Thema/Allgemeines

    Über das Patenamt gibt es unterschiedliche Vorstellungen: In manchen Gegenden wird es sehr hochgehalten

    und als tiefe Verpflichtung gesehen. In anderen wird es als verzichtbar erklärt. Dazwischen gibt es viele

    verschiedene Einschätzungen. Auch der Begriff eines „Paten-Amtes“ ist umstritten. Außerdem wird in einer

    Landeskirche diskutiert, ob das Patenamt bei schwersten, der übernommenen Verantwortung

    wiedersprechenden Vergehen (z. B. Kindsmissbrauch) förmlich aberkannt werden sollte.

    Gegenwärtig wird besonders darüber diskutiert, ob die Taufe unerlässliche Voraussetzung der Teilnahme am

    Abendmahl ist.

    Eng ist auch der theologische Zusammenhang zwischen Taufe und Abendmahl: Für Martin Luther war die Taufe

    das eine Grundsakrament, auf das das Abendmahl in der Form bezogen ist, dass im Abendmahl die einmalig

    und unwiederholbar erfahrene Vergebung bestärkt wird.

    Aktuell gibt es von Mitgliedern Landeskirchlicher Gemeinschaften den Wunsch, dass eine Taufe zwar zur

    Mitgliedschaft dort, nicht aber wie bisher in der jeweiligen Landeskirche führt. Hier stehen rechtliche

    Regelungen noch aus.

    Vereinzelt gibt es den Fall, dass sich jemand aus Solidarität mit der Kirche taufen lassen, aber sich nicht zum

    Glauben bekennen möchte. Diesem Spezialfall wird in den Überlegungen oben nicht nachgegangen. Bisher

    werden Bekenntnis und Taufe zusammen gesehen.