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von Marion Knoop-Wente

Taufe: Unterschied zwischen den Versionen

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Durch die Taufe wird ein Mensch in die christliche Kirche aufgenommen, entweder aufgrund eigener Entscheidung oder auf Wunsch der Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Durch den sog. Taufbefehl Jesu (s. u.) gehört die Taufe zu den Kernaufgaben der Kirche.
Durch die Taufe wird ein Mensch in die christliche Kirche aufgenommen, entweder aufgrund eigener Entscheidung oder auf Wunsch der Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Durch den sog. Taufbefehl Jesu (s. u.) gehört die Taufe zu den Kernaufgaben der Kirche.


Früher wurde das Ritual der Taufe durch das vollständige Untertauchen in einem Fluss oder See oder in einem Wasserbecken vollzogen (das Wort „taufen“ hängt sprachlich mit „tauchen“ zusammen). Heute erfolgt die Taufe zumeist so, dass der Kopf des Täuflings dreimal mit Wasser übergossen wird. Dabei nennt die taufende Person den Namen des Täuflings und spricht die Taufformel nach dem Taufbefehl Jesu (Matthäus 18,19): „(Name), ich taufe dich im (bzw. auf den) Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Der Taufhandlung voraus gehen die Taufverkündigung und das Bekenntnis des christlichen Glaubens, das vom Täufling mit der versammelten Gemeinde – oder von dieser stellvertretend für den Täufling – gesprochen wird. Ihr folgt die Segnung des neu getauften Menschen.
Früher wurde das Ritual der Taufe durch das vollständige Untertauchen in einem Fluss oder See oder in einem Wasserbecken vollzogen (das Wort „taufen“ hängt sprachlich mit „tauchen“ zusammen). Heute erfolgt die Taufe zumeist so, dass der Kopf des Täuflings dreimal mit Wasser übergossen wird. Dabei nennt die taufende Person den Namen des Täuflings und spricht die Taufformel nach dem Taufbefehl Jesu ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/MAT.18.19 Matthäus 18,19]): „(Name), ich taufe dich im (bzw. auf den) Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Der Taufhandlung voraus gehen die Taufverkündigung und das Bekenntnis des christlichen Glaubens, das vom Täufling mit der versammelten Gemeinde – oder von dieser stellvertretend für den Täufling – gesprochen wird. Ihr folgt die Segnung des neu getauften Menschen.


In der Taufe spricht Gott dem Täufling durch das sichtbare Handeln von Menschen seine in Jesus Christus erwiesene Liebe persönlich und unverbrüchlich zu, lebenslang und über den Tod hinaus; so wird ein Mensch Glied der weltweiten und zeitenübergreifenden Kirche Jesu Christi. Zugleich wird er Mitglied der Kirche, in der die Taufe stattfindet. Auf der einen Seite gehört also zur Taufe der persönliche Glaube, auf der anderen begründet der Taufakt das Rechtsverhältnis der Kirchenmitgliedschaft.
In der Taufe spricht Gott dem Täufling durch das sichtbare Handeln von Menschen seine in Jesus Christus erwiesene Liebe persönlich und unverbrüchlich zu, lebenslang und über den Tod hinaus; so wird ein Mensch Glied der weltweiten und zeitenübergreifenden Kirche Jesu Christi. Zugleich wird er Mitglied der Kirche, in der die Taufe stattfindet. Auf der einen Seite gehört also zur Taufe der persönliche Glaube, auf der anderen begründet der Taufakt das Rechtsverhältnis der Kirchenmitgliedschaft.
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== Biblische Grundlagen und theologische Orientierung ==
== Biblische Grundlagen und theologische Orientierung ==
Der auferstandene Jesus Christus hat nach dem Matthäusevangelium seinen Jüngern den Auftrag erteilt: „Gehet hin und lehret alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe“ (Matthäus 28,19-20). Aus den Briefen der Apostel wissen wir, dass die Aufnahme in die Gemeinde immer durch die Taufe geschah (1 Korinther 12,13; Galater 3,27). Die Apostelgeschichte (8,26-40) enthält in der Erzählung von der Taufe eines Menschen außerhalb des Gemeindezusammenhangs einen Hinweis auf die weltweite Gemeinschaft der Kirche. So ist es bis heute: Die Taufe ist ein sichtbares Zeichen der Einheit der Kirche. Schon im Epheserbrief (4,3-6) heißt es: „Seid darauf bedacht, zu wahren die Einigkeit im Geist durch das Band des Friedens: ein Leib und ein Geist, wie ihr auch berufen seid zu einer Hoffnung eurer Berufung; ein Herr, ein Glaube, eine Taufe; ein Gott und Vater aller, der da ist über allen und durch alle und in allen.“  
Der auferstandene Jesus Christus hat nach dem Matthäusevangelium seinen Jüngern den Auftrag erteilt: „Gehet hin und lehret alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe“ ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/MAT.28.19-MAT.28.20 Matthäus 28,19-20]). Aus den Briefen der Apostel wissen wir, dass die Aufnahme in die Gemeinde immer durch die Taufe geschah ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/1CO.12.13 1 Korinther 12,13]; [https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/GAL.3.27 Galater 3,27]). Die Apostelgeschichte ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/ACT.8.26- ACT.8.40 8,26-40]) enthält in der Erzählung von der Taufe eines Menschen außerhalb des Gemeindezusammenhangs einen Hinweis auf die weltweite Gemeinschaft der Kirche. So ist es bis heute: Die Taufe ist ein sichtbares Zeichen der Einheit der Kirche. Schon im Epheserbrief ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/EPH.4.3- EPH.4.6 4,3-6]) heißt es: „Seid darauf bedacht, zu wahren die Einigkeit im Geist durch das Band des Friedens: ein Leib und ein Geist, wie ihr auch berufen seid zu einer Hoffnung eurer Berufung; ein Herr, ein Glaube, eine Taufe; ein Gott und Vater aller, der da ist über allen und durch alle und in allen.“  


Die Taufe wird „''im Namen''“ bzw. in reformierter Tradition in wörtlicher Übersetzung von Matthäus 28,19 „''auf den Namen'' Gottes des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ vollzogen; dabei wird der Kopf des Täuflings dreimal mit Wasser übergossen; die ursprüngliche Form des Untertauchens wird mancherorts wieder praktiziert. Der Gebrauch des Wassers bringt zeichenhaft zum Ausdruck, worin die Bedeutung der Taufe besteht: „Taufen“ kommt von Untertauchen, dem ein Wiederauftauchen folgt. Dieser Ritus symbolisiert nach dem Apostel Paulus das Mitsterben mit Christus, der für unsere Gottesferne (Sünde) den Tod erlitt, und das Mitauferstehen zu einem neuen, ganz durch ihn bestimmten Leben (Römer 6,2-4). Eine andere Deutung versteht das Wasser der Taufe als Zeichen dafür, dass der Mensch durch Christi Tod und Auferstehung von den Sünden reingewaschen wird (vgl. Heidelberger Katechismus Frage 69). Die Entfremdung der Menschen von Gott („Sünde“) – ein Unheilszusammenhang, in den wir schon hineingeboren werden und dem wir nicht entrinnen können – wird in der Taufe von Gott selbst aufgehoben. Die Gemeinschaft mit Gott wird neu begründet. Auf diese Versöhnung können wir unser Leben lang zurückkommen. So wird unser Leben durch das Wirken Gottes bestimmt, das uns in die Lage versetzt, seine Liebe in tatkräftigem Einsatz an unsere Mitmenschen weiterzugeben. Im Neuen Testament wird dies auch mit dem Bild der Neugeburt durch den Heiligen Geist (Johannes 3,5; Titus 3,5) beschrieben.
Die Taufe wird „''im Namen''“ bzw. in reformierter Tradition in wörtlicher Übersetzung von [https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/MAT.28.19 Matthäus 28,19] „''auf den Namen'' Gottes des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ vollzogen; dabei wird der Kopf des Täuflings dreimal mit Wasser übergossen; die ursprüngliche Form des Untertauchens wird mancherorts wieder praktiziert. Der Gebrauch des Wassers bringt zeichenhaft zum Ausdruck, worin die Bedeutung der Taufe besteht: „Taufen“ kommt von Untertauchen, dem ein Wiederauftauchen folgt. Dieser Ritus symbolisiert nach dem Apostel Paulus das Mitsterben mit Christus, der für unsere Gottesferne (Sünde) den Tod erlitt, und das Mitauferstehen zu einem neuen, ganz durch ihn bestimmten Leben ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/ROM.6.2- ROM.6.4 Römer 6,2-4]). Eine andere Deutung versteht das Wasser der Taufe als Zeichen dafür, dass der Mensch durch Christi Tod und Auferstehung von den Sünden reingewaschen wird (vgl. Heidelberger Katechismus Frage 69). Die Entfremdung der Menschen von Gott („Sünde“) – ein Unheilszusammenhang, in den wir schon hineingeboren werden und dem wir nicht entrinnen können – wird in der Taufe von Gott selbst aufgehoben. Die Gemeinschaft mit Gott wird neu begründet. Auf diese Versöhnung können wir unser Leben lang zurückkommen. So wird unser Leben durch das Wirken Gottes bestimmt, das uns in die Lage versetzt, seine Liebe in tatkräftigem Einsatz an unsere Mitmenschen weiterzugeben. Im Neuen Testament wird dies auch mit dem Bild der Neugeburt durch den Heiligen Geist ([https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/JHN.3.5 Johannes 3,5]; [https://www.die-bibel.de/bibel/LU17/TIT.3.5 Titus 3,5]) beschrieben.


Das Sakrament der Taufe wirkt nicht magisch; Gottes Wort und die Wasserhandlung zielen in ihrer Verbundenheit auf den Glauben, der die Heilsgabe Gottes ergreift. Martin Luther hat es im Kleinen Katechismus so erklärt: „Wasser tut’s freilich nicht, sondern das Wort Gottes, das mit und bei dem Wasser ist, und der Glaube, der solchem Worte Gottes im Wasser traut.“ In dieser Weise ist die Taufe ein „Heilsmittel“ (Augsburger Bekenntnis, Artikel 9).
Das Sakrament der Taufe wirkt nicht magisch; Gottes Wort und die Wasserhandlung zielen in ihrer Verbundenheit auf den Glauben, der die Heilsgabe Gottes ergreift. Martin Luther hat es im Kleinen Katechismus so erklärt: „Wasser tut’s freilich nicht, sondern das Wort Gottes, das mit und bei dem Wasser ist, und der Glaube, der solchem Worte Gottes im Wasser traut.“ In dieser Weise ist die Taufe ein „Heilsmittel“ (Augsburger Bekenntnis, Artikel 9).

Aktuelle Version vom 15. Oktober 2025, 08:58 Uhr

1 Zum Begriff

Durch die Taufe wird ein Mensch in die christliche Kirche aufgenommen, entweder aufgrund eigener Entscheidung oder auf Wunsch der Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Durch den sog. Taufbefehl Jesu (s. u.) gehört die Taufe zu den Kernaufgaben der Kirche.

Früher wurde das Ritual der Taufe durch das vollständige Untertauchen in einem Fluss oder See oder in einem Wasserbecken vollzogen (das Wort „taufen“ hängt sprachlich mit „tauchen“ zusammen). Heute erfolgt die Taufe zumeist so, dass der Kopf des Täuflings dreimal mit Wasser übergossen wird. Dabei nennt die taufende Person den Namen des Täuflings und spricht die Taufformel nach dem Taufbefehl Jesu (Matthäus 18,19): „(Name), ich taufe dich im (bzw. auf den) Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Der Taufhandlung voraus gehen die Taufverkündigung und das Bekenntnis des christlichen Glaubens, das vom Täufling mit der versammelten Gemeinde – oder von dieser stellvertretend für den Täufling – gesprochen wird. Ihr folgt die Segnung des neu getauften Menschen.

In der Taufe spricht Gott dem Täufling durch das sichtbare Handeln von Menschen seine in Jesus Christus erwiesene Liebe persönlich und unverbrüchlich zu, lebenslang und über den Tod hinaus; so wird ein Mensch Glied der weltweiten und zeitenübergreifenden Kirche Jesu Christi. Zugleich wird er Mitglied der Kirche, in der die Taufe stattfindet. Auf der einen Seite gehört also zur Taufe der persönliche Glaube, auf der anderen begründet der Taufakt das Rechtsverhältnis der Kirchenmitgliedschaft.

Die ordnungsgemäß vollzogene Taufe bleibt gültig („character indelebilis“) und wird nicht wiederholt (Verbot der Wiedertaufe). Sie ist eines der Sakramente der Evangelischen Kirche.

2 Aktuelle Situation

Über Jahrhunderte sind die Kinder christlicher Eltern – und dies waren in einer christlichen Mehrheitsgesellschaft nahezu alle – bald nach ihrer Geburt getauft worden. Hier ist in den zurückliegenden Jahrzehnten ein massiver Wandel eingetreten: In unserer Gesellschaft hat der Anteil von Eltern bzw. Sorgeberechtigten, die keiner christlichen Kirche (mehr) angehören und deshalb ihre Kinder nicht taufen lassen, stark zugenommen. Ebenso wächst die Zahl der Kirchenmitglieder, die ihre Kinder nicht mehr bald nach ihrer Geburt taufen lassen wollen, sondern die Taufe auf eine spätere Zeit verschieben oder ihnen die Entscheidung für oder gegen die Taufe selbst überlassen wollen. Manche dieser Eltern bzw. Sorgeberechtigten äußern aber den Wunsch, dass ihre neu geborenen Kinder gesegnet werden.

Auf diese Veränderungen reagieren die Kirche und ihre Gemeinden am besten so, dass sie in Anerkennung der eingetretenen Wandlungen die Einladung zum christlichen Glauben und zur Taufe intensivieren und altersgerechte Angebote machen. Die Zahl von Kindern und Jugendlichen, die aus eigenem Entschluss getauft werden möchten, nimmt zu. Gelegentlich möchten auch Eltern bzw. Sorgeberechtigte ihr Kind taufen lassen, ohne selbst der Kirche anzugehören.

Da der Vollzug der Taufe von Säuglingen und Kleinkindern mit dem persönlichen Glauben lebensgeschichtlich nicht zusammenfällt, bekennen die Eltern bzw. Sorgeberechtigten sowie Patinnen und Paten zusammen mit der im Taufgottesdienst versammelten Gemeinde den Glauben und bekunden Willen und Bereitschaft, das getaufte Kind im christlichen Glauben zu erziehen und im Kontakt zur Kirche aufwachsen zu lassen.

Oft stehen auch Eltern bzw. Sorgeberechtigte, die ihr Kind taufen lassen wollen, nur in einer lockeren Verbindung mit Kirche und christlicher Tradition. Das gilt ebenso für vorgeschlagene Patinnen und Paten; sie gehören häufig der Kirche nicht bzw. nicht mehr an. Sie werden deshalb im Kirchenbuch nicht als kirchliche Patinnen oder Paten registriert, sondern als Taufzeuginnen oder Taufzeugen. Gerade wenn sie nur wenig über den christlichen Glauben wissen, wünschen sie oft nicht nur für den Täufling eine religiöse Orientierung, sondern suchen diese auch für sich selbst in ihrer Rolle als Eltern bzw. Sorgeberechtigte oder Paten. Das macht die Taufe mitsamt den ihr vorangehenden und folgenden Begegnungen und Gesprächen besonders anspruchs- und verheißungsvoll: zunächst im Blick auf die Täuflinge selbst, soweit sie nicht mehr ganz klein sind, aber ebenso im Blick auf die Sorgeberechtigten, die Patinnen und Paten und die Taufgesellschaften insgesamt. Die behutsame und respektvolle Klärung der Motive für die Taufe eines Kindes ist ein wichtiges Element bei der Taufvorbereitung. Sie bietet vielfältige Ansatzpunkte, die Bedeutung der Taufe und des christlichen Glaubens im Leben der Menschen zu entfalten und die Elemente einer geistlichen Begleitung getaufter Kinder durch Eltern bzw. Sorgeberechtigte und Paten aufzuzeigen.

Im vergangenen Jahrhundert gab es intensive Bemühungen, die Taufe stärker in die Mitte des Gemeindelebens zu rücken. Neuerdings zeigt sich – wie schon im 19. Jahrhundert –eine Tendenz zur individuellen Tauffeier, die im Familienkreis in der Kirche oder als Haustaufe stattfindet. Auf der anderen Seite werden mehr und mehr regionale Tauffeste gefeiert, oft im Freien, an Flüssen, Seen oder am Meer, mit beachtlicher öffentlicher Resonanz. Ganz niedrigschwellig bieten Gemeinden oder Kirchenkreise bzw. Dekanate sog. Pop-up- bzw. Drop-in-Taufen an. Solche spontanen Taufformen sprechen Menschen an, die an einer Taufe für sich oder ihre Kinder interessiert sind, aber kein Gefallen an einem gemeindlichen Taufgottesdienst und/oder einem sich daran anschließenden Familienfest finden. Angesichts des erweiterten Spektrums möglicher Taufformen ist es umso wichtiger, die Bedeutung der Taufe als lebensbestimmende Gabe Gottes zu erschließen und die Erfahrung von Gemeinschaft zu ermöglichen. Aufmerksame Abkündigungen und Fürbitten im Gemeindegottesdienst und einladende Impulse zur Tauferinnerung können angesichts einer mehr und mehr pluralen Taufpraxis die Verbindung mit dem Leben der örtlichen oder einer anderen Bezugsgemeinde stärken.

Mit der Taufe von Kindern übernehmen die Sorgeberechtigten, die Patinnen und Paten und die Gemeinde eine gemeinsame Verantwortung dafür, dass den Getauften der christliche Glaube erschlossen und ein Leben im Glauben ermöglicht wird. Eine kontinuierliche Begleitung können Gemeinden durch besondere Angebote für die Getauften und deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten gewährleisten.

Wenn sich Patinnen und Paten nicht mehr in der Lage sehen, ihrer Verantwortung nachzukommen, oder eine Situation eingetreten ist, in der die Fortdauer der Patenschaft für ein Kind und seine Familie unzumutbar erscheint, kann eine Patenschaft ausnahmsweise auch beendet werden.

Jugendliche und Erwachsene, die aus eigenem Entschluss getauft werden wollen, erhalten Gelegenheit, an einem Taufunterricht teilzunehmen. Er zielt darauf, dass sich Taufinteressierte über den Sinn des christlichen Glaubens klar werden und ihre Entscheidung verantwortlich treffen und vertreten können. Entscheidend für die Taufe ist der aufrichtige Wunsch, Gottes Zuspruch und Anspruch persönlich anzunehmen. Auch Menschen, die als Jugendliche oder Erwachsene getauft werden, können sich einen oder mehrere Paten, eben als geistliche Begleiter auf ihrem weiteren Lebensweg, wählen.

Wer aufgrund der Entscheidung seiner Eltern bzw. Sorgeberechtigten als kleines Kind getauft wurde, wird ebenso wie nicht getaufte Kinder aus evangelischen Familien zu den Angeboten der Kirchengemeinde für Kinder und zur Teilnahme an der Vorbereitung zur Konfirmation eingeladen. Herkömmlich heißt die Konfirmandenzeit oder -arbeit „Konfirmandenunterricht“, weil in ihr der Taufunterricht, der zum eigenständigen Bekenntnis des persönlichen Glaubens befähigen soll, nachgeholt wird. Am Ende der Konfirmandenzeit steht die Konfirmation – „Bekräftigung“ in einem doppelten Sinn: getaufte Christenmenschen bekräftigen, nun mündig geworden, eigenständig ihr Taufbekenntnis, das einst stellvertretend für sie gesprochen war. Und die Kirche bekräftigt den persönlich zugesprochenen Taufsegen (Näheres siehe im Artikel „Konfirmation“). Ungetaufte Jugendliche können auch in der Konfirmandenzeit oder im Konfirmationsgottesdienst getauft werden.

Die Taufe bleibt gültig und wird nicht wiederholt. Getaufte stehen vor der Frage, ob sie ein persönliches Verhältnis zum christlichen Glauben und zur Kirchenmitgliedschaft gewonnen haben oder gewinnen können. Viele von denen, die nicht zu einer Bejahung gelangen, treten irgendwann aus der Kirche aus (zu den Rechtsfolgen siehe Kapitel Kirchenmitgliedschaft). Aber der Wiedereintritt in die Kirche steht ihnen jederzeit offen. Andere bleiben Mitglieder der Kirche, auch wenn sie keinen inneren Zugang zu ihrer Verkündigung und ihrem Leben finden. Menschen, die bewusst in der Kirche leben, erkennen in ihrer Taufe ein sichtbares Zeichen der Zuwendung Gottes, an das sie anknüpfen und an dem sie ihr Leben ausrichten können. Sie nehmen die in der Taufe begründete Zugehörigkeit zur Kirche bewusst an, die für sie Stärkung und Verpflichtung bedeutet.

3 Biblische Grundlagen und theologische Orientierung

Der auferstandene Jesus Christus hat nach dem Matthäusevangelium seinen Jüngern den Auftrag erteilt: „Gehet hin und lehret alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe“ (Matthäus 28,19-20). Aus den Briefen der Apostel wissen wir, dass die Aufnahme in die Gemeinde immer durch die Taufe geschah (1 Korinther 12,13; Galater 3,27). Die Apostelgeschichte (8,26-40) enthält in der Erzählung von der Taufe eines Menschen außerhalb des Gemeindezusammenhangs einen Hinweis auf die weltweite Gemeinschaft der Kirche. So ist es bis heute: Die Taufe ist ein sichtbares Zeichen der Einheit der Kirche. Schon im Epheserbrief (4,3-6) heißt es: „Seid darauf bedacht, zu wahren die Einigkeit im Geist durch das Band des Friedens: ein Leib und ein Geist, wie ihr auch berufen seid zu einer Hoffnung eurer Berufung; ein Herr, ein Glaube, eine Taufe; ein Gott und Vater aller, der da ist über allen und durch alle und in allen.“

Die Taufe wird „im Namen“ bzw. in reformierter Tradition in wörtlicher Übersetzung von Matthäus 28,19auf den Namen Gottes des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ vollzogen; dabei wird der Kopf des Täuflings dreimal mit Wasser übergossen; die ursprüngliche Form des Untertauchens wird mancherorts wieder praktiziert. Der Gebrauch des Wassers bringt zeichenhaft zum Ausdruck, worin die Bedeutung der Taufe besteht: „Taufen“ kommt von Untertauchen, dem ein Wiederauftauchen folgt. Dieser Ritus symbolisiert nach dem Apostel Paulus das Mitsterben mit Christus, der für unsere Gottesferne (Sünde) den Tod erlitt, und das Mitauferstehen zu einem neuen, ganz durch ihn bestimmten Leben (Römer 6,2-4). Eine andere Deutung versteht das Wasser der Taufe als Zeichen dafür, dass der Mensch durch Christi Tod und Auferstehung von den Sünden reingewaschen wird (vgl. Heidelberger Katechismus Frage 69). Die Entfremdung der Menschen von Gott („Sünde“) – ein Unheilszusammenhang, in den wir schon hineingeboren werden und dem wir nicht entrinnen können – wird in der Taufe von Gott selbst aufgehoben. Die Gemeinschaft mit Gott wird neu begründet. Auf diese Versöhnung können wir unser Leben lang zurückkommen. So wird unser Leben durch das Wirken Gottes bestimmt, das uns in die Lage versetzt, seine Liebe in tatkräftigem Einsatz an unsere Mitmenschen weiterzugeben. Im Neuen Testament wird dies auch mit dem Bild der Neugeburt durch den Heiligen Geist (Johannes 3,5; Titus 3,5) beschrieben.

Das Sakrament der Taufe wirkt nicht magisch; Gottes Wort und die Wasserhandlung zielen in ihrer Verbundenheit auf den Glauben, der die Heilsgabe Gottes ergreift. Martin Luther hat es im Kleinen Katechismus so erklärt: „Wasser tut’s freilich nicht, sondern das Wort Gottes, das mit und bei dem Wasser ist, und der Glaube, der solchem Worte Gottes im Wasser traut.“ In dieser Weise ist die Taufe ein „Heilsmittel“ (Augsburger Bekenntnis, Artikel 9).

In der frühen Kirche wurden, soweit wir wissen, zunächst Erwachsene nach entsprechendem Unterricht getauft. Doch wuchs allmählich bei Eltern der Wunsch, ihre Kinder an der Heilswirkung der Taufe teilhaben zu lassen. So hat sich seit dem 3. Jahrhundert die Praxis der Kindertaufe durchgesetzt. Menschen empfangen in der Taufe unabhängig von ihrem Lebensalter Gottes Gnade. Die Säuglings- und Kleinkindertaufe macht anschaulich, dass Gott die Menschen ohne Vorbedingungen annimmt. Sie ist deswegen in den meisten christlichen Kirchen die bevorzugte Form. Sie nehmen dafür in Kauf, dass der Täufling erst viel später in der Lage ist, diese Zusage bewusst und ausdrücklich für sich anzunehmen.

Zur Taufe gehört das eigene Bekenntnis, das ein als Kind getaufter Mensch in einer späteren Lebensphase, nämlich in ritueller Form bei der Konfirmation, spricht. Und zur Taufe gehört der verstehende und tätige Glaube, der lebenslang im Hören auf das Evangelium, im Gebet und im Einsatz für andere Menschen gelebt wird. Deshalb soll die Gemeinde alle Getauften immer wieder zum Glauben einladen und Begegnungen mit dem Zeugnis der Bibel ermöglichen. Auf dem Weg zur Konfirmation sollen insbesondere die Eltern bzw. Sorgeberechtigten sowie die Patinnen und Paten die getauften Kinder und Jugendlichen begleiten.

Patinnen und Paten sind nach kirchlichem Verständnis geistliche Begleiterinnen und Begleiter. Als Vorbilder und Gesprächspartner tragen sie mit dafür Sorge, dass ein getauftes Kind, indem es aufwächst, den christlichen Glauben kennen lernt und sich in ihm das Vertrauen in den Gott der Bibel ausbilden kann. Deshalb überträgt die Kirche das kirchliche Patenamt nur an Menschen, die selbst der evangelischen oder einer anderen christlichen Kirche angehören. Die Verantwortung des kirchlichen Patenamtes endet formal mit der Konfirmation; eine intensive Wechselbeziehung zwischen Paten und ihrem Paten-„Kind“ bleibt aber oft ein Leben lang bestehen.

Durch die Taufe werden Menschen, wie es Paulus ausgedrückt hat, zu Gliedern am Leib Christi (1. Korinther 12) und zu Mitgliedern der Gemeinde und der weltweiten Gemeinschaft der Christinnen und Christen. Sie sollen am Leben der Kirche teilhaben und es mit ihren Begabungen, ihrer Fantasie und ihren Ideen nach Kräften mitgestalten.

In einer ökumenischen Erklärung haben die großen Kirchen und zahlreiche Freikirchen in Deutschland am 23. April 2007 in Magdeburg ein gemeinsames Verständnis der christlichen Taufe formuliert und die bei ihnen vollzogenen Taufen wechselseitig anerkannt: „[…] Als ein Zeichen der Einheit aller Christen verbindet die Taufe mit Jesus Christus […] Trotz Unterschieden im Verständnis von Kirche besteht zwischen uns ein Grundeinverständnis über die Taufe. Deshalb erkennen wir jede nach dem Auftrag Jesu im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes mit der Zeichenhandlung des Untertauchens im Wasser bzw. des Übergießens mit Wasser vollzogene Taufe an und freuen uns über jeden Menschen, der getauft wird. Diese wechselseitige Anerkennung der Taufe ist Ausdruck des in Jesus Christus gründenden Bandes der Einheit (Epheser 4,4-6). Die so vollzogene Taufe ist einmalig und unwiederholbar […].“

4 Regelungen für die kirchliche Praxis

4.1 Regelungen der UEK und VELKD

4.1.1 Begriff, Anerkennung und Gültigkeit

(1) Durch das Sakrament der Taufe wird ein Mensch Glied der weltweiten und zeitenübergreifenden Kirche Jesu Christi und zugleich Mitglied der Kirche, in der die Taufe stattfindet.

(2) Die evangelische Kirche erkennt alle Taufen an, die nach dem Auftrag Jesu Christi mit Wasser im (bzw. auf den) Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen worden sind.

(3) Eine auf diese Weise vollzogene Taufe bleibt in jedem Fall gültig, auch bei einem Austritt aus der Kirche. Die Taufe ist einmalig und unwiederholbar, auch wenn jemand bei Wiederaufnahme in die Kirche, bei Änderung des Personenstandes oder beim Übertritt in eine andere christliche Kirche eine Taufwiederholung wünscht. Dieser Wunsch kann in einer Tauferinnerung oder ähnlicher liturgischer Form aufgenommen werden; es wird jedoch nicht erneut getauft.

(4) Eine erfolgte Wiedertaufe ist kein Hindernis für die Aufnahme in die evangelische Kirche. Ein Gespräch über das evangelische Taufverständnis soll geführt werden.

4.1.2 Taufwunsch

(1) Die Kirche tauft Kinder, deren Eltern bzw. Sorgeberechtigte die Taufe für sie, ggf. auf den eigenen Wunsch der Kinder hin, erbitten. Die Kirche tauft zudem Jugendliche und Erwachsene, die selbst die Taufe wünschen (Religionsmündigkeit mit Vollendung des 14. Lebensjahres).

(2) Die Taufe eines religionsunmündigen Kindes darf nur vollzogen werden, wenn die Eltern bzw. Sorgeberechtigten damit einverstanden sind.

4.1.3 Taufvorbereitung

(1) Jeder Taufe geht ein Taufgespräch voraus, in dem der Sinn der Taufe besprochen wird. Als Taufspruch wird ein biblischer Text gewählt. Zum Taufgespräch sollen kirchliche Patinnen und Paten bzw. Taufzeuginnen und Taufzeugen nach Möglichkeit mit eingeladen werden.

(2) Kinder werden ihrem Alter entsprechend auf die Taufe vorbereitet.

(3) Der Taufe Religionsmündiger geht eine Einführung in den christlichen Glauben (Taufunterricht) voraus. Mit ihrer Taufe sind sie konfirmierten Gemeindemitgliedern gleichgestellt.

4.1.4 Taufgottesdienst

(1) Die Taufe wird nach der geltenden Agende in einem Gemeindegottesdienst oder in einem eigenen Taufgottesdienst vollzogen. Gemäß landeskirchlichem Recht sind besondere Taufformen möglich.

(2) Die Taufe geschieht unter Verwendung von Wasser „im Namen“ (evangelisch-lutherisch) bzw. „auf den Namen“ (evangelisch-reformiert) Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Eine Aufteilung von Wort und Taufhandlung auf verschiedene Personen entspricht nicht dem überlieferten Ritus, kann aber in bestimmten Situationen ausnahmsweise angezeigt sein.

(3) Bei drohender Lebensgefahr eines Täuflings ist jede Christin und jeder Christ berechtigt zu taufen. Über eine so vorgenommene Taufe ist die zuständige Kirchengemeinde unverzüglich zu informieren. Im Evangelischen Gesangbuch findet sich ein Vorschlag für den Ablauf einer solchen Nottaufe.

(4) Alle vollzogenen Taufen werden im regulären Gemeindegottesdienst bekanntgegeben. Die Gemeinde betet für den Täufling, seine Eltern bzw. Sorgeberechtigten, Patinnen und Paten.

(5) Bei niedrigschwelligen Taufangeboten, z.B. bei Pop-up- oder Drop-in-Taufen, ist rechtzeitig von der ausführenden Pfarrperson auf die Rechtsfolgen einer Taufe hinzuweisen.

4.1.5 Kirchliches Patenamt und Taufzeugen

(1) Bei der Taufe eines Kindes schlagen die Eltern bzw. Sorgeberechtigten in der Regel eine bzw. mehrere religionsmündige Personen für das kirchliche Patenamt vor.

(2) Kirchliche Paten sollen einer christlichen Kirche angehören, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen ist. Nach Möglichkeit sollte mindestens eine Patin oder ein Pate evangelisch sein.

(3) Grundsätzlich kann das kirchliche Patenamt auch eine Person ausüben, deren Kirche nicht Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen ist. Hier ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, inwieweit sie das Verständnis teilt, wonach die Taufe mit Wasser und der Gebrauch der trinitarischen Taufformel („… im bzw. auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“) notwendige Bestandteile sind.

(4) Kirchliche Patinnen und Paten beteiligen sich nach Möglichkeit an der Gestaltung des Taufgottesdienstes.

(5) Die Patenschaft wird ins Kirchenbuch eingetragen.

(6) Einer Person, die keiner christlichen Kirche angehört oder das evangelische Verständnis der Taufe nicht teilt, wird das kirchliche Patenamt nicht übertragen. Wenn die Eltern bzw. Sorgeberechtigten diese Person als besondere Lebensbegleiterin bzw. Lebensbegleiter für das Kind wünschen, kann sie sich als Taufzeugin oder Taufzeuge an der Gestaltung des Taufgottesdienstes beteiligen und damit ihre Begleitung für das Kind auch bei der Taufe zum Ausdruck bringen. Sie kann in dieser Funktion ins Kirchenbuch eingetragen werden.

(7) Eine geeignete Person kann für das kirchliche Patenamt nachbestellt werden. Sie wird ins Kirchbuch eingetragen. Die Nachbestellung kann mit einer gottesdienstlichen Handlung verbunden sein.

(8) Das kirchliche Patenamt ruht, wenn die Patin bzw. der Pate aus der Kirche austritt. Das Ruhen endet mit dem Wiedereintritt in eine evangelische Kirche oder in eine Kirche, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen angehört.

(9) Eine Patin bzw. ein Pate kann auf eigenen Wunsch vom kirchlichen Patenamt entbunden werden. Dies ist im Kirchenbuch zu vermerken.

(10) In einer Situation, in der die Fortführung des Patenverhältnisses aus Sicht des Täuflings oder der Eltern bzw. Sorgeberechtigten unzumutbar ist, kann die zuständige Pfarrperson nach seelsorglicher Klärung mit den Beteiligten unter Einbeziehung der Superintendentur bzw. des Dekanats das kirchliche Patenamt beenden. Dies ist im Kirchenbuch zu vermerken.

(11) Die kirchliche Patenschaft zu einem Täufling erfüllt sich mit der Konfirmation, unbeschadet der weiteren Begleitung im Leben.

4.1.6 Verantwortung für die Heranführung an den christlichen Glauben

(1) Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten bekennen bei der Taufhandlung mit der Gemeinde den christlichen Glauben und verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass ihr Kind den christlichen Glauben kennenlernt und ihm die Bedeutung der Taufe bewusst wird. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten beten sie für das und mit dem Kind, führen es an die biblische Botschaft heran und helfen ihm, einen altersgemäßen Zugang zum Glauben und zur Gemeinde zu finden.

(2) Kirchliche Patinnen bzw. Paten versprechen gemeinsam mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten, für eine christliche Erziehung ihres Patenkindes mit Sorge zu tragen; sie bezeugen den Taufvollzug und können sich an der Gestaltung des Taufgottesdienstes beteiligen.

(3) Mit der Taufe übernimmt die Gemeinde eine Verantwortung für die Getauften. Sie begleitet sie, stärkt sie im Glauben und lädt sie zur aktiven Teilnahme am Gemeindeleben ein. Dies gilt umso mehr, wenn die Heranführung an den christlichen Glauben durch die zuvor genannten Personen nur eingeschränkt wahrgenommen werden kann.

4.1.7 Angebote der Gemeinde für Kinder

(1) Die Gemeinde bietet für getaufte und ungetaufte Kinder altersgerechte Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen an. Sie hilft Eltern bzw. Sorgeberechtigten, Kinder auf ihre Taufe vorzubereiten.

(2) Wo die Ordnung der Gliedkirche es zulässt, kann die Gemeinde auf Wunsch der Eltern bzw. Sorgeberechtigten im Gebet Dank und Fürbitte für noch nicht getaufte Kinder im Gottesdienst aussprechen und sie segnen. Diese Segenshandlung muss nach Form und Inhalt eindeutig von der Taufe unterschieden sein.

4.1.8 Konfirmation und Taufe

(1) Ungetaufte Konfirmandinnen oder Konfirmanden können während der Konfirmandenzeit oder im Konfirmationsgottesdienst getauft werden. Im letzteren Fall werden sie mit den weiteren Konfirmandinnen und Konfirmanden gesegnet.

(2) Religionsmündige, die nicht im Zusammenhang mit einer Konfirmandenzeit getauft werden, werden nicht konfirmiert.

(3) Religionsmündige Täuflinge können einen oder mehrere Personen für das Patenamt wählen.

4.1.9 Taufaufschub

(1) Die Taufe von Kindern ist aufzuschieben, solange Eltern bzw. Sorgeberechtigte zur Taufvorbereitung, insbesondere zu einem Taufgespräch, nicht bereit sind.

(2) Die Taufe ist auch aufzuschieben, wenn ein Kind bei der Taufvorbereitung ernsthaften Widerspruch gegen den Vollzug der Taufe erkennen lässt.

(3) Die Taufe ist in der Regel aufzuschieben, solange eine Sorgeberechtigte bzw. ein Sorgeberechtigter der Taufe widerspricht oder wenn die christliche Erziehung des Kindes abgelehnt wird.

(4) Die Taufe von Religionsmündigen ist aufzuschieben, solange sie nicht an einer Taufvorbereitung teilgenommen haben; sie ist aufzuschieben, wenn der Eindruck besteht, dass der Taufwunsch sich nicht ernsthaft auf die christliche Botschaft bezieht.

4.1.10 Bedenken gegen eine Taufe, Ablehnung und Beschwerde

(1) Die Entscheidung, ob eine Taufe vollzogen oder zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt werden soll, trifft die zuständige Pfarrperson in seelsorglicher Verantwortung. Sie berät sich dabei unter Wahrung der seelsorglichen Schweigepflicht mit dem Leitungsgremium der Gemeinde. Gegen die Entscheidung der Pfarrperson, die Taufe nicht zu vollziehen, können die Eltern bzw. Sorgeberechtigten oder der religionsmündige Taufbewerber nach Maßgabe des gliedkirchlichen Rechts Beschwerde bei der Superintendentur bzw. dem Dekanat einlegen. Dort wird geprüft, ob die Taufe aus nach den Leitlinien dieser Ordnung zulässigen Gründen abgelehnt wurde.

(2) Kommt die Aufsichtsperson zu der Überzeugung, dass die Taufe vollzogen werden kann, so schafft sie die Voraussetzung dafür.

4.1.11 Zuständigkeit und Beurkundung

Die Taufe vollzieht in der Regel die Pfarrerin oder der Pfarrer der Kirchengemeinde, in der der Täufling seinen Hauptwohnsitz hat.

4.2 Landeskirchliche Besonderheiten

5 In der Diskussion

Ist für die Funktion (den Dienst, das Mandat) von Patinnen und Paten an dem Erfordernis der Kirchenmitgliedschaft wie im vorliegenden Entwurf festzuhalten, oder sind hier Lockerungen denkbar oder gar angezeigt? Soll überhaupt noch von einem Paten-„Amt“ gesprochen werden?