Über das Patenamt gibt es unterschiedliche Vorstellungen: In manchen Gegenden wird es sehr hochgehalten
und als tiefe Verpflichtung gesehen. In anderen wird es als verzichtbar erklärt. Dazwischen gibt es viele
verschiedene Einschätzungen. Auch der Begriff eines „Paten-Amtes“ ist umstritten. Außerdem wird in einer
Landeskirche diskutiert, ob das Patenamt bei schwersten, der übernommenen Verantwortung
wiedersprechenden Vergehen (z. B. Kindsmissbrauch) förmlich aberkannt werden sollte.
Gegenwärtig wird besonders darüber diskutiert, ob die Taufe unerlässliche Voraussetzung der Teilnahme am
Abendmahl ist.
Eng ist auch der theologische Zusammenhang zwischen Taufe und Abendmahl: Für Martin Luther war die Taufe
das eine Grundsakrament, auf das das Abendmahl in der Form bezogen ist, dass im Abendmahl die einmalig
und unwiederholbar erfahrene Vergebung bestärkt wird.
Aktuell gibt es von Mitgliedern Landeskirchlicher Gemeinschaften den Wunsch, dass eine Taufe zwar zur
Mitgliedschaft dort, nicht aber wie bisher in der jeweiligen Landeskirche führt. Hier stehen rechtliche
Regelungen noch aus.
Vereinzelt gibt es den Fall, dass sich jemand aus Solidarität mit der Kirche taufen lassen, aber sich nicht zum
Glauben bekennen möchte. Diesem Spezialfall wird in den Überlegungen oben nicht nachgegangen. Bisher
werden Bekenntnis und Taufe zusammen gesehen.