christus wird zugleich in einer Einheit von Blut und Wein bzw. Traubensaft sowie Leib und Brot gegenwärtig. Luther sprach von „Blutswein“ und „Leibsbrot“, um diese untrennbare Verbindung zu beschreiben. Der Glaube eines Menschen „macht“ dabei nicht das Geschehen des Abendmahls, sondern empfängt, was nicht durch eigene geistige Kräfte hergestellt werden kann und was Jesus Christus in den Einsetzungsworten zugesagt hat: „Das ist mein Leib“. Man könnte also sagen: Gott gewährleistet selbst, dass er im Abendmahl allein aus Gnade gegenwärtig wird.
Menschen, die sich in der Kirche engagieren oder an Angeboten wie der Konfirmandenarbeit teilnehmen, müssen dies in dem Vertrauen tun können, dass eine gegenseitige Achtsamkeit und ein respektvoller und grenzachtender Umgang zu den Grundpfeilern des Miteinanders gehören. Grenzverletzungen, sexualisierte Gewalt und die Ausnutzung von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen widersprechen dieser Grundhaltung, so dass das Möglichste getan werden muss, um sie zu verhindern. Deshalb sind insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit Schutzkonzepte von besonderer Wichtigkeit. Abhängigkeits- und Machtverhältnisse müssen in diesem Kontext der kirchlichen Arbeit betrachtet und allen Beteiligten bewusst gemacht werden. Die enge Beziehungsarbeit, die die Konfirmandenzeit prägt, ist eine wichtige Ressource, aber auch ein Risikofaktor.


Wie Luther widersprachen die Schweizer Reformatoren, vor allem Ulrich Zwingli und Johannes Calvin, wesentlichen Merkmalen der römisch-katholischen Lehre und Praxis des Abendmahls, namentlich den Vorstellungen von der substanzhaften Verwandlung der Elemente Brot und Wein in Leib und Blut Christi und einer unblutigen Wiederholung des Opfers Christi am Kreuz. Zwingli verstand das Abendmahl als Erinnerungsmahl der Gemeinde, wobei Brot und Wein den Leib und das Blut Christi lediglich symbolisierten („est“ = „significat“). Aufgrund der Überzeugung, dass Christus auch nach seiner menschlichen Natur („Leib und Blut“) im Himmel sei, vertrat Calvin die Auffassung, dass sich im Empfang von Brot und Wein Christus selbst durch den Geist vergegenwärtige („Spiritualpräsenz“). Die beiden konkurrierenden Akzente reformierter Abendmahlstheologie, das „Gedächtnis“ (Zwingli) und die durch den Geist vermittelte Gegenwart Christi (Calvin), sind als „Anamnese“ und „Epiklese“ zwei zentrale Bestandteile der ökumenischen Abendmahlsliturgie.
Da die Formen der Konfirmandenarbeit mittlerweile vielfältig sind, muss jede Kirchengemeinde ihr Konfirmationskonzept betrachten und im Rahmen der Schutzkonzepterstellung eine Potential- und Risikoanalyse durchführen. Dies dient dazu, die Risiken für sexualisierte Gewalt zu senken und den Kindern und Jugendlichen auf diese Weise eine unbeschwerte Konfirmandenzeit zu ermöglichen.


Beiden Verständnissen gemeinsam ist, dass Jesus Christus zugleich Gastgeber und Gabe seines Mahls ist. Indem die im Gottesdienst versammelte christliche Gemeinde das Abendmahl feiert, erinnert sie sich und verkündigt, dass durch den Tod Jesu Christi Gott die Welt mit sich versöhnt und einen neuen Bund begründet hat (1. Korinther 11,26; 2. Korinther 5,19-20). Im Abendmahl empfangen die Teilnehmenden durch Jesus Christus „die Vergebung der Sünden, Leben und Seligkeit“ (Kleiner Katechismus V, 2). Sie erleben die in der Taufe begründete Zugehörigkeit zu ihm und Zusammengehörigkeit untereinander immer wieder neu (1. Korinther 10,16) und freuen sich über die Vergewisserung ihrer Hoffnung auf das vollendete Reich Gottes.
== Biblische und theologische Grundlagen ==
 
Für die Konfirmation gibt es keine unmittelbare biblische Grundlage, weil in den ersten Generationen der christlichen Kirche die Erwachsenentaufe üblich war. Hierbei fielen die Taufhandlung und das eigene Glaubensbekenntnis des Täuflings zusammen. Spätestens im 2. Jahrhundert etablierte sich die Kindertaufe, zu der die Firmung als Taufbestätigung hinzutrat.  
So ist das Abendmahl – wie auch die Taufe – „Sakrament“: Gottes freie Handlung, in der der Heilige Geist an uns Menschen wirkt. Zur Handlung mit den Elementen gehören die Worte, mit denen Jesus Christus das Brot und den Kelch an seine Jünger reichte. Die darin enthaltene Verheißung gilt allezeit.
 
Die besondere Wertschätzung des Abendmahls kommt in der persönlichen Vorbereitung auf den Abendmahlsempfang zum Ausdruck. Dazu gehören das Bekenntnis der Schuld in der gemeinsamen Beichte während des Abendmahlsgottesdienstes und der Wille zur Versöhnung, wo Streit ist. Dieser Versöhnungswille kann nach örtlicher Gewohnheit durch eine Geste des Friedens und der Versöhnung ausgedrückt werden.


Der Versöhnung und Gemeinschaft stiftende Charakter des Abendmahls verwirklicht und zeigt sich im Teilen des Brotes und im Trinken aus dem gemeinsamen Kelch (oder auch aus einzelnen Kelchen, die aus dem gemeinsamen Kelch befüllt werden). Dadurch verpflichtet und bestärkt die Feier des Abendmahls die Teilnehmenden, so zu leben, wie es ihrer Verbundenheit mit Christus und in der Gemeinde entspricht (1. Korinther, 10–11).
Die Anfänge der (evangelischen) Konfirmation reichen bis in die Reformationszeit zurück. Man knüpfte damit an die Firmung an, die in der römisch-katholischen Kirche bis heute als Sakrament gilt.


Das Neue Testament berichtet auch von Mahlzeiten in den Gemeinden, die als Sättigungsmahl gefeiert wurden. Dabei wurden mitgebrachte Speisen geteilt. Die Verbindung dieser „Agape-Mahle“ (von griech. „agape“ = Liebe) mit dem Abendmahl führte jedoch auch zu Konflikten. Daher trat der Apostel Paulus für eine deutliche Unterscheidung zwischen dem Abendmahl, zu dem die rituelle Gestalt mit Zitation der „Einsetzungsworte“ gehört, und dem Agape-Mahl ein (1. Korinther 11,17-22).
Die evangelische Kirche versteht die Konfirmation demgegenüber als eine im Gottesdienst der Gemeinde erfolgende Aktualisierung der Verheißung der Taufe, die im Bekenntnis des Glaubens bestätigt wird.


In jüngerer Zeit wird versucht, die rituelle Abendmahlsfeier und das Sättigungsmahl bei dafür geeigneten Gelegenheiten wieder miteinander zu verbinden, ohne sie ineinander verschmelzen zu lassen. Denn auch das Sakrament des Abendmahls steht im Zusammenhang der Mahlzeiten, die Jesus während seines gesamten Wirkens mit vielen Menschen gehalten hat. In Jesu Offenheit auch gegenüber Zöllnern und Sündern (z.B. Lukas 19,1–10) wird die bedingungslos versöhnende Liebe Gottes zu allen Menschen erfahrbar, mit der er durch Jesus Christus Gemeinschaft der Menschen mit sich selbst und untereinander stiftet.
​Die Verantwortung der Kirche für die Bildung eines mündigen Glaubens endet nicht mit der Konfirmation. Sie ist vielmehr eine wichtige Station in einem andauernden Prozess der religiösen Erziehung und Begleitung, der über die Konfirmandenzeit hinausreicht. Viele Gemeinden richten deshalb die Konfirmandenarbeit auf die langfristige Begleitung und Unterstützung auf dem Glaubensweg aus, wobei die persönliche Frömmigkeit und das religiöse Erleben des Einzelnen besondere Aufmerksamkeit erfahren.


== Regelungen für die kirchliche Praxis ==
== Regelungen für die kirchliche Praxis ==
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=== Regelungen der UEK und VELKD ===
=== Regelungen der UEK und VELKD ===


==== 1. Grundsätze ====
==== Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden ====
Die Kirche feiert das Sakrament des Heiligen Abendmahls gemäß biblischem Zeugnis im Auftrag Jesu Christi. Denn beim letzten Mahl sagte Jesus zu den Jüngern, als er ihnen das Brot brach und gab: „Das tut zu meinem Gedächtnis!“ Als er ihnen den Kelch gab, sagte er: „Das tut, sooft ihr daraus trinkt, zu meinem Gedächtnis.
(1) Die Konfirmandenarbeit macht die Konfirmandinnen und Konfirmanden durch erlebnisorientierte und partizipative Arbeitsformen in einer altersgemäßen Art mit den zentralen Aussagen des christlichen Glaubens und dem Leben in der Gemeinde vertraut. Sie hilft ihnen, in eigener Verantwortung christlich zu leben.


Die evangelische Kirche stimmt auf der Grundlage der Heiligen Schrift und in Wahrung ihrer unterschiedlichen Bekenntnisse darin überein: „Im Abendmahl schenkt sich der auferstandene Jesus Christus in seinem für alle dahingegebenen Leib und Blut durch sein verheißendes Wort mit Brot und Wein. So gibt er sich selbst vorbehaltlos allen, die Brot und Wein empfangen; der Glaube empfängt das Mahl zum Heil, der Unglaube zum Gericht“ (Leuenberger Konkordie 18).
(2) Die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden kann für mehrere Pfarrbezirke oder Gemeinden gemeinsam geplant und durchgeführt werden. Die Kooperation mit Schulen ist erwünscht und im Rahmen des jeweiligen gliedkirchlichen Rechts zulässig.


Das Wort Christi, das die Vergebung der Sünden verheißt, wird vor allem durch die Einsetzungsworte ausgerichtet, die in jeder Abendmahlsfeier gesprochen werden. Zuspruch und Anspruch des Abendmahls werden darüber hinaus in der Predigt, im kirchlichen Unterricht und in der zur Abendmahlsfeier hinführenden Verkündigung vermittelt.
(3) Die Einladung, an der Konfirmandenzeit teilzunehmen, richtet sich an alle getauften und ungetauften Kinder und Jugendlichen der Kirchengemeinde, in der Regel ab dem 12. Lebensjahr. Für eine zweiphasige Konfirmandenzeit können bereits jüngere Kinder eingeladen werden. Die Formen der Konfirmandenarbeit werden nach gliedkirchlichem Recht geregelt.


==== 2. Abendmahlsfeier ====
(4) Die Kinder und Jugendlichen werden durch ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten zur Konfirmandenzeit angemeldet. Religionsmündige (nach Vollendung des 14. Lebensjahres) können sich selbst anmelden. Sowohl die Konfirmandinnen und Konfirmanden als auch ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten werden über Ziele, Inhalte, Projekte und Fahrten informiert.
(1) In den Gottesdiensten von Kirchengemeinden und Einrichtungen wird regelmäßig das Abendmahl gefeiert.


(2) Die Gaben des Abendmahls sind Brot und Wein.
(5) Für die Konfirmandenarbeit sind theologisch-pädagogisch qualifizierte Personen verantwortlich. Weitere Mitarbeitende, z. B. Jugendliche und Eltern bzw. Sorgeberechtigte, wirken beruflich oder ehrenamtlich mit. Die Regelungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sind einzuhalten.


(3) Das Abendmahl wird nach der geltenden Agende gefeiert.
(6) Wollen Kinder oder Jugendliche an der Konfirmandenarbeit einer anderen Gemeinde teilnehmen, soll ihnen dies im Rahmen des geltenden Rechts ermöglicht werden. Die abgebende Gemeinde wird von der aufnehmenden Gemeinde über den Beginn der Teilnahme an der Konfirmandenarbeit und über die erfolgte Konfirmation informiert.


(4) Die Feier des Abendmahls wird von ordnungsgemäß berufenen Personen (Ordinierte oder Beauftragte) geleitet. Sie sprechen die Einsetzungsworte in der agendarischen Form.
(7) Während der Konfirmandenzeit finden Gottesdienste unter Beteiligung der Konfirmandinnen und Konfirmanden statt. Darunter fällt ein Vorstellungsgottesdienst. Die Konfirmandinnen und Konfirmanden nehmen am Abendmahl teil, das sie als einen Kern geistlicher Praxis im Christentum kennenlernen und erfahren sollen.


(5) Bei der Austeilung des Abendmahls wirken nach Möglichkeit Gemeindemitglieder mit, die zu diesem Dienst angeleitet sind.
(8) Zum Ende der Konfirmandenzeit kann je nach gliedkirchlichem Recht ein Gespräch über die Inhalte der Konfirmandenarbeit („Prüfung“) stattfinden.


(6) Spendeworte bringen die Verbindung zwischen dem sich selbst hingebenden Christus und den Empfangenden zum Ausdruck („für dich“).
==== Konfirmationsgottesdienst ====
(1) Der Konfirmationsgottesdienst ist ein Gottesdienst der Gemeinde. Er wird nach der geltenden Agende gehalten.


(7) Bei der Austeilung sind Belange der Hygiene zu beachten.
(2) Die Konfirmation setzt die Taufe voraus. Sind Jugendliche noch nicht getauft, so wird die Taufe im Laufe der Konfirmandenzeit oder im Konfirmationsgottesdienst durchgeführt. Im letzteren Fall werden sie mit den weiteren Konfirmandinnen und Konfirmanden gesegnet.


(8) Mit den übrigbleibenden Gaben ist achtsam umzugehen.
(3) Bestehen im Einzelfall Bedenken, die Konfirmation zu vollziehen, so wird nach gliedkirchlichem Recht über die Zulassung zur Konfirmation entschieden. Gegen diese Entscheidung können die Eltern bzw. Sorgeberechtigten oder im Fall der Religionsmündigkeit die oder der Betroffene selbst nach Maßgabe des gliedkirchlichen Rechts Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsinstanz (meistens der Superintendentur oder dem Dekanat) einlegen. Die Entscheidung über die Beschwerde ist endgültig. Kommt die Beschwerdeinstanz zu der Überzeugung, dass die Konfirmation vollzogen werden kann, so schafft sie die Möglichkeit dafür.


==== 3. Besonderheiten bei Austeilung und Empfang des Abendmahls ====
(4) Die Konfirmation berechtigt zur Teilnahme am Abendmahl in eigener Verantwortung und zur Übernahme eines Patenamts. Je nach gliedkirchlichem Recht ist die Konfirmation eine Voraussetzung für das kirchliche Wahlrecht.
(1) Als „Brot“ können Oblaten oder herkömmliches Brot verwendet werden. Brot kann zur Austeilung gebrochen werden. Statt Wein, mit dem das Abendmahl in der Regel gefeiert wird, kann auch Traubensaft verwendet werden. Wein und Traubensaft können in verschiedenen Gruppen ausgeteilt werden.


(2) Zur Austeilung kann auch ein Gießkelch mit Einzelkelchen benutzt werden. Das Eintauchen des Brotes in den Kelch („intinctio“) ist eine mögliche Form des Abendmahlsempfangs. Auch der Empfang des Abendmahls in nur einer Gestalt (Brot oder Wein) ist in Ausnahmefällen möglich.
(5) Die Konfirmation wird nach der Kirchenbuchordnung beurkundet. Es wird eine Konfirmationsurkunde ausgestellt. Konfirmandinnen oder Konfirmanden, die sich nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt konfirmieren lassen wollen, erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Konfirmandenarbeit.


(3) Medial übertragene Abendmahlsfeiern, bei denen die Teilnehmenden vereinzelt oder in Gruppen vor Bildschirmen Brot und Wein bzw. Traubensaft zu sich nehmen, können dort stattfinden, wo Gliedkirchen diese Möglichkeit zulassen.
==== Konfirmation und Jugendarbeit ====
(1) Anknüpfend an die Konfirmandenarbeit bietet die Kirchengemeinde Jugendarbeit an. Das kann in Verbindung mit anderen Gemeinden oder auf Kirchenkreisebene geschehen.


(4) Auch Abendmahlsfeiern in kleineren Gruppen oder häuslichen Gemeinschaften werden von ordnungsgemäß berufenen Personen geleitet. In besonderen Fällen, in denen die Leitung durch eine ordnungsgemäß berufene Person nicht möglich ist, können sie ausnahmsweise nach geeigneter Zurüstung sowie in Absprache und mit Zustimmung der zuständigen Pfarrerin oder des zuständigen Pfarrers unter Leitung einer anderen Person stattfinden.
(2) Die Jugendlichen erhalten Gelegenheit, sich aktiv und verantwortungsvoll am Gemeindeleben zu beteiligen. Kirchengemeinden sind bestrebt, für die Jugendarbeit ehrenamtliche Mitarbeitende zu gewinnen, zu befähigen und zu begleiten. Den Ehrenamtlichen ist Aus- und Fortbildung zu ermöglichen, es ist für förderliche Rahmenbedingungen zu sorgen und es ist fachliche und supervisorische Unterstützung anzubieten.


==== 4. Teilnahme am Abendmahl ====
(3) In der Jugendarbeit sind die Regelungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt einzuhalten.
(1) Indem die Kirche zum Abendmahl einlädt, richtet sie die Einladung aus, mit der Jesus Christus selbst die, die sich zu ihm bekennen, an seinen Tisch lädt. Die evangelische Kirche lädt deshalb alle Getauften zum Abendmahl ein: Glieder der evangelischen Kirche, Glieder anderer Kirchen, mit denen Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft besteht, und im Rahmen eucharistischer Gastbereitschaft auch Glieder der Kirchen, mit denen noch keine Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft besteht, unabhängig davon, ob die Gastbereitschaft erwidert wird.


(2) Durch ihre Verkündigungs-, Bildungs- und Medienarbeit, die sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene richtet, und durch die spezielle Verkündigung in Abendmahlsgottesdiensten sorgt die Kirche dafür, dass die Teilnehmenden die Gabe des Abendmahls persönlich erfassen und in Zuspruch und Anspruch verstehen können.
==== Konfirmation, Jugendweihe, Jugendfeier ====
(1) Konfirmation, Jugendweihe und vergleichbare Jugendfeiern schließen einander nicht aus. Kirchliches Handeln kann an andere Jugendfeiern anknüpfen, sofern die christliche Botschaft nicht in Frage gestellt wird.


(3) Nicht getaufte Personen und Kinder können durch Handauflegung mit einem Segenswort in die Abendmahlsgemeinschaft einbezogen werden. Nicht Getaufte werden zur Taufe eingeladen.
(2) Wo Jugendliche neben der Konfirmation die Jugendweihe anstreben, soll mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten und den Jugendlichen der Austausch über den Sinn der Konfirmation und der Jugendweihe oder anderer Jugendfeiern gesucht werden.


(4) Getauften Kindern kann gemäß gliedkirchlichen Bestimmungen das Brot bzw. die Oblate und ggf. Traubensaft gereicht werden.
=== Landeskirchliche Besonderheiten ===


==== 5. Abendmahl mit Kranken und Sterbenden ====
==== Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Bayern ====
Mit Kranken und Sterbenden soll das Abendmahl gefeiert werden, wann immer sie dies wünschen. Angehörige, Pflegende und Gemeindemitglieder sollen nach Möglichkeit in die Feier einbezogen werden.
In der ELKB werden nicht getaufte Konfirmandinnen und Konfirmanden vor der Konfirmation in einem Gottesdienst getauft. Taufen im Konfirmationsgottesdienst finden nicht statt.


==== 6. Abendmahl und Agapemahl ====
==== Evangelisch Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ====
(1) Das Agapemahl (Sättigungsmahl in Gemeinschaft) ist erkennbar vom Abendmahl zu unterscheiden. Zu ihm können auch nicht Getaufte eingeladen werden.  
In der EKBO ist ein Diakonisches Praktikum integraler Bestandteil der Konfirmandenzeit.


(2) Das Abendmahl kann in Verbindung mit einem Agapemahl gefeiert werden.
==== Evangelische Kirche in Mitteldeutschland ====
Die Rahmenordnung der EKM sieht keine Prüfung zum Abschluss der Konfirmandenzeit vor. Es wird lediglich die Option eines nichtöffentlichen Gesprächs eingeräumt.


=== Landeskirchliche Besonderheiten ===
==== Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland ====
In der Nordkirche ist die Konfirmation keine Voraussetzung für das aktive wie passive kirchliche Wahlrecht.


== In der Diskussion ==
== In der Diskussion ==
Die Konfirmandenarbeit steht in einem ständigen Wandel, der von gesellschaftlichen, religiösen und kulturellen Veränderungen beeinflusst wird. Sie bleibt ein zentrales Element in der Jugendbildung der evangelischen Kirche, muss jedoch weiterhin auf die Bedürfnisse der Jugendlichen und die Herausforderungen einer pluralistischen Gesellschaft reagieren. Es gibt vielfältige Konzepte und Ansätze, die von der klassischen Wissensvermittlung bis hin zu innovativen, erfahrungsorientierten und interaktiven Angeboten reichen, die den Glauben als eine aktive, lebensnahe Praxis erfahrbar machen.
Ein zentrales Thema im Diskurs ist die Frage nach der Attraktivität und Relevanz der Konfirmandenarbeit in einer Zeit, in der immer weniger Jugendliche sich zur Konfirmation anmelden. Die Herausforderung besteht darin, den Jugendlichen ein Angebot zu machen, das sowohl ihre religiösen Fragen ernst nimmt als auch ihre gesellschaftlichen und existenziellen Anliegen anspricht. Hier gibt es einen breiten Diskurs über neue Formate der Konfirmandenarbeit, die stärker an den Interessen und Bedürfnissen der Jugendlichen ausgerichtet sind. Dazu gehören etwa die Einführung von freiwilligen oder modularen Konfirmandenangeboten, die eine größere Flexibilität und Individualisierung ermöglichen. Die Formate sind dabei je nach Landeskirche unterschiedlich.
Die Frage nach der langfristigen Bindung von Jugendlichen an die Kirche nach der Konfirmation rückt immer stärker in den Fokus. Angesichts der sinkenden Mitgliederzahlen in der evangelischen Kirche stellt sich die Frage, wie Konfirmandenarbeit auch als langfristige Begleitung und nicht nur als einmaliger Vorbereitungskurs auf ein Fest verstanden werden kann.


* Initiative zu einer sprachlichen Änderung in den Einsetzungsworten: „In der Nacht, da er hingegeben ward …“ statt „… verraten ward …“
In diesem Zusammenhang wird auch diskutiert, ob das Lebensalter von 12 bis 14 Jahren am besten geeignet ist. In einigen Modellen für die Konfirmandenarbeit wird der Unterricht auf verschiedene Alters- und Entwicklungsstufen verteilt. Der Umstand, dass die persönliche Annahme der eigenen Taufe, wie sie in der Konfirmation geschehen soll, nicht auf ein bestimmtes Alter und ein einmaliges Fest fixierbar ist, spricht für die Praxis, die Konfirmation in eine umfassende und flexible Konfirmandenarbeit einzubetten.
* Ist die Taufe eine unerlässliche Voraussetzung für die Teilnahme am Abendmahl, oder gibt es auch begründete Ausnahmen, mit denen in pastoraler Verantwortung zu verfahren ist?

Aktuelle Version vom 10. September 2025, 11:38 Uhr

1 Zum Begriff

Die Konfirmation (lateinisch confirmatio: Festigung, Bekräftigung) ist ein feierlicher Gottesdienst, in dem sich junge Menschen zu ihrem christlichen Glauben bekennen und gesegnet werden. Die Konfirmandinnen und Konfirmanden bestätigen damit ihre Aufnahme in die evangelische Kirche durch die Taufe im Säuglingsalter oder in der Kindheit.

Der Konfirmation geht die Konfirmandenzeit voraus. In ihr werden christliche Inhalte in gemeinschafts- und persönlichkeitsbezogenen Bildungsprozessen vermittelt. Kreative, musikalische und spielerische Aktivitäten sind ebenso wichtig wie praktische Erfahrungen in Gottesdienst, Gemeindearbeit und Diakonie.

2 Aktuelle Situation

Die Konfirmation gilt volkskirchlich und biografisch vor allem als Segenshandlung im lebensgeschichtlich wichtigen Übergang von der Kindheit zum Erwachsensein. So sind die Jugendlichen im Alter von 14 Jahren religionsmündig und erhalten damit alle Rechte innerhalb der evangelischen Kirche.

Die Konfirmation ist ein beliebter Anlass für eine Familienfeier. Für den Großteil der Kirchenmitglieder ist sie Teil evangelischer Identität. Ein wichtiges Anliegen der Kirche besteht darin, die Heranwachsenden als mündige Christinnen und Christen in der Selbstverantwortung und Freiheit ihres Glaubens wahrzunehmen und zu unterstützen.

Während die Konfirmation in den westlichen Bundesländern noch relativ stabil im volkskirchlichen Bewusstsein verankert ist, nehmen in den ostdeutschen Bundesländern die Jugendlichen mehrheitlich an der Jugendweihe teil. Im Miteinander von Jugendweihe, Konfirmation und Firmung haben sich seit Ende der 1990er Jahre in Ostdeutschland in der römisch-katholischen und in der evangelischen Kirche vor allem im Kontext konfessionell getragener Schulen religiöse Jugend- und Segensfeiern etabliert, die insbesondere von konfessionslosen Jugendlichen wahrgenommen werden. Dabei kann es zu einem fruchtbaren Austausch und zu gemeinsamen Erfahrungen von Lebensbegleitung und Segen an Schnittstellen des Lebens kommen.

Der gleichwohl kontinuierliche Rückgang der absoluten Zahl an Konfirmandinnen und Konfirmanden ist insbesondere in Regionen mit relativ wenigen Jugendlichen spürbar. Vielerorts stellt die mittlerweile geringe Größe der Konfirmandengruppen die Gestaltung der Konfirmandenarbeit vor Herausforderungen. Wo die Zahl der Teilnehmenden zurückgeht, wird die Konfirmandenarbeit von mehreren Gemeinden gemeinsam oder in einer Region organisiert. Dort stellt sich die Frage, wie eine Bindung der Jugendlichen an ihre Kirchengemeinden entstehen und gefestigt werden kann.

Grundsätzlich prägen die Konfirmandenzeit und die Personen, die für sie verantwortlich sind, in besonderer Weise die Einstellung der Jugendlichen zur Kirche. Was Menschen in dieser Zeit erlebt und gelernt oder auch nicht erlebt haben, ist von bleibender Bedeutung für ihr weiteres religiöses und kirchliches Leben.

Mittlerweile gibt es eine große Bandbreite an Modellen der Konfirmandenarbeit. Je nach Modell kann die Konfirmandenzeit 12 bis 20 Monate dauern. Unter dem Eindruck der nachlassenden religiösen Sozialisation entscheiden sich manche Gemeinden auch für ein zweiphasiges Modell. Der klassischen Konfirmandenzeit im Jahr vor der Konfirmation geht dann eine erste Phase im Grundschulalter (3./4. Klasse) voraus.

Ein weiterer Trend ist die stärkere Einbeziehung von Ehrenamtlichen in die Konfirmandenarbeit, wobei zunehmend junge Erwachsene unter 25 Jahren eingebunden werden. Diese Veränderung markiert eine Erweiterung gegenüber einer rein hauptamtlich geprägten Konfirmandenarbeit.

Menschen, die sich in der Kirche engagieren oder an Angeboten wie der Konfirmandenarbeit teilnehmen, müssen dies in dem Vertrauen tun können, dass eine gegenseitige Achtsamkeit und ein respektvoller und grenzachtender Umgang zu den Grundpfeilern des Miteinanders gehören. Grenzverletzungen, sexualisierte Gewalt und die Ausnutzung von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen widersprechen dieser Grundhaltung, so dass das Möglichste getan werden muss, um sie zu verhindern. Deshalb sind insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit Schutzkonzepte von besonderer Wichtigkeit. Abhängigkeits- und Machtverhältnisse müssen in diesem Kontext der kirchlichen Arbeit betrachtet und allen Beteiligten bewusst gemacht werden. Die enge Beziehungsarbeit, die die Konfirmandenzeit prägt, ist eine wichtige Ressource, aber auch ein Risikofaktor.

Da die Formen der Konfirmandenarbeit mittlerweile vielfältig sind, muss jede Kirchengemeinde ihr Konfirmationskonzept betrachten und im Rahmen der Schutzkonzepterstellung eine Potential- und Risikoanalyse durchführen. Dies dient dazu, die Risiken für sexualisierte Gewalt zu senken und den Kindern und Jugendlichen auf diese Weise eine unbeschwerte Konfirmandenzeit zu ermöglichen.

3 Biblische und theologische Grundlagen

Für die Konfirmation gibt es keine unmittelbare biblische Grundlage, weil in den ersten Generationen der christlichen Kirche die Erwachsenentaufe üblich war. Hierbei fielen die Taufhandlung und das eigene Glaubensbekenntnis des Täuflings zusammen. Spätestens im 2. Jahrhundert etablierte sich die Kindertaufe, zu der die Firmung als Taufbestätigung hinzutrat.

Die Anfänge der (evangelischen) Konfirmation reichen bis in die Reformationszeit zurück. Man knüpfte damit an die Firmung an, die in der römisch-katholischen Kirche bis heute als Sakrament gilt.

Die evangelische Kirche versteht die Konfirmation demgegenüber als eine im Gottesdienst der Gemeinde erfolgende Aktualisierung der Verheißung der Taufe, die im Bekenntnis des Glaubens bestätigt wird.

​Die Verantwortung der Kirche für die Bildung eines mündigen Glaubens endet nicht mit der Konfirmation. Sie ist vielmehr eine wichtige Station in einem andauernden Prozess der religiösen Erziehung und Begleitung, der über die Konfirmandenzeit hinausreicht. Viele Gemeinden richten deshalb die Konfirmandenarbeit auf die langfristige Begleitung und Unterstützung auf dem Glaubensweg aus, wobei die persönliche Frömmigkeit und das religiöse Erleben des Einzelnen besondere Aufmerksamkeit erfahren.

4 Regelungen für die kirchliche Praxis

4.1 Regelungen der UEK und VELKD

4.1.1 Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden

(1) Die Konfirmandenarbeit macht die Konfirmandinnen und Konfirmanden durch erlebnisorientierte und partizipative Arbeitsformen in einer altersgemäßen Art mit den zentralen Aussagen des christlichen Glaubens und dem Leben in der Gemeinde vertraut. Sie hilft ihnen, in eigener Verantwortung christlich zu leben.

(2) Die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden kann für mehrere Pfarrbezirke oder Gemeinden gemeinsam geplant und durchgeführt werden. Die Kooperation mit Schulen ist erwünscht und im Rahmen des jeweiligen gliedkirchlichen Rechts zulässig.

(3) Die Einladung, an der Konfirmandenzeit teilzunehmen, richtet sich an alle getauften und ungetauften Kinder und Jugendlichen der Kirchengemeinde, in der Regel ab dem 12. Lebensjahr. Für eine zweiphasige Konfirmandenzeit können bereits jüngere Kinder eingeladen werden. Die Formen der Konfirmandenarbeit werden nach gliedkirchlichem Recht geregelt.

(4) Die Kinder und Jugendlichen werden durch ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten zur Konfirmandenzeit angemeldet. Religionsmündige (nach Vollendung des 14. Lebensjahres) können sich selbst anmelden. Sowohl die Konfirmandinnen und Konfirmanden als auch ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten werden über Ziele, Inhalte, Projekte und Fahrten informiert.

(5) Für die Konfirmandenarbeit sind theologisch-pädagogisch qualifizierte Personen verantwortlich. Weitere Mitarbeitende, z. B. Jugendliche und Eltern bzw. Sorgeberechtigte, wirken beruflich oder ehrenamtlich mit. Die Regelungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sind einzuhalten.

(6) Wollen Kinder oder Jugendliche an der Konfirmandenarbeit einer anderen Gemeinde teilnehmen, soll ihnen dies im Rahmen des geltenden Rechts ermöglicht werden. Die abgebende Gemeinde wird von der aufnehmenden Gemeinde über den Beginn der Teilnahme an der Konfirmandenarbeit und über die erfolgte Konfirmation informiert.

(7) Während der Konfirmandenzeit finden Gottesdienste unter Beteiligung der Konfirmandinnen und Konfirmanden statt. Darunter fällt ein Vorstellungsgottesdienst. Die Konfirmandinnen und Konfirmanden nehmen am Abendmahl teil, das sie als einen Kern geistlicher Praxis im Christentum kennenlernen und erfahren sollen.

(8) Zum Ende der Konfirmandenzeit kann je nach gliedkirchlichem Recht ein Gespräch über die Inhalte der Konfirmandenarbeit („Prüfung“) stattfinden.

4.1.2 Konfirmationsgottesdienst

(1) Der Konfirmationsgottesdienst ist ein Gottesdienst der Gemeinde. Er wird nach der geltenden Agende gehalten.

(2) Die Konfirmation setzt die Taufe voraus. Sind Jugendliche noch nicht getauft, so wird die Taufe im Laufe der Konfirmandenzeit oder im Konfirmationsgottesdienst durchgeführt. Im letzteren Fall werden sie mit den weiteren Konfirmandinnen und Konfirmanden gesegnet.

(3) Bestehen im Einzelfall Bedenken, die Konfirmation zu vollziehen, so wird nach gliedkirchlichem Recht über die Zulassung zur Konfirmation entschieden. Gegen diese Entscheidung können die Eltern bzw. Sorgeberechtigten oder im Fall der Religionsmündigkeit die oder der Betroffene selbst nach Maßgabe des gliedkirchlichen Rechts Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsinstanz (meistens der Superintendentur oder dem Dekanat) einlegen. Die Entscheidung über die Beschwerde ist endgültig. Kommt die Beschwerdeinstanz zu der Überzeugung, dass die Konfirmation vollzogen werden kann, so schafft sie die Möglichkeit dafür.

(4) Die Konfirmation berechtigt zur Teilnahme am Abendmahl in eigener Verantwortung und zur Übernahme eines Patenamts. Je nach gliedkirchlichem Recht ist die Konfirmation eine Voraussetzung für das kirchliche Wahlrecht.

(5) Die Konfirmation wird nach der Kirchenbuchordnung beurkundet. Es wird eine Konfirmationsurkunde ausgestellt. Konfirmandinnen oder Konfirmanden, die sich nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt konfirmieren lassen wollen, erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Konfirmandenarbeit.

4.1.3 Konfirmation und Jugendarbeit

(1) Anknüpfend an die Konfirmandenarbeit bietet die Kirchengemeinde Jugendarbeit an. Das kann in Verbindung mit anderen Gemeinden oder auf Kirchenkreisebene geschehen.

(2) Die Jugendlichen erhalten Gelegenheit, sich aktiv und verantwortungsvoll am Gemeindeleben zu beteiligen. Kirchengemeinden sind bestrebt, für die Jugendarbeit ehrenamtliche Mitarbeitende zu gewinnen, zu befähigen und zu begleiten. Den Ehrenamtlichen ist Aus- und Fortbildung zu ermöglichen, es ist für förderliche Rahmenbedingungen zu sorgen und es ist fachliche und supervisorische Unterstützung anzubieten.

(3) In der Jugendarbeit sind die Regelungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt einzuhalten.

4.1.4 Konfirmation, Jugendweihe, Jugendfeier

(1) Konfirmation, Jugendweihe und vergleichbare Jugendfeiern schließen einander nicht aus. Kirchliches Handeln kann an andere Jugendfeiern anknüpfen, sofern die christliche Botschaft nicht in Frage gestellt wird.

(2) Wo Jugendliche neben der Konfirmation die Jugendweihe anstreben, soll mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten und den Jugendlichen der Austausch über den Sinn der Konfirmation und der Jugendweihe oder anderer Jugendfeiern gesucht werden.

4.2 Landeskirchliche Besonderheiten

4.2.1 Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Bayern

In der ELKB werden nicht getaufte Konfirmandinnen und Konfirmanden vor der Konfirmation in einem Gottesdienst getauft. Taufen im Konfirmationsgottesdienst finden nicht statt.

4.2.2 Evangelisch Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

In der EKBO ist ein Diakonisches Praktikum integraler Bestandteil der Konfirmandenzeit.

4.2.3 Evangelische Kirche in Mitteldeutschland

Die Rahmenordnung der EKM sieht keine Prüfung zum Abschluss der Konfirmandenzeit vor. Es wird lediglich die Option eines nichtöffentlichen Gesprächs eingeräumt.

4.2.4 Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland

In der Nordkirche ist die Konfirmation keine Voraussetzung für das aktive wie passive kirchliche Wahlrecht.

5 In der Diskussion

Die Konfirmandenarbeit steht in einem ständigen Wandel, der von gesellschaftlichen, religiösen und kulturellen Veränderungen beeinflusst wird. Sie bleibt ein zentrales Element in der Jugendbildung der evangelischen Kirche, muss jedoch weiterhin auf die Bedürfnisse der Jugendlichen und die Herausforderungen einer pluralistischen Gesellschaft reagieren. Es gibt vielfältige Konzepte und Ansätze, die von der klassischen Wissensvermittlung bis hin zu innovativen, erfahrungsorientierten und interaktiven Angeboten reichen, die den Glauben als eine aktive, lebensnahe Praxis erfahrbar machen.

Ein zentrales Thema im Diskurs ist die Frage nach der Attraktivität und Relevanz der Konfirmandenarbeit in einer Zeit, in der immer weniger Jugendliche sich zur Konfirmation anmelden. Die Herausforderung besteht darin, den Jugendlichen ein Angebot zu machen, das sowohl ihre religiösen Fragen ernst nimmt als auch ihre gesellschaftlichen und existenziellen Anliegen anspricht. Hier gibt es einen breiten Diskurs über neue Formate der Konfirmandenarbeit, die stärker an den Interessen und Bedürfnissen der Jugendlichen ausgerichtet sind. Dazu gehören etwa die Einführung von freiwilligen oder modularen Konfirmandenangeboten, die eine größere Flexibilität und Individualisierung ermöglichen. Die Formate sind dabei je nach Landeskirche unterschiedlich.

Die Frage nach der langfristigen Bindung von Jugendlichen an die Kirche nach der Konfirmation rückt immer stärker in den Fokus. Angesichts der sinkenden Mitgliederzahlen in der evangelischen Kirche stellt sich die Frage, wie Konfirmandenarbeit auch als langfristige Begleitung und nicht nur als einmaliger Vorbereitungskurs auf ein Fest verstanden werden kann.

In diesem Zusammenhang wird auch diskutiert, ob das Lebensalter von 12 bis 14 Jahren am besten geeignet ist. In einigen Modellen für die Konfirmandenarbeit wird der Unterricht auf verschiedene Alters- und Entwicklungsstufen verteilt. Der Umstand, dass die persönliche Annahme der eigenen Taufe, wie sie in der Konfirmation geschehen soll, nicht auf ein bestimmtes Alter und ein einmaliges Fest fixierbar ist, spricht für die Praxis, die Konfirmation in eine umfassende und flexible Konfirmandenarbeit einzubetten.