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von Marion Knoop-Wente

Gottesdienst: Unterschied zwischen den Versionen

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== Zum Begriff ==
== Zum Begriff ==


Die Konfirmation (lateinisch confirmatio: Festigung, Bekräftigung) ist ein feierlicher Gottesdienst, in dem sich junge Menschen zu ihrem christlichen Glauben bekennen und gesegnet werden. Die Konfirmandinnen und Konfirmanden bestätigen damit ihre Aufnahme in die evangelische Kirche durch die Taufe im Säuglingsalter oder in der Kindheit.
„Gottesdienst“ heißt in der evangelischen Kirche die Versammlung, in der Menschen zur Feier und Bekundung, Stärkung und Reflexion ihres christlichen Glaubens zusammenkommen. Gemeinsam beten sie, sprechend und singend, zu Gott in Lob und Dank, Klage, Bitte und Fürbitte. Sie bekennen ihre Sünden und ihren Glauben, hören und bedenken Abschnitte der Bibel, die gelesen und in der Predigt ausgelegt werden, und feiern die Sakramente Taufe und Abendmahl. Gottesdienste werden nach wie vor hauptsächlich am Sonntagmorgen in den Kirchen gefeiert. Daneben finden sie aber auch in großer Vielfalt zu ganz unterschiedlichen Zeiten an den verschiedensten Orten statt: facettenreich in den Formen, aus mannigfachen persönlichen und öffentlichen Anlässen („Kasualien“) und in besonderen Gruppen oder Gemeinschaften.


Der Konfirmation geht die Konfirmandenzeit voraus. In ihr werden christliche Inhalte in gemeinschafts- und persönlichkeitsbezogenen Bildungsprozessen vermittelt. Kreative, musikalische und spielerische Aktivitäten sind ebenso wichtig wie praktische Erfahrungen in Gottesdienst, Gemeindearbeit und Diakonie.  
Martin Luther hat den Gottesdienst als ein Wort-Antwort-Geschehen beschrieben, in dem „unser lieber Herr mit uns redet durch sein heiliges Wort und wir wiederum mit ihm reden durch Gebet und Lobgesang“. Wohl verstanden lässt sich dieses Gespräch zwischen Gott und den Menschen nicht klar auf die gottesdienstlichen Rollen und Funktionen aufteilen. Vielmehr vollzieht es sich in der Interaktion der jeweils versammelten Gemeinde insgesamt, nicht zuletzt in der Kirchenmusik als Medium sowohl der Verkündigung als auch des Gebets.
 
Das Wort „Gottesdienst“ kann doppelt verstanden werden: zum einen als ein Dienst, mit dem die versammelten Menschen Gott dienen (vgl. [https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/PSA.100.2 Psalm 100,2a]: „Dienet dem Herrn mit Freuden“). Und zum anderen als ein Dienst, der ihnen von Gott erwiesen wird. Menschen erweisen Gott in der gottesdienstlichen Feier ihren Dienst, indem sie ihn zu sich reden lassen und ihn in Gebet und Gesang anrufen. Dieser setzt sich als „Gottesdienst im Alltag der Welt“ fort. Zugleich wurzelt er in und nährt sich aus jenem Dienst, den Gott den Menschen in Jesus Christus erwiesen hat und der in der gottesdienstlichen Feier vergegenwärtigt wird.


== Aktuelle Situation ==
== Aktuelle Situation ==
Die Konfirmation gilt volkskirchlich und biografisch vor allem als Segenshandlung im lebensgeschichtlich wichtigen Übergang von der Kindheit zum Erwachsensein. So sind die Jugendlichen im Alter von 14 Jahren religionsmündig und erhalten damit alle Rechte innerhalb der evangelischen Kirche.
Die Feier des Gottesdienstes ist häufig das erste, was Menschen mit kirchlichem Leben assoziieren: Christinnen und Christen kommen zusammen, um gemeinsam Gottes Wort zu hören und zu ihm zu beten. Ob in einer Kirche oder an einem anderen Ort, ob am Sonntagvormittag oder zu einer anderen Zeit, ob in einer geprägten oder in einer freien Form, ob von sehr vielen oder von ganz wenigen, ob analog oder digital gefeiert: Jeder Gottesdienst steht unter der Verheißung der Gegenwart Jesu Christi und verbindet die in ihm versammelte Gemeinde mit der weltweiten, die Zeiten übergreifenden Kirche.
 
Der Gottesdienst ist Sache der Gemeinde, die sich in ihm versammelt. Das wird besonders sinnenfällig im Gesang, an dem alle beteiligt sind. Es zeigt sich auch in einer stilistisch pluralen Kirchenmusik sowie in besonderen gottesdienstlichen Aufgaben, die von Gemeindegliedern übernommen werden, wie der Begrüßung und den Schriftlesungen, dem Einsammeln der Kollekte und der Mitwirkung bei der Austeilung des Abendmahls.


Die Konfirmation ist ein beliebter Anlass für eine Familienfeier. Für den Großteil der Kirchenmitglieder ist sie Teil evangelischer Identität. Ein wichtiges Anliegen der Kirche besteht darin, die Heranwachsenden als mündige Christinnen und Christen in der Selbstverantwortung und Freiheit ihres Glaubens wahrzunehmen und zu unterstützen.
Außer den Pfarrpersonen können auch Prädikantinnen und Prädikanten, die dazu ausgebildet und berufen sind, ehrenamtlich Gottesdienste mit Predigt und Spendung der Sakramente leiten; landeskirchliche Regelungen oder der konkrete Dienstauftrag können die Befugnis zur Spendung der Sakramente einschränken. Lektorinnen und Lektoren sind zur Leitung von Gottesdiensten befugt, nicht aber von [[Taufe|Taufen]] und [[Abendmahl|Abendmahlsfeiern]].


Während die Konfirmation in den westlichen Bundesländern noch relativ stabil im volkskirchlichen Bewusstsein verankert ist, nehmen in den ostdeutschen Bundesländern die Jugendlichen mehrheitlich an der Jugendweihe teil. Im Miteinander von Jugendweihe, Konfirmation und Firmung haben sich seit Ende der 1990er Jahre in Ostdeutschland in der römisch-katholischen und in der evangelischen Kirche vor allem im Kontext konfessionell getragener Schulen religiöse Jugend- und Segensfeiern etabliert, die insbesondere von konfessionslosen Jugendlichen wahrgenommen werden. Dabei kann es zu einem fruchtbaren Austausch und zu gemeinsamen Erfahrungen von Lebensbegleitung und Segen an Schnittstellen des Lebens kommen.
Der gesellschaftliche Konsens über den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und zumal des Gottesdienstbesuchs hat sich stark abgeschwächt, auch unter Kirchenmitgliedern. Nur eine kleine Minderheit nimmt häufig am Sonntagsgottesdienst teil. Die Gläubigen kommen seltener, etwa zu bestimmten Gelegenheiten, an Festen oder im Urlaub. Einige beteiligen sich lieber in anderer Weise am Gemeindeleben. Hinzukommt, dass Gottesdienste mancherorts nicht mehr wöchentlich angeboten werden, sondern in größeren zeitlichen Abständen oder auf regionaler Ebene.


Der gleichwohl kontinuierliche Rückgang der absoluten Zahl an Konfirmandinnen und Konfirmanden ''ist insbesondere in Regionen mit relativ wenigen Jugendlichen spürbar. Vielerorts stellt die mittlerweile geringe Größe der Konfirmand''engruppen die Gestaltung der Konfirmand''enarbeit vor Herausforderungen.'' Wo die Zahl der Teilnehmenden zurückgeht, wird die Konfirmandenarbeit von mehreren Gemeinden gemeinsam oder in einer Region organisiert. Dort stellt sich die Frage, wie eine Bindung der Jugendlichen an ihre Kirchengemeinden entstehen und gefestigt werden kann.
Auch jenseits des Sonntagsgottesdienstes kommen Christinnen und Christen in zahlreichen Lebenszusammenhängen und -situationen zu Dank und Fürbitte, Lob und Klage und zur Bitte um Gottes Segen zusammen: einerseits regelmäßig in Kindertageseinrichtungen und Schulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, anderseits kasuell bei familiären Anlässen - Geburt und [[Taufe]] eines Kindes, [[Konfirmation]], [[Trauung|Eheschließung]] oder Ehejubiläum, [[Bestattung|Sterbefälle]] und andere Gottesdienste aus besonderen Anlässen, z. B. bei Katastrophen oder drohender Gefahr, oder zum Danken und Feiern finden beachtlichen Zulauf. Kleinere gottesdienstliche Formate, z.B. Andachten zu Beginn und Abschluss des Tages und der Woche, gehören ebenfalls zum gottesdienstlichen Leben mancher Gemeinde, ebenso Friedensgebete und Gottesdienste am Weltgebetstag.


Grundsätzlich prägen die Konfirmandenzeit und die Personen, die für sie verantwortlich sind, in besonderer Weise die Einstellung der Jugendlichen zur Kirche. Was Menschen in dieser Zeit erlebt und gelernt oder auch nicht erlebt haben, ist von bleibender Bedeutung für ihr weiteres religiöses und kirchliches Leben.
Mit alternativen Gottesdienstformen, veränderten Gottesdienstangeboten, -zeiten und -rhythmen reagieren immer mehr Gemeinden auf gewandelte Erwartungen und unterschiedliche Bedürfnisse. Gemeinden laden zu Kinder- und Familiengottesdiensten ein, Städte und Regionen haben Jugendkirchen eingerichtet. Vielfältige liturgische, auch musikalisch-liturgische Formate richten sich an bestimmte Interessen- und Zielgruppen. Anschaulichkeit und Bewegung, Symbole und Rituale haben an Bedeutung im evangelischen Gottesdienst gewonnen. Auch die Aufmerksamkeit auf eine gender- bzw. diversitäts- und traumasensible Gottesdienstgestaltung und -sprache wächst. Häufig werden Gottesdienste mit anderen Angeboten wie einem gemeinsamen Frühstück, dem Kirchenkaffee oder einem Predigtnachgespräch verbunden. Vor und nach dem Gottesdienst, z.B. beim Kirchenkaffee, ergreifen Menschen die Gelegenheit zur Begegnung und zum Austausch über Glaubensfragen und alltägliche Lebensthemen.


''Mittlerweile gibt es eine große Bandbreite an Modellen der Konfirmand''enarbeit. Je nach Modell kann die Konfirmandenzeit 12 bis 20 Monate dauern. Unter dem Eindruck der nachlassenden religiösen Sozialisation entscheiden sich manche Gemeinden auch für ein zweiphasiges Modell. Der klassischen Konfirmandenzeit im Jahr vor der Konfirmation geht dann eine erste Phase im Grundschulalter (3./4. Klasse) voraus.
Weit über den Kreis der besonders Kirchenverbundenen hinaus finden kirchenmusikalische Veranstaltungen Resonanz, in denen „Wort Gottes und Gebet“ im Medium der Musik gestaltet werden. In ökumenischen Begegnungen wird die Einheit der Kirche erfahrbar. Vielerorts feiern Christinnen und Christen verschiedener Kirchen und Konfessionen zu bestimmten Anlässen gemeinsam Gottesdienst. Ökumenischen Gottesdiensten am Sonntagvormittag steht oft entgegen, dass römisch-katholische Christen zu dieser Zeit grundsätzlich zur Teilnahme an einer katholischen Messe verpflichtet sind. Doch selbst an Sonn- und Festtagen lassen sich Möglichkeiten für gemeinsame Wortgottesdienste finden.


Ein weiterer Trend ist die stärkere Einbeziehung von Ehrenamtlichen in die Konfirmand''enarbeit, wobei zunehmend junge Erwachsene unter 25 Jahren eingebunden werden. Diese Veränderung markiert eine Erweiterung gegenüber einer rein hauptamtlich geprägten Konfirmand''enarbeit.
Seit langer Zeit etabliert sind Rundfunk- und Fernsehgottesdienste. In den vergangenen Jahren ist eine Vielzahl digitaler Angebote hinzugekommen. Die Kirchen und viele einzelne Gemeinden nutzen die Chance, mit diesen Medien mehr Menschen verschiedener Milieus und Kommunikationsgewohnheiten anzusprechen, als durch analoge Gottesdienstangebote vor Ort erreicht werden. Die Stärken von Gottesdiensten vor Ort und medialer Übertragung ergänzen einander. Auch Gottesdienste auf Kirchentagen und anderen Großveranstaltungen haben durch die mediale Verbreitung ein Vielfaches an Teilnehmenden.


Menschen, die sich in der Kirche engagieren oder an Angeboten wie der Konfirmandenarbeit teilnehmen, müssen dies in dem Vertrauen tun können, dass eine gegenseitige Achtsamkeit und ein respektvoller und grenzachtender Umgang zu den Grundpfeilern des Miteinanders gehören. Grenzverletzungen, sexualisierte Gewalt und die Ausnutzung von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen widersprechen dieser Grundhaltung, so dass das Möglichste getan werden muss, um sie zu verhindern. Deshalb sind insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit Schutzkonzepte von besonderer Wichtigkeit. Abhängigkeits- und Machtverhältnisse müssen in diesem Kontext der kirchlichen Arbeit betrachtet und allen Beteiligten bewusst gemacht werden. Die enge Beziehungsarbeit, die die Konfirmandenzeit prägt, ist eine wichtige Ressource, aber auch ein Risikofaktor.
== Biblische und theologische Grundlagen ==
Im Gottesdienst begegnen Menschen Gottes Gegenwart und vergewissern sich seiner heilschaffenden Kraft. „Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen“ ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/MAT.18.20 Matthäus 18,20]). Unter dieser Grundverheißung kommen Christinnen und Christen zusammen. Der Gottesdienst kann Ort der Feier und der Freude, der Besinnung und Hingabe, aber auch Ort der Trauer und Klage sein. Hier vernimmt und bezeugt die Gemeinde in Schriftlesung und Predigt, Lied und Liturgie das Erlösungshandeln Jesu Christi als ihren Lebensgrund. Sie feiert in der Taufe die An- und Aufnahme ihrer neuen Glieder ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/1CO.12.12 1. Korinther 12,12]). Im Abendmahl wird sie von Mal zu Mal als „Leib Christi“, d.h. als Gemeinde ihres Herrn Jesus Christus, konstituiert ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/1CO.10.16 1. Korinther 10,16]). Durch den Zuspruch von Gottes Segen weiß sie sich in den Alltag begleitet und zugleich zum Glaubenszeugnis und Dienst in der Welt beauftragt ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/MAT.28.18-MAT.28.20 Matthäus 28,18-20]). Insofern ist der Gottesdienst die Mitte oder der wichtigste Quellort des christlichen Lebens. In Gemeinschaft gefeiert, ist er Rückhalt und Stärkung für die Einzelnen, sich in ihrem ganzen Leben an Gottes Zusage zu halten und bestmöglich nach seinem Willen zu richten. Ein solches Leben nennt Paulus einen „vernünftigen Gottesdienst“ ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/ROM.12.1 Römer 12,1]).  


Da die Formen der Konfirmandenarbeit mittlerweile vielfältig sind, muss jede Kirchengemeinde ihr Konfirmationskonzept betrachten und im Rahmen der Schutzkonzepterstellung eine Potential- und Risikoanalyse durchführen. Dies dient dazu, die Risiken für sexualisierte Gewalt zu senken und den Kindern und Jugendlichen auf diese Weise eine unbeschwerte Konfirmandenzeit zu ermöglichen.
Der Gottesdienst ist deshalb zunächst Versammlung, Feier und Zeugnis der Gemeinde der Getauften. Da aber das Zeugnis von Gottes Heilswillen allen Menschen gilt ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/1TI.2.4-1TI.2.6 1. Timotheus 2,4-6]; [https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/TIT.2.11 Titus 2,11]), muss es öffentlich ausgerichtet werden. Deshalb sind auch Nichtglaubende und Nichtgetaufte eingeladen, am Gottesdienst teilzunehmen. Das Glockengeläut ist ein weithin vernehmbarer, öffentlich einladender Ruf zum Gottesdienst – und dieser ist ein Schaufenster oder eine Visitenkarte der Gemeinde. Natürlich verwehrt die prinzipielle Öffentlichkeit des christlichen Gottesdienstes nicht, dass in Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen, Kliniken und Altenheimen u. ä. Gottesdienste gefeiert werden, die nicht frei zugänglich sind.


== Biblische und theologische Grundlagen ==
Nach dem Apostel Paulus entsteht der Glaube nicht von selbst; vielmehr kommt er aus dem Hören, aus der „Predigt“ ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/ROM.10.17 Römer 10,17]). Die Predigt speist sich ebenso wie Gebet und Gesang der Gemeinde aus der Fülle der biblischen Botschaft. Der christliche Gottesdienst wird in bleibender Verbundenheit mit – und zugleich in respektvoller Unterschiedenheit von – dem von Gott bleibend erwählten Volk Israel gefeiert.
Für die Konfirmation gibt es keine unmittelbare biblische Grundlage, weil in den ersten Generationen der christlichen Kirche die Erwachsenentaufe üblich war. Hierbei fielen die Taufhandlung und das eigene Glaubensbekenntnis des Täuflings zusammen. Spätestens im 2. Jahrhundert etablierte sich die Kindertaufe, zu der die Firmung als Taufbestätigung hinzutrat.  


Die Anfänge der (evangelischen) Konfirmation reichen bis in die Reformationszeit zurück. Man knüpfte damit an die Firmung an, die in der römisch-katholischen Kirche bis heute als Sakrament gilt.
Im Jahr 2018 hat die Evangelische Kirche in Deutschland eine revidierte „Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder“ eingeführt. Sie ist als „Lektionar“ für die Verlesung der biblischen Textabschnitte („Perikopen“) im Gottesdienst und als „Perikopenbuch“ erschienen. Diese sog. „Perikopenordnung“ macht für die Sonn-, Fest- und Gedenktage des Kirchenjahres (1. Advent bis Ewigkeits- bzw. Totensonntag) Vorgaben für biblische Lesungs- und Predigttexte aus dem Alten und dem Neuen Testament und für Lieder der Woche und des Tages, die textlich und musikalisch jeweils unterschiedlichen Stilistiken angehören.


Die evangelische Kirche versteht die Konfirmation demgegenüber als eine im Gottesdienst der Gemeinde erfolgende Aktualisierung der Verheißung der Taufe, die im Bekenntnis des Glaubens bestätigt wird.
Die christliche Kirche feiert den auf den Sabbat folgenden ersten Tag der jüdischen Woche, den Sonntag, als Tag der Auferstehung Jesu Christi ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/MRK.16.2 Markus 16,2]). Dieser Tag verweist sowohl auf den Beginn der Schöpfung der Welt ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/GEN.1.3- GEN.1.5 1. Mose 1,3-5]) als auch auf den Beginn der neuen Schöpfung. Letztere hat in der Auferstehung Jesu ihren Anfang genommen ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/2CO.5.17 2. Korinther 5,17]) und wartet auf die Vollendung bei seiner Wiederkunft ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/ROM.8.23 Römer 8,23]). Das Neue Testament berichtet, dass Jesus am Tag seiner Auferstehung seinen Jüngern erschien ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/LUK.24.13 Lukas 24,13]), ihnen die Schrift auslegte und von ihnen beim Brotbrechen erkannt wurde ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/LUK.24.30- LUK.24.32 Lukas 24,30-32]). Seither hat sich die christliche Gemeinde vor allem an diesem Tag unter Wort und Sakrament versammelt ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/ACT.20.7 Apostelgeschichte 20,7]). Diese Versammlungen fanden am Anfang abends statt, da es seinerzeit keine sonntägliche Arbeitsruhe gab. Erst später ist die Feier der Auferstehung mit dem biblischen Sabbatgebot ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/EXO.20.8- EXO.20.10 2. Mose 20,8-10]) so verbunden worden, dass der Tag der Auferstehung nun auch zum Ruhetag des Neuen Bundes wurde. Wo gemeindliche Verhältnisse es erfordern, ist auch der Samstagabend (der nach biblischer Sichtweise schon zum Sonntag gehört: „Sonnabend“) eine dem Sonntag nahe Zeit für den Gottesdienst. Und selbstverständlich kann auch an jedem anderen Tag der Woche Gottesdienst gefeiert werden.


​Die Verantwortung der Kirche für die Bildung eines mündigen Glaubens endet nicht mit der Konfirmation. Sie ist vielmehr eine wichtige Station in einem andauernden Prozess der religiösen Erziehung und Begleitung, der über die Konfirmandenzeit hinausreicht. Viele Gemeinden richten deshalb die Konfirmandenarbeit auf die langfristige Begleitung und Unterstützung auf dem Glaubensweg aus, wobei die persönliche Frömmigkeit und das religiöse Erleben des Einzelnen besondere Aufmerksamkeit erfahren.
Im Gottesdienst feiert die Gemeinde die Gegenwart Gottes, der die Menschen in seine Geschichte einbezieht. Wir entdecken den uns vorausliegenden Anfang und Grund unseres Hoffens und können in biblischen Geschichten eigene Lebenserfahrungen wiedererkennen und, z. B. bei Amtshandlungen zu besonderen Anlässen, deuten. Für diese wie für alle Gottesdienste gilt: In ihrem Verlauf und ihren Kernbestandteilen sollen sie als evangelische Gottesdienste (wieder-)erkennbar sein, in einzelnen Elementen aber je nach Situation und Anlass variiert oder akzentuiert werden. Die sog. Agenden enthalten konfessionell (lutherisch, reformiert und uniert) geprägte Gottesdienstverläufe („Liturgien“). In UEK und VELKD ist seit 1999 das „Evangelische Gottesdienstbuch“ (überarbeitete Fassung 2020) als Eröffnungsband eines gemeinsamen Agendenwerks eingeführt. In einigen Gliedkirchen der EKD werden daneben eigene agendarische Traditionen fortgeführt. Neben dem Gleichklang gottesdienstlicher Abläufe und Gestaltungselemente gewährleisten Agenden den Zusammenhang mit dem Kirchenjahr und die Verbundenheit der Gliedkirchen auch im gottesdienstlichen Leben. Zusätzlich zu den traditionellen ist eine große Vielzahl von Gottesdienstformen jenseits der Agende entstanden, die in Interaktion mit dem „agendarischen Gottesdienst“ treten und ihn weiterzuentwickeln helfen. Die großen Feste des Kirchenjahres sind in besonderer Weise an der Christusgeschichte orientiert. Sie vergegenwärtigen, was Gott durch seinen Sohn für uns getan hat, auch jetzt tut und noch tun will. Sie laden uns zum Mitfeiern und zur Aneignung dieses Heilsgeschehens ein.


== Regelungen für die kirchliche Praxis ==
== Regelungen für die kirchliche Praxis ==
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=== Regelungen der UEK und VELKD ===
=== Regelungen der UEK und VELKD ===


==== Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden ====
==== Grundsätze ====
(1) Die Konfirmandenarbeit macht die Konfirmandinnen und Konfirmanden durch erlebnisorientierte und partizipative Arbeitsformen in einer altersgemäßen Art mit den zentralen Aussagen des christlichen Glaubens und dem Leben in der Gemeinde vertraut. Sie hilft ihnen, in eigener Verantwortung christlich zu leben.
Die christliche Gemeinde versammelt sich im Namen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes zum Gottesdienst und lädt dazu ein. Sie hört auf Gottes Wort und feiert die Sakramente [[Taufe]] und [[Abendmahl]]. Sie antwortet auf Gottes Wort mit dem Bekenntnis der Schuld und des Glaubens, mit Gebet, Lobgesang und Dankopfer. Mit Gottes Segen lässt sie sich in die Welt senden. Durch die Versammlung unter Gottes Wort soll das gesamte Christenleben zum Gottesdienst werden.
 
==== Zeiten und Orte ====
(1) Als Tag der Auferstehung Jesu Christi ist der Sonntag der hervorgehobene Tag zur Feier des Gottesdienstes. Gottesdienste finden auch an den kirchlichen Feiertagen statt. Sie können darüber hinaus an allen Tagen der Woche gefeiert werden.
 
(2) Gottesdienste finden in Kirchengebäuden oder an anderen Orten statt. Zeiten und Orte der regelmäßigen Gottesdienste bestimmt das Leitungsgremium der Gemeinde im Rahmen des gliedkirchlichen Rechts. Bei der Festlegung der Gottesdienstzeiten ist das Angebot in der Region, dem Kirchenkreis bzw. Dekanat zu berücksichtigen.
 
(3) Wo Gemeindegottesdienste nicht mehr wöchentlich, sondern in längeren zeitlichen Abständen gefeiert werden, soll das Gepräge des Kirchenjahres erlebbar bleiben.


(2) Die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden kann für mehrere Pfarrbezirke oder Gemeinden gemeinsam geplant und durchgeführt werden. Die Kooperation mit Schulen ist erwünscht und im Rahmen des jeweiligen gliedkirchlichen Rechts zulässig.
(4) Gottesdienste sind in der Regel öffentlich und als solche bekannt zu machen.


(3) Die Einladung, an der Konfirmandenzeit teilzunehmen, richtet sich an alle getauften und ungetauften Kinder und Jugendlichen der Kirchengemeinde, in der Regel ab dem 12. Lebensjahr. Für eine zweiphasige Konfirmandenzeit können bereits jüngere Kinder eingeladen werden. Die Formen der Konfirmandenarbeit werden nach gliedkirchlichem Recht geregelt.
==== Formen ====
(1) Neben dem agendarischen Gottesdienst sollen für verschiedene Interessen- und Zielgruppen Gottesdienste angeboten und gefeiert werden. Gemeinsame Gottesdienste für Erwachsene und Kinder („für Jung und Alt“; „Familiengottesdienste“) sollen regelmäßig gefeiert werden. Die Kinder der Gemeinde sollen zum Kindergottesdienst bzw. zur „Kirche mit Kindern“ eingeladen werden.


(4) Die Kinder und Jugendlichen werden durch ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten zur Konfirmandenzeit angemeldet. Religionsmündige (nach Vollendung des 14. Lebensjahres) können sich selbst anmelden. Sowohl die Konfirmandinnen und Konfirmanden als auch ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten werden über Ziele, Inhalte, Projekte und Fahrten informiert.
(2) Zu besonderen Anlässen werden – auch in regionaler und ökumenischer Gemeinsamkeit – besondere Gottesdienste gefeiert (z.B. Dank- und Bittgottesdienste, Beicht- und Segnungsgottesdienste, Einweihungsgottesdienste, Weltgebetstag).


(5) Für die Konfirmandenarbeit sind theologisch-pädagogisch qualifizierte Personen verantwortlich. Weitere Mitarbeitende, z. B. Jugendliche und Eltern bzw. Sorgeberechtigte, wirken beruflich oder ehrenamtlich mit. Die Regelungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sind einzuhalten.
(3) Gottesdienste aus persönlichen oder familiären Anlässen („Kasualien“) sind [[Taufe]], [[Konfirmation]], [[Trauung]] und [[Bestattung]]. Über diese sog. „Amtshandlungen“ wird ein Register („Kirchenbuch“) geführt.


(6) Wollen Kinder oder Jugendliche an der Konfirmandenarbeit einer anderen Gemeinde teilnehmen, soll ihnen dies im Rahmen des geltenden Rechts ermöglicht werden. Die abgebende Gemeinde wird von der aufnehmenden Gemeinde über den Beginn der Teilnahme an der Konfirmandenarbeit und über die erfolgte Konfirmation informiert.
(4) Niedrigschwellige gottesdienstliche Angebote mit missionarischem Charakter können bisher von der Kirche nicht erreichten Menschen den Zugang zum Glauben eröffnen.


(7) Während der Konfirmandenzeit finden Gottesdienste unter Beteiligung der Konfirmandinnen und Konfirmanden statt. Darunter fällt ein Vorstellungsgottesdienst. Die Konfirmandinnen und Konfirmanden nehmen am Abendmahl teil, das sie als einen Kern geistlicher Praxis im Christentum kennenlernen und erfahren sollen.
(5) In Wahrnehmung der öffentlichen Verantwortung der Kirche und als Ausdruck ihrer gesellschaftlichen Verbundenheit können auch Gottesdienste zu besonderen nichtkirchlichen Anlässen gefeiert werden. Sie sollten ökumenisch oder interreligiös angelegt sein und berücksichtigen, dass auch Menschen teilnehmen, die keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören.


(8) Zum Ende der Konfirmandenzeit kann je nach gliedkirchlichem Recht ein Gespräch über die Inhalte der Konfirmandenarbeit („Prüfung“) stattfinden.
==== Verkündigung ====
Die Verkündigung im Gottesdienst ist an die Heilige Schrift und an das jeweils geltende Bekenntnis gebunden. In der Predigt wird in der Regel ein Abschnitt aus der Heiligen Schrift ausgelegt. Die biblischen Lesungen werden entsprechend der Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder aus dem Lektionar, der Altarbibel oder einer modernen Bibelübersetzung vorgetragen.


==== Konfirmationsgottesdienst ====
==== Ordnung ====
(1) Der Konfirmationsgottesdienst ist ein Gottesdienst der Gemeinde. Er wird nach der geltenden Agende gehalten.
(1) Der Gottesdienst wird in der Regel nach der vom Leitungsgremium der Gemeinde festgelegten, an der Agende orientierten Ordnung und mit dem eingeführten Gesangbuch gefeiert.


(2) Die Konfirmation setzt die Taufe voraus. Sind Jugendliche noch nicht getauft, so wird die Taufe im Laufe der Konfirmandenzeit oder im Konfirmationsgottesdienst durchgeführt. Im letzteren Fall werden sie mit den weiteren Konfirmandinnen und Konfirmanden gesegnet.
(2) Die Orientierung an der agendarischen Ordnung schließt die Aufgabe ein, jeden Gottesdienst dem Anlass und dem Kreis der Teilnehmenden entsprechend zu gestalten. Unter Beachtung vertrauter Vorgaben und verbindlicher Kernstücke sollen biblische Botschaft und christlicher Glaube vielfältig zum Ausdruck kommen.


(3) Bestehen im Einzelfall Bedenken, die Konfirmation zu vollziehen, so wird nach gliedkirchlichem Recht über die Zulassung zur Konfirmation entschieden. Gegen diese Entscheidung können die Eltern bzw. Sorgeberechtigten oder im Fall der Religionsmündigkeit die oder der Betroffene selbst nach Maßgabe des gliedkirchlichen Rechts Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsinstanz (meistens der Superintendentur oder dem Dekanat) einlegen. Die Entscheidung über die Beschwerde ist endgültig. Kommt die Beschwerdeinstanz zu der Überzeugung, dass die Konfirmation vollzogen werden kann, so schafft sie die Möglichkeit dafür.
(3) Das eingeführte Gesangbuch kann durch weitere Lieder unterschiedlicher Stilistik ergänzt werden. Urheberrechte sind zu beachten.


(4) Die Konfirmation berechtigt zur Teilnahme am Abendmahl in eigener Verantwortung und zur Übernahme eines Patenamts. Je nach gliedkirchlichem Recht ist die Konfirmation eine Voraussetzung für das kirchliche Wahlrecht.
==== Leitung, Mitwirkung und Beteiligung ====
(1) Der Gottesdienst und die Feier von [[Taufe]] und [[Abendmahl]] werden in der Regel von ordinierten Pfarrerinnen und Pfarrern geleitet.


(5) Die Konfirmation wird nach der Kirchenbuchordnung beurkundet. Es wird eine Konfirmationsurkunde ausgestellt. Konfirmandinnen oder Konfirmanden, die sich nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt konfirmieren lassen wollen, erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Konfirmandenarbeit.
(2) Gemeindeglieder können im Rahmen gliedkirchlichen Rechts nach einer entsprechenden Ausbildung als Prädikantinnen und Prädikanten zum Amt der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung berufen und mit der Leitung von Gottesdiensten beauftragt werden; Lektorinnen und Lektoren werden befähigt und beauftragt, Gottesdienste ohne Sakramentsfeiern zu leiten.


==== Konfirmation und Jugendarbeit ====
(3) Weitere Gemeindeglieder sollen möglichst an der Vorbereitung und Durchführung des Gottesdienstes, namentlich bei Lesungen und der musikalischen Gestaltung, beteiligt werden.
(1) Anknüpfend an die Konfirmandenarbeit bietet die Kirchengemeinde Jugendarbeit an. Das kann in Verbindung mit anderen Gemeinden oder auf Kirchenkreisebene geschehen.


(2) Die Jugendlichen erhalten Gelegenheit, sich aktiv und verantwortungsvoll am Gemeindeleben zu beteiligen. Kirchengemeinden sind bestrebt, für die Jugendarbeit ehrenamtliche Mitarbeitende zu gewinnen, zu befähigen und zu begleiten. Den Ehrenamtlichen ist Aus- und Fortbildung zu ermöglichen, es ist für förderliche Rahmenbedingungen zu sorgen und es ist fachliche und supervisorische Unterstützung anzubieten.
(4) Bei der Planung, Gestaltung und Feier von Gottesdiensten wirken Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in eigener Zuständigkeit verantwortlich mit.


(3) In der Jugendarbeit sind die Regelungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt einzuhalten.
(5) Für die liturgische Kleidung gelten gliedkirchliche Bestimmungen.


==== Konfirmation, Jugendweihe, Jugendfeier ====
==== Kollekten ====
(1) Konfirmation, Jugendweihe und vergleichbare Jugendfeiern schließen einander nicht aus. Kirchliches Handeln kann an andere Jugendfeiern anknüpfen, sofern die christliche Botschaft nicht in Frage gestellt wird.
(1) In den Gottesdiensten werden Kollekten gesammelt.


(2) Wo Jugendliche neben der Konfirmation die Jugendweihe anstreben, soll mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten und den Jugendlichen der Austausch über den Sinn der Konfirmation und der Jugendweihe oder anderer Jugendfeiern gesucht werden.
(2) Für die Zweckbestimmung der Kollekten ist der landeskirchlich beschlossene Kollektenplan maßgeblich.


=== Landeskirchliche Besonderheiten ===
(3) Über die Kollekten, deren Zweckbestimmung der Gemeinde durch den Kollektenplan freigestellt ist, entscheidet zuvor das Leitungsgremium.
 
==== Abkündigungen und Bekanntmachungen ====
In den Abkündigungen werden kirchliche Amtshandlungen bekannt gegeben; für die betreffenden Menschen wird in den Fürbitten der Gemeinde gebetet. Ferner wird über Bestimmung und Ertrag von Kollekten, Gaben und Spenden berichtet und es werden weitere kirchliche Nachrichten mitgeteilt. Es wird zu kirchlichen Veranstaltungen eingeladen und über Ereignisse in Gemeinde und Kirche berichtet. Abkündigungen sollen auch für Nachrichten aus Partnergemeinden und für gesamtkirchliche und ökumenische Mitteilungen genutzt werden.
 
==== Glockengeläut ====
Die Glocken rufen die Gemeinde zum Gottesdienst und laden zum Gebet ein. Das Glockengeläut wird durch eine Läuteordnung geregelt.
 
==== Kirchengebäude und Gottesdienstraum ====
Zur Verantwortung für den Gottesdienst gehört der seiner Bestimmung entsprechende Umgang mit dem Kirchengebäude und dem gottesdienstlichen Raum. Deshalb sind der Zustand und die Ausstattung von Kirchgebäude und Gottesdienstraum in ihrer geistlichen Aussagekraft zu beachten und zu pflegen.
 
==== Audiovisuelle Aufnahmen ====
(1) Der Gottesdienst ist in der Regel eine öffentliche Veranstaltung. Bei Aufnahmen sind Regeln einzuhalten, um die Würde von Gottesdiensten und Amtshandlungen sowie die Privatsphäre der teilnehmenden Menschen zu achten. Beim Filmen und Fotografieren ist Zurückhaltung geboten, vor allem bei Gebeten und Segnungen, der Feier des [[Abendmahl|Abendmahls]] und der [[Taufe|Taufhandlung]].


==== Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Bayern ====
(2) Das Leitungsgremium trifft im Blick auf die örtlichen Verhältnisse entsprechende Regelungen. Es kann das Fotografieren und Filmen im Rahmen der gliedkirchlichen Ordnung auch untersagen.
In der ELKB werden nicht getaufte Konfirmandinnen und Konfirmanden vor der Konfirmation in einem Gottesdienst getauft. Taufen im Konfirmationsgottesdienst finden nicht statt.


==== Evangelisch Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ====
(3) Für medial übertragene Gottesdienste gelten besondere Bedingungen; die Modalitäten sind bei der Vorbereitung abzusprechen.
In der EKBO ist ein Diakonisches Praktikum integraler Bestandteil der Konfirmandenzeit.


==== Evangelische Kirche in Mitteldeutschland ====
(4) Das Datenschutzrecht im Bereich der EKD, das Urheberrecht und das gliedkirchliche Recht sind zu beachten.
Die Rahmenordnung der EKM sieht keine Prüfung zum Abschluss der Konfirmandenzeit vor. Es wird lediglich die Option eines nichtöffentlichen Gesprächs eingeräumt.


==== Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland ====
==== Andacht ====
In der Nordkirche ist die Konfirmation keine Voraussetzung für das aktive wie passive kirchliche Wahlrecht.  
(1) Als kleineres gottesdienstliches Format dient die Andacht der geistlichen Sammlung und dem gemeinsamen Gebet.


== In der Diskussion ==
(2) Der Ablauf umfasst zumeist Lied, Psalm, Gebet, Schriftlesung und eine kurze Ansprache. Predigt und [[Abendmahl]] entfallen.
Die Konfirmandenarbeit steht in einem ständigen Wandel, der von gesellschaftlichen, religiösen und kulturellen Veränderungen beeinflusst wird. Sie bleibt ein zentrales Element in der Jugendbildung der evangelischen Kirche, muss jedoch weiterhin auf die Bedürfnisse der Jugendlichen und die Herausforderungen einer pluralistischen Gesellschaft reagieren. Es gibt vielfältige Konzepte und Ansätze, die von der klassischen Wissensvermittlung bis hin zu innovativen, erfahrungsorientierten und interaktiven Angeboten reichen, die den Glauben als eine aktive, lebensnahe Praxis erfahrbar machen.


Ein zentrales Thema im Diskurs ist die Frage nach der Attraktivität und Relevanz der Konfirmandenarbeit in einer Zeit, in der immer weniger Jugendliche sich zur Konfirmation anmelden. Die Herausforderung besteht darin, den Jugendlichen ein Angebot zu machen, das sowohl ihre religiösen Fragen ernst nimmt als auch ihre gesellschaftlichen und existenziellen Anliegen anspricht. Hier gibt es einen breiten Diskurs über neue Formate der Konfirmandenarbeit, die stärker an den Interessen und Bedürfnissen der Jugendlichen ausgerichtet sind. Dazu gehören etwa die Einführung von freiwilligen oder modularen Konfirmandenangeboten, die eine größere Flexibilität und Individualisierung ermöglichen. Die Formate sind dabei je nach Landeskirche unterschiedlich.
(3) Andachten können von allen Gemeindegliedern oder Gruppen- bzw. Gremienmitgliedern, die dazu bereit und geeignet sind, geleitet werden.


Die Frage nach der langfristigen Bindung von Jugendlichen an die Kirche nach der Konfirmation rückt immer stärker in den Fokus. Angesichts der sinkenden Mitgliederzahlen in der evangelischen Kirche stellt sich die Frage, wie Konfirmandenarbeit auch als langfristige Begleitung und nicht nur als einmaliger Vorbereitungskurs auf ein Fest verstanden werden kann.
=== Landeskirchliche Besonderheiten ===


In diesem Zusammenhang wird auch diskutiert, ob das Lebensalter von 12 bis 14 Jahren am besten geeignet ist. In einigen Modellen für die Konfirmandenarbeit wird der Unterricht auf verschiedene Alters- und Entwicklungsstufen verteilt. Der Umstand, dass die persönliche Annahme der eigenen Taufe, wie sie in der Konfirmation geschehen soll, nicht auf ein bestimmtes Alter und ein einmaliges Fest fixierbar ist, spricht für die Praxis, die Konfirmation in eine umfassende und flexible Konfirmandenarbeit einzubetten.
== In der Diskussion ==

Aktuelle Version vom 15. Oktober 2025, 09:11 Uhr

1 Zum Begriff

„Gottesdienst“ heißt in der evangelischen Kirche die Versammlung, in der Menschen zur Feier und Bekundung, Stärkung und Reflexion ihres christlichen Glaubens zusammenkommen. Gemeinsam beten sie, sprechend und singend, zu Gott in Lob und Dank, Klage, Bitte und Fürbitte. Sie bekennen ihre Sünden und ihren Glauben, hören und bedenken Abschnitte der Bibel, die gelesen und in der Predigt ausgelegt werden, und feiern die Sakramente Taufe und Abendmahl. Gottesdienste werden nach wie vor hauptsächlich am Sonntagmorgen in den Kirchen gefeiert. Daneben finden sie aber auch in großer Vielfalt zu ganz unterschiedlichen Zeiten an den verschiedensten Orten statt: facettenreich in den Formen, aus mannigfachen persönlichen und öffentlichen Anlässen („Kasualien“) und in besonderen Gruppen oder Gemeinschaften.

Martin Luther hat den Gottesdienst als ein Wort-Antwort-Geschehen beschrieben, in dem „unser lieber Herr mit uns redet durch sein heiliges Wort und wir wiederum mit ihm reden durch Gebet und Lobgesang“. Wohl verstanden lässt sich dieses Gespräch zwischen Gott und den Menschen nicht klar auf die gottesdienstlichen Rollen und Funktionen aufteilen. Vielmehr vollzieht es sich in der Interaktion der jeweils versammelten Gemeinde insgesamt, nicht zuletzt in der Kirchenmusik als Medium sowohl der Verkündigung als auch des Gebets.

Das Wort „Gottesdienst“ kann doppelt verstanden werden: zum einen als ein Dienst, mit dem die versammelten Menschen Gott dienen (vgl. Psalm 100,2a: „Dienet dem Herrn mit Freuden“). Und zum anderen als ein Dienst, der ihnen von Gott erwiesen wird. Menschen erweisen Gott in der gottesdienstlichen Feier ihren Dienst, indem sie ihn zu sich reden lassen und ihn in Gebet und Gesang anrufen. Dieser setzt sich als „Gottesdienst im Alltag der Welt“ fort. Zugleich wurzelt er in und nährt sich aus jenem Dienst, den Gott den Menschen in Jesus Christus erwiesen hat und der in der gottesdienstlichen Feier vergegenwärtigt wird.

2 Aktuelle Situation

Die Feier des Gottesdienstes ist häufig das erste, was Menschen mit kirchlichem Leben assoziieren: Christinnen und Christen kommen zusammen, um gemeinsam Gottes Wort zu hören und zu ihm zu beten. Ob in einer Kirche oder an einem anderen Ort, ob am Sonntagvormittag oder zu einer anderen Zeit, ob in einer geprägten oder in einer freien Form, ob von sehr vielen oder von ganz wenigen, ob analog oder digital gefeiert: Jeder Gottesdienst steht unter der Verheißung der Gegenwart Jesu Christi und verbindet die in ihm versammelte Gemeinde mit der weltweiten, die Zeiten übergreifenden Kirche.

Der Gottesdienst ist Sache der Gemeinde, die sich in ihm versammelt. Das wird besonders sinnenfällig im Gesang, an dem alle beteiligt sind. Es zeigt sich auch in einer stilistisch pluralen Kirchenmusik sowie in besonderen gottesdienstlichen Aufgaben, die von Gemeindegliedern übernommen werden, wie der Begrüßung und den Schriftlesungen, dem Einsammeln der Kollekte und der Mitwirkung bei der Austeilung des Abendmahls.

Außer den Pfarrpersonen können auch Prädikantinnen und Prädikanten, die dazu ausgebildet und berufen sind, ehrenamtlich Gottesdienste mit Predigt und Spendung der Sakramente leiten; landeskirchliche Regelungen oder der konkrete Dienstauftrag können die Befugnis zur Spendung der Sakramente einschränken. Lektorinnen und Lektoren sind zur Leitung von Gottesdiensten befugt, nicht aber von Taufen und Abendmahlsfeiern.

Der gesellschaftliche Konsens über den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und zumal des Gottesdienstbesuchs hat sich stark abgeschwächt, auch unter Kirchenmitgliedern. Nur eine kleine Minderheit nimmt häufig am Sonntagsgottesdienst teil. Die Gläubigen kommen seltener, etwa zu bestimmten Gelegenheiten, an Festen oder im Urlaub. Einige beteiligen sich lieber in anderer Weise am Gemeindeleben. Hinzukommt, dass Gottesdienste mancherorts nicht mehr wöchentlich angeboten werden, sondern in größeren zeitlichen Abständen oder auf regionaler Ebene.

Auch jenseits des Sonntagsgottesdienstes kommen Christinnen und Christen in zahlreichen Lebenszusammenhängen und -situationen zu Dank und Fürbitte, Lob und Klage und zur Bitte um Gottes Segen zusammen: einerseits regelmäßig in Kindertageseinrichtungen und Schulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, anderseits kasuell bei familiären Anlässen - Geburt und Taufe eines Kindes, Konfirmation, Eheschließung oder Ehejubiläum, Sterbefälle und andere Gottesdienste aus besonderen Anlässen, z. B. bei Katastrophen oder drohender Gefahr, oder zum Danken und Feiern finden beachtlichen Zulauf. Kleinere gottesdienstliche Formate, z.B. Andachten zu Beginn und Abschluss des Tages und der Woche, gehören ebenfalls zum gottesdienstlichen Leben mancher Gemeinde, ebenso Friedensgebete und Gottesdienste am Weltgebetstag.

Mit alternativen Gottesdienstformen, veränderten Gottesdienstangeboten, -zeiten und -rhythmen reagieren immer mehr Gemeinden auf gewandelte Erwartungen und unterschiedliche Bedürfnisse. Gemeinden laden zu Kinder- und Familiengottesdiensten ein, Städte und Regionen haben Jugendkirchen eingerichtet. Vielfältige liturgische, auch musikalisch-liturgische Formate richten sich an bestimmte Interessen- und Zielgruppen. Anschaulichkeit und Bewegung, Symbole und Rituale haben an Bedeutung im evangelischen Gottesdienst gewonnen. Auch die Aufmerksamkeit auf eine gender- bzw. diversitäts- und traumasensible Gottesdienstgestaltung und -sprache wächst. Häufig werden Gottesdienste mit anderen Angeboten wie einem gemeinsamen Frühstück, dem Kirchenkaffee oder einem Predigtnachgespräch verbunden. Vor und nach dem Gottesdienst, z.B. beim Kirchenkaffee, ergreifen Menschen die Gelegenheit zur Begegnung und zum Austausch über Glaubensfragen und alltägliche Lebensthemen.

Weit über den Kreis der besonders Kirchenverbundenen hinaus finden kirchenmusikalische Veranstaltungen Resonanz, in denen „Wort Gottes und Gebet“ im Medium der Musik gestaltet werden. In ökumenischen Begegnungen wird die Einheit der Kirche erfahrbar. Vielerorts feiern Christinnen und Christen verschiedener Kirchen und Konfessionen zu bestimmten Anlässen gemeinsam Gottesdienst. Ökumenischen Gottesdiensten am Sonntagvormittag steht oft entgegen, dass römisch-katholische Christen zu dieser Zeit grundsätzlich zur Teilnahme an einer katholischen Messe verpflichtet sind. Doch selbst an Sonn- und Festtagen lassen sich Möglichkeiten für gemeinsame Wortgottesdienste finden.

Seit langer Zeit etabliert sind Rundfunk- und Fernsehgottesdienste. In den vergangenen Jahren ist eine Vielzahl digitaler Angebote hinzugekommen. Die Kirchen und viele einzelne Gemeinden nutzen die Chance, mit diesen Medien mehr Menschen verschiedener Milieus und Kommunikationsgewohnheiten anzusprechen, als durch analoge Gottesdienstangebote vor Ort erreicht werden. Die Stärken von Gottesdiensten vor Ort und medialer Übertragung ergänzen einander. Auch Gottesdienste auf Kirchentagen und anderen Großveranstaltungen haben durch die mediale Verbreitung ein Vielfaches an Teilnehmenden.

3 Biblische und theologische Grundlagen

Im Gottesdienst begegnen Menschen Gottes Gegenwart und vergewissern sich seiner heilschaffenden Kraft. „Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen“ (Matthäus 18,20). Unter dieser Grundverheißung kommen Christinnen und Christen zusammen. Der Gottesdienst kann Ort der Feier und der Freude, der Besinnung und Hingabe, aber auch Ort der Trauer und Klage sein. Hier vernimmt und bezeugt die Gemeinde in Schriftlesung und Predigt, Lied und Liturgie das Erlösungshandeln Jesu Christi als ihren Lebensgrund. Sie feiert in der Taufe die An- und Aufnahme ihrer neuen Glieder (1. Korinther 12,12). Im Abendmahl wird sie von Mal zu Mal als „Leib Christi“, d.h. als Gemeinde ihres Herrn Jesus Christus, konstituiert (1. Korinther 10,16). Durch den Zuspruch von Gottes Segen weiß sie sich in den Alltag begleitet und zugleich zum Glaubenszeugnis und Dienst in der Welt beauftragt (Matthäus 28,18-20). Insofern ist der Gottesdienst die Mitte oder der wichtigste Quellort des christlichen Lebens. In Gemeinschaft gefeiert, ist er Rückhalt und Stärkung für die Einzelnen, sich in ihrem ganzen Leben an Gottes Zusage zu halten und bestmöglich nach seinem Willen zu richten. Ein solches Leben nennt Paulus einen „vernünftigen Gottesdienst“ (Römer 12,1).

Der Gottesdienst ist deshalb zunächst Versammlung, Feier und Zeugnis der Gemeinde der Getauften. Da aber das Zeugnis von Gottes Heilswillen allen Menschen gilt (1. Timotheus 2,4-6; Titus 2,11), muss es öffentlich ausgerichtet werden. Deshalb sind auch Nichtglaubende und Nichtgetaufte eingeladen, am Gottesdienst teilzunehmen. Das Glockengeläut ist ein weithin vernehmbarer, öffentlich einladender Ruf zum Gottesdienst – und dieser ist ein Schaufenster oder eine Visitenkarte der Gemeinde. Natürlich verwehrt die prinzipielle Öffentlichkeit des christlichen Gottesdienstes nicht, dass in Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen, Kliniken und Altenheimen u. ä. Gottesdienste gefeiert werden, die nicht frei zugänglich sind.

Nach dem Apostel Paulus entsteht der Glaube nicht von selbst; vielmehr kommt er aus dem Hören, aus der „Predigt“ (Römer 10,17). Die Predigt speist sich ebenso wie Gebet und Gesang der Gemeinde aus der Fülle der biblischen Botschaft. Der christliche Gottesdienst wird in bleibender Verbundenheit mit – und zugleich in respektvoller Unterschiedenheit von – dem von Gott bleibend erwählten Volk Israel gefeiert.

Im Jahr 2018 hat die Evangelische Kirche in Deutschland eine revidierte „Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder“ eingeführt. Sie ist als „Lektionar“ für die Verlesung der biblischen Textabschnitte („Perikopen“) im Gottesdienst und als „Perikopenbuch“ erschienen. Diese sog. „Perikopenordnung“ macht für die Sonn-, Fest- und Gedenktage des Kirchenjahres (1. Advent bis Ewigkeits- bzw. Totensonntag) Vorgaben für biblische Lesungs- und Predigttexte aus dem Alten und dem Neuen Testament und für Lieder der Woche und des Tages, die textlich und musikalisch jeweils unterschiedlichen Stilistiken angehören.

Die christliche Kirche feiert den auf den Sabbat folgenden ersten Tag der jüdischen Woche, den Sonntag, als Tag der Auferstehung Jesu Christi (Markus 16,2). Dieser Tag verweist sowohl auf den Beginn der Schöpfung der Welt (1. Mose 1,3-5) als auch auf den Beginn der neuen Schöpfung. Letztere hat in der Auferstehung Jesu ihren Anfang genommen (2. Korinther 5,17) und wartet auf die Vollendung bei seiner Wiederkunft (Römer 8,23). Das Neue Testament berichtet, dass Jesus am Tag seiner Auferstehung seinen Jüngern erschien (Lukas 24,13), ihnen die Schrift auslegte und von ihnen beim Brotbrechen erkannt wurde (Lukas 24,30-32). Seither hat sich die christliche Gemeinde vor allem an diesem Tag unter Wort und Sakrament versammelt (Apostelgeschichte 20,7). Diese Versammlungen fanden am Anfang abends statt, da es seinerzeit keine sonntägliche Arbeitsruhe gab. Erst später ist die Feier der Auferstehung mit dem biblischen Sabbatgebot (2. Mose 20,8-10) so verbunden worden, dass der Tag der Auferstehung nun auch zum Ruhetag des Neuen Bundes wurde. Wo gemeindliche Verhältnisse es erfordern, ist auch der Samstagabend (der nach biblischer Sichtweise schon zum Sonntag gehört: „Sonnabend“) eine dem Sonntag nahe Zeit für den Gottesdienst. Und selbstverständlich kann auch an jedem anderen Tag der Woche Gottesdienst gefeiert werden.

Im Gottesdienst feiert die Gemeinde die Gegenwart Gottes, der die Menschen in seine Geschichte einbezieht. Wir entdecken den uns vorausliegenden Anfang und Grund unseres Hoffens und können in biblischen Geschichten eigene Lebenserfahrungen wiedererkennen und, z. B. bei Amtshandlungen zu besonderen Anlässen, deuten. Für diese wie für alle Gottesdienste gilt: In ihrem Verlauf und ihren Kernbestandteilen sollen sie als evangelische Gottesdienste (wieder-)erkennbar sein, in einzelnen Elementen aber je nach Situation und Anlass variiert oder akzentuiert werden. Die sog. Agenden enthalten konfessionell (lutherisch, reformiert und uniert) geprägte Gottesdienstverläufe („Liturgien“). In UEK und VELKD ist seit 1999 das „Evangelische Gottesdienstbuch“ (überarbeitete Fassung 2020) als Eröffnungsband eines gemeinsamen Agendenwerks eingeführt. In einigen Gliedkirchen der EKD werden daneben eigene agendarische Traditionen fortgeführt. Neben dem Gleichklang gottesdienstlicher Abläufe und Gestaltungselemente gewährleisten Agenden den Zusammenhang mit dem Kirchenjahr und die Verbundenheit der Gliedkirchen auch im gottesdienstlichen Leben. Zusätzlich zu den traditionellen ist eine große Vielzahl von Gottesdienstformen jenseits der Agende entstanden, die in Interaktion mit dem „agendarischen Gottesdienst“ treten und ihn weiterzuentwickeln helfen. Die großen Feste des Kirchenjahres sind in besonderer Weise an der Christusgeschichte orientiert. Sie vergegenwärtigen, was Gott durch seinen Sohn für uns getan hat, auch jetzt tut und noch tun will. Sie laden uns zum Mitfeiern und zur Aneignung dieses Heilsgeschehens ein.

4 Regelungen für die kirchliche Praxis

4.1 Regelungen der UEK und VELKD

4.1.1 Grundsätze

Die christliche Gemeinde versammelt sich im Namen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes zum Gottesdienst und lädt dazu ein. Sie hört auf Gottes Wort und feiert die Sakramente Taufe und Abendmahl. Sie antwortet auf Gottes Wort mit dem Bekenntnis der Schuld und des Glaubens, mit Gebet, Lobgesang und Dankopfer. Mit Gottes Segen lässt sie sich in die Welt senden. Durch die Versammlung unter Gottes Wort soll das gesamte Christenleben zum Gottesdienst werden.

4.1.2 Zeiten und Orte

(1) Als Tag der Auferstehung Jesu Christi ist der Sonntag der hervorgehobene Tag zur Feier des Gottesdienstes. Gottesdienste finden auch an den kirchlichen Feiertagen statt. Sie können darüber hinaus an allen Tagen der Woche gefeiert werden.

(2) Gottesdienste finden in Kirchengebäuden oder an anderen Orten statt. Zeiten und Orte der regelmäßigen Gottesdienste bestimmt das Leitungsgremium der Gemeinde im Rahmen des gliedkirchlichen Rechts. Bei der Festlegung der Gottesdienstzeiten ist das Angebot in der Region, dem Kirchenkreis bzw. Dekanat zu berücksichtigen.

(3) Wo Gemeindegottesdienste nicht mehr wöchentlich, sondern in längeren zeitlichen Abständen gefeiert werden, soll das Gepräge des Kirchenjahres erlebbar bleiben.

(4) Gottesdienste sind in der Regel öffentlich und als solche bekannt zu machen.

4.1.3 Formen

(1) Neben dem agendarischen Gottesdienst sollen für verschiedene Interessen- und Zielgruppen Gottesdienste angeboten und gefeiert werden. Gemeinsame Gottesdienste für Erwachsene und Kinder („für Jung und Alt“; „Familiengottesdienste“) sollen regelmäßig gefeiert werden. Die Kinder der Gemeinde sollen zum Kindergottesdienst bzw. zur „Kirche mit Kindern“ eingeladen werden.

(2) Zu besonderen Anlässen werden – auch in regionaler und ökumenischer Gemeinsamkeit – besondere Gottesdienste gefeiert (z.B. Dank- und Bittgottesdienste, Beicht- und Segnungsgottesdienste, Einweihungsgottesdienste, Weltgebetstag).

(3) Gottesdienste aus persönlichen oder familiären Anlässen („Kasualien“) sind Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung. Über diese sog. „Amtshandlungen“ wird ein Register („Kirchenbuch“) geführt.

(4) Niedrigschwellige gottesdienstliche Angebote mit missionarischem Charakter können bisher von der Kirche nicht erreichten Menschen den Zugang zum Glauben eröffnen.

(5) In Wahrnehmung der öffentlichen Verantwortung der Kirche und als Ausdruck ihrer gesellschaftlichen Verbundenheit können auch Gottesdienste zu besonderen nichtkirchlichen Anlässen gefeiert werden. Sie sollten ökumenisch oder interreligiös angelegt sein und berücksichtigen, dass auch Menschen teilnehmen, die keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören.

4.1.4 Verkündigung

Die Verkündigung im Gottesdienst ist an die Heilige Schrift und an das jeweils geltende Bekenntnis gebunden. In der Predigt wird in der Regel ein Abschnitt aus der Heiligen Schrift ausgelegt. Die biblischen Lesungen werden entsprechend der Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder aus dem Lektionar, der Altarbibel oder einer modernen Bibelübersetzung vorgetragen.

4.1.5 Ordnung

(1) Der Gottesdienst wird in der Regel nach der vom Leitungsgremium der Gemeinde festgelegten, an der Agende orientierten Ordnung und mit dem eingeführten Gesangbuch gefeiert.

(2) Die Orientierung an der agendarischen Ordnung schließt die Aufgabe ein, jeden Gottesdienst dem Anlass und dem Kreis der Teilnehmenden entsprechend zu gestalten. Unter Beachtung vertrauter Vorgaben und verbindlicher Kernstücke sollen biblische Botschaft und christlicher Glaube vielfältig zum Ausdruck kommen.

(3) Das eingeführte Gesangbuch kann durch weitere Lieder unterschiedlicher Stilistik ergänzt werden. Urheberrechte sind zu beachten.

4.1.6 Leitung, Mitwirkung und Beteiligung

(1) Der Gottesdienst und die Feier von Taufe und Abendmahl werden in der Regel von ordinierten Pfarrerinnen und Pfarrern geleitet.

(2) Gemeindeglieder können im Rahmen gliedkirchlichen Rechts nach einer entsprechenden Ausbildung als Prädikantinnen und Prädikanten zum Amt der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung berufen und mit der Leitung von Gottesdiensten beauftragt werden; Lektorinnen und Lektoren werden befähigt und beauftragt, Gottesdienste ohne Sakramentsfeiern zu leiten.

(3) Weitere Gemeindeglieder sollen möglichst an der Vorbereitung und Durchführung des Gottesdienstes, namentlich bei Lesungen und der musikalischen Gestaltung, beteiligt werden.

(4) Bei der Planung, Gestaltung und Feier von Gottesdiensten wirken Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in eigener Zuständigkeit verantwortlich mit.

(5) Für die liturgische Kleidung gelten gliedkirchliche Bestimmungen.

4.1.7 Kollekten

(1) In den Gottesdiensten werden Kollekten gesammelt.

(2) Für die Zweckbestimmung der Kollekten ist der landeskirchlich beschlossene Kollektenplan maßgeblich.

(3) Über die Kollekten, deren Zweckbestimmung der Gemeinde durch den Kollektenplan freigestellt ist, entscheidet zuvor das Leitungsgremium.

4.1.8 Abkündigungen und Bekanntmachungen

In den Abkündigungen werden kirchliche Amtshandlungen bekannt gegeben; für die betreffenden Menschen wird in den Fürbitten der Gemeinde gebetet. Ferner wird über Bestimmung und Ertrag von Kollekten, Gaben und Spenden berichtet und es werden weitere kirchliche Nachrichten mitgeteilt. Es wird zu kirchlichen Veranstaltungen eingeladen und über Ereignisse in Gemeinde und Kirche berichtet. Abkündigungen sollen auch für Nachrichten aus Partnergemeinden und für gesamtkirchliche und ökumenische Mitteilungen genutzt werden.

4.1.9 Glockengeläut

Die Glocken rufen die Gemeinde zum Gottesdienst und laden zum Gebet ein. Das Glockengeläut wird durch eine Läuteordnung geregelt.

4.1.10 Kirchengebäude und Gottesdienstraum

Zur Verantwortung für den Gottesdienst gehört der seiner Bestimmung entsprechende Umgang mit dem Kirchengebäude und dem gottesdienstlichen Raum. Deshalb sind der Zustand und die Ausstattung von Kirchgebäude und Gottesdienstraum in ihrer geistlichen Aussagekraft zu beachten und zu pflegen.

4.1.11 Audiovisuelle Aufnahmen

(1) Der Gottesdienst ist in der Regel eine öffentliche Veranstaltung. Bei Aufnahmen sind Regeln einzuhalten, um die Würde von Gottesdiensten und Amtshandlungen sowie die Privatsphäre der teilnehmenden Menschen zu achten. Beim Filmen und Fotografieren ist Zurückhaltung geboten, vor allem bei Gebeten und Segnungen, der Feier des Abendmahls und der Taufhandlung.

(2) Das Leitungsgremium trifft im Blick auf die örtlichen Verhältnisse entsprechende Regelungen. Es kann das Fotografieren und Filmen im Rahmen der gliedkirchlichen Ordnung auch untersagen.

(3) Für medial übertragene Gottesdienste gelten besondere Bedingungen; die Modalitäten sind bei der Vorbereitung abzusprechen.

(4) Das Datenschutzrecht im Bereich der EKD, das Urheberrecht und das gliedkirchliche Recht sind zu beachten.

4.1.12 Andacht

(1) Als kleineres gottesdienstliches Format dient die Andacht der geistlichen Sammlung und dem gemeinsamen Gebet.

(2) Der Ablauf umfasst zumeist Lied, Psalm, Gebet, Schriftlesung und eine kurze Ansprache. Predigt und Abendmahl entfallen.

(3) Andachten können von allen Gemeindegliedern oder Gruppen- bzw. Gremienmitgliedern, die dazu bereit und geeignet sind, geleitet werden.

4.2 Landeskirchliche Besonderheiten

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